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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gleichgeschlechtliche Ehe (Deutscher) und (Marokkaner)?
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Beitrag begonnen von daniuz am 24.10.2014 um 11:57:55

Titel: Gleichgeschlechtliche Ehe (Deutscher) und (Marokkaner)?
Beitrag von daniuz am 24.10.