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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
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Beitrag begonnen von TOX82 am 11.11.2014 um 14:24:12

Titel: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von TOX82 am 11.11.2014 um 14:24:12
Hallo und Guten Tag,

es is über ein her  dass dieses Beitrag eröffnet wurde , aber das ist genau mein fall jetzt. Ich besitze Aufethaltskarte §5 abs. 1 Familienangehörige EU/EWR, meine Frau Polnische Staatsbürgerin hat sich einbürgert, hat jetzt PL und DE Pässe. Meine Aufenthaltskarte läuft jetzt ab in 02/2015. Habe ich das Recht auf Daueraufenhaltskarte ??  es wäre mein wünsch.
Ich will nicht eine NE beantragen da die Vorraussetzungen von meine Seite nicht erfüllt sind:
-60 Monate Rentenbeiträge
- Intergrationkurs
Und einfach eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige eine Deutsche für 3 Jahre will ich auch nicht.
.
Bitte um info.
Vielen Dank im voraus.



Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von Bayraqiano am 11.11.2014 um 15:02:52
solange die ABH nicht den Verlust der Freizügigkeit festellt (was sie kaum machen wird), wirst Du über die analoge Anwendung der §§ 3 Abs. 5 und 5 Abs. 5 FreizügG nach fünf Jahren Aufenthalt das Daueraufenthaltsrecht erwerben. Damit verbunden auch eine Daueraufenthaltskarte.

Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von TOX82 am 11.11.2014 um 15:56:37
Danke für schnelle Antwort .....

Das heisst das ABH könnte meine Antrag auf Daueraufenthaltskarte nicht ablehnen aufgrund  Deutsche Ehefrau.
Noch eine frage: bin ich verpflichtet ABH mitteilen das mein Frau jetzt eine Deutsche ist ??? oder kann ich das einfach im Antrag auf Daueraufenthaltskarte eingeben.
Mir gehts darum das Ich meine EU Freizügigkeit als Familienangehörige eine EU Bürger nicht verliere...

Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von grisu1000 am 11.11.2014 um 20:08:15

TOX82 schrieb am 11.11.2014 um 15:56:37:
Mir gehts darum das Ich meine EU Freizügigkeit als Familienangehörige eine EU Bürger nicht verliere... 


Dazu müsste ein Grund für die Beendigung vorliegen. Und Einbürgerung des EU-Partners ist keiner, da nicht genannt. Zudem müßte die ABH die Beendigung mit Bescheid feststellen.


TOX82 schrieb am 11.11.2014 um 15:56:37:
Das heisst das ABH könnte meine Antrag auf Daueraufenthaltskarte nicht ablehnen aufgrundDeutsche Ehefrau.


Explitzit angeben, dass bis zum Datum xyz die Ehefrau keine DEU Staatsangehrigkeit besaß und du deshalb bis heute deine abgeleitete Freizügigkeit genießt.


TOX82 schrieb am 11.11.2014 um 15:56:37:
Noch eine frage: bin ich verpflichtet ABH mitteilen das mein Frau jetzt eine Deutsche ist ???


Die EBH wird doch der ABH über die Einbürgerung informiert haben.

Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von TOX82 am 20.11.2014 um 16:04:40
Hallo,
noch eine Frage bezüglich Antrag auf Daueraufenthaltskarte,
ich bin seit 15.01.2010 in DE gemeldet , meine Aufenthaltskarte (für Familienangehörige EU) habe ich am 09.02.2015 erhalten, ab wann kann ich Daueraufenthaltskarte beantragen ??? 5 Jahre nach Anmeldung oder 5 Jahre nach erhalt Aufenthaltskarte.
Danke

Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von Aras am 20.11.2014 um 16:48:55
Seit Einreise mit Ehefrau. Da du diese wahrscheinlich nur durch die Meldung am 15.1.2010 beweisen kannst, gilt dieser als Stichtag.

Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von TOX82 am 12.01.2015 um 13:56:51
Hallo und Guten Tag an alle,

ich habe einen Termin  am 11.02.2015 bei ABH für Antrag auf Daueraufenthaltskarte (nach 5 jährige Aufenthalt mit Aufenthaltskarte §5 abs.1 ).Sachbearbeiterin hat mir gesagt das ich Meine PASS, zwei Bilder, Meldebescheinigung und Steuerbescheid von letzte 2 Jahren  ( bin Selbstständig) mitbringen sollte.
Meine frage ist: wie hoch mindestens  muss meine monatliche einkommen sein ? bzw. speilt meine einkommen eine Rolle für Ausstellung Daueraufenthaltskarte?


Danke im voraus




Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von grisu1000 am 13.01.2015 um 05:07:46

TOX82 schrieb am 12.01.2015 um 13:56:51:
Meine frage ist: wie hoch mindestensmuss meine monatliche einkommen sein ? bzw. speilt meine einkommen eine Rolle für Ausstellung Daueraufenthaltskarte?


So dass das Existenzminimum gesichert ist. Dafür gibt es keinen festen Wert.

Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von TOX82 am 07.02.2015 um 12:03:53
Hallo,

meine monatliche einkommen letztes Jahr ist  c.a 900euro netto , reicht es für ABH für Ausstellung  Daueraufenthaltskarte ???
Bitte um Info.
Danke

Titel: Re: Polnische Ehefrau wurde eingebürgert - Daueraufenthaltskarte?
Beitrag von grisu1000 am 07.02.2015 um 12:51:21

TOX82 schrieb am 07.02.2015 um 12:03:53:
meine monatliche einkommen letztes Jahr istc.a 900euro netto , reicht es für ABH für AusstellungDaueraufenthaltskarte ???


Das Einkommen deiner Ehefrau zählt auch dazu. Nimm also auch die Verdienstbescheinigungen deiner Ehefrau mit. Sie wurde eingebürgert, da hat wohl auch eine positive Überprüfung der LU stattgefunden.

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