i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1414956082

Beitrag begonnen von Rafa am 02.11.2014 um 20:21:22

Titel: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von Rafa am 02.11.2014 um 20:21:22
Hallo,

folgendes Problem:
Ich hatte im Sommer eine Liason mit einer russischen Studentin, die sich für ein Praxissemester in Deutschland aufhielt. Wir haben uns allerdings bereits nach einigen Wochen zerstritten und hatten danach keinen Kontakt mehr. Sie ist kurz vor Ablauf Ihres Visums nach Russland ausgereist. Sie hat mir vor kurzem mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Ich habe definitiv nicht vor sie zu heiraten, u.a. weil ich eine andere Frau heirate.  Frage: welche Möglichkeiten gibt es, das Kind nach Deutschland zu holen? Meine Ex hat mir übrigens auch mitgeteilt, dass sie noch nicht von Ihrem Ehemann geschieden ist (mit anderen Worten sie hat sich zwar bereits vor mehr als einem Jahr von ihrem Mann getrennt, offiziel aber noch verheiratet). Was muss ich jetzt unternehmen? Muss sie sich unbedingt vor der Geburt des Kindes scheiden lassen (wird knapp)?

2. Frage Wie viel Unterhalt werde ich zahlen müssen, wenn meine Ex in D kein eigenes Einkommen haben wird, ich aber verheiratet sein werde? Ich verdiene ca. 3700 Euro brutto.

Meine Ex hat mir folgendes mitgeteilt: nach den russischen Gesetzen gilt der jetzige ehemann als Vater auch im Falle der Scheidung, falls zwischen der Scheidung und der Geburt des Kindes weniger als 300 Tage vergangen sind. Mich interessiert das russische Recht allerdings nicht, die Frage ist doch wer ist der Vater aus der Sicht der deutschen Behörden? Kann ich das Kind in Deutschland anerkennen, oder muss ich dafür nach Russland reisen?

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von reinhard am 02.11.2014 um 20:27:06
Wenn das Kind geboren wird, während sie (noch) verheiratet ist, ist der Ehemann der (gesetzliche) Vater.

Der Vater könnte dann, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden, die Vaterschaft anfechten. Die Mutter könnte dann Dich angeben, und das Jugendamt könnte Dich ansprechen.

Wenn Du Vater sein willst, kannst Du die Vaterschaft des verheirateten Vaters anfechten.

Das Kind bekommt die Staatsangehörigkeit des Vaters.

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von Saxonicus am 02.11.2014 um 20:27:28

Rafa schrieb am 02.11.2014 um 20:21:22:
Meine Ex hat mir übrigens auch mitgeteilt, dass sie noch nicht von Ihrem Ehemann geschieden ist (mit anderen Worten sie hat sich zwar bereits vor mehr als einem Jahr von ihrem Mann getrennt, offiziel aber noch verheiratet). 

In diesen Falle gilt ihr Noch-Ehemann als Kindesvater. Die Vaterschaft müsste angefochten werden.

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von Rafa am 02.11.2014 um 20:37:34
Hallo reinhard,

danke für deine sehr hilfreiche Info. Das hier ist ein sehr interessanter Ansatzpunkt
"Der Vater könnte dann, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden, die Vaterschaft anfechten. Die Mutter könnte dann Dich angeben, und das Jugendamt könnte Dich ansprechen."

Ist ein Anfechten der Vaterschaft bereits vorr der Geburt möglich ? Kann das russ. Standesamt eine Geburturkunde ausstellen, in der nur die Mutter angegeben ist?


Ich beabsichtige folgendermaßen vorzugehen:
1. Nach der Geburt des Kindes reise ich nach Russland und teile dem Standesamt mit, dass ich der Vater bin.
2. Ich bekomme eine Geburtsurkunde, in der ich als Vater ausgewiesen bin.
3. Diese Geburtsurkunde lege ich den deutschen Behörden vor, damit entsprechende Eintragungen im Familienstammbuch vorgenommen werden können.
4. Danach kann meine Ex ein Visum beantragen

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von lottchen am 02.11.2014 um 21:08:35
Mal doof gefragt: Du weißt 100%, dass Du der Vater bist?

Wenn Du die Vaterschaft anerkennst bist Du ihr selber bis zum 3.Lebensjahr des Kindes unterhaltspflichtig, dem Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr bzw. bis zum Abschluß der 1. Ausbildung (kann auch u.U. noch länger sein). 

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von reinhard am 02.11.2014 um 21:12:59

Rafa schrieb am 02.11.2014 um 20:37:34:
Ich beabsichtige folgendermaßen vorzugehen:
1. Nach der Geburt des Kindes reise ich nach Russland und teile dem Standesamt mit, dass ich der Vater bin.
2. Ich bekomme eine Geburtsurkunde, in der ich als Vater ausgewiesen bin.
3. Diese Geburtsurkunde lege ich den deutschen Behörden vor, damit entsprechende Eintragungen im Familienstammbuch vorgenommen werden können.
4. Danach kann meine Ex ein Visum beantragen


Das ist russisches Recht, da musst Du besser in einem russischen Forum fragen.
Oder wartest, es gibt hier auch welche (einen?), der sich mit russischem Recht auskennt.

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von deerhunter am 02.11.2014 um 21:50:39
Du weißt schon, was da an Kosten in den nächsten Jahren auf dich zukommt? Auch was das für eine Belastung für deine jetzige Beziehung (Heirat) sein kann?
Das ist eine Entscheidung, die den Wert eines EFH haben kann. Da sollte man ganz genau drüber nachdenken und vorab klären wer der Vater ist  :o

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von Muleta am 03.11.2014 um 08:33:48

Rafa schrieb am 02.11.2014 um 20:37:34:
. Nach der Geburt des Kindes reise ich nach Russland und teile dem Standesamt mit, dass ich der Vater bin.


dabei besteht 1.) das Risiko, dass Du gar nicht der Vater bist und 2.) dass die russischen Behörden dort "großzügig" agieren aber sich nicht an russische Gesetze halten. Und das werden dann ggf. die deutschen Behörden merken und dann fängt der Spaß erst an.

Ich würde zu einem einverständlichen Vaterschaftstest nach der Geburt durch ein deutsches Institut raten. Probenabgabe von Mutter und Kind ist auch im Ausland problemlos möglich. Wenn dabei dann das erwartete Ergebnis rauskommt, kann man sich weiter Gedanken machen, wie eine Vaterschaft in RUS anzufechten ist und Du, juristisch sauber und korrekt, in die Rolle des rechtlichen Vaters kommst.

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von Rafa am 03.11.2014 um 15:40:19
Hallo Leute,
danke für eure Antworten.

Ihr habt natürlich recht und es besteht das Risiko, dass ich nicht der Vater bin. Selbstverständlich werde ich einen Vaterschaftstest durchführen lassen, um sicher zu sein, dass ich der biologische Vater bin. Die Mutter hat auch bereits eingewilligt.  Diese Problematik wollte ich ausklammern, um den Rahmen hier nicht zu sprengen. Mir war allerdings nicht bekannt, dass man so einen Test in Deutschland durchführen kann, ohne dass die getesteten Personen vor Ort sein müssen.
@Muleta: ich kann mir vorstellen was du mit "großzügig" meinst. Ich werde natürlich darauf achten, dass alle Vorschriften beachtet werden.

Titel: Re: Ex-Freundin schwanger von mir und mit Ihrem Ehemann noch verheiratet
Beitrag von Muleta am 03.11.2014 um 15:50:32

Rafa schrieb am 03.11.2014 um 15:40:19:
ch kann mir vorstellen was du mit "großzügig" meinst. Ich werde natürlich darauf achten, dass alle Vorschriften beachtet werden.


bin mir nicht sicher, ob wir uns da richtig verstehen. Ich kenne mich in den Verhältnissen und RUS nur sehr rudimentär aus, habe aber durchaus Fälle erlebt, in denen die dortigen Behörden einfach nur hilfreich und pragmatisch sein wollten (vermutlich ohne nennenswerte Gegenleistungen).

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.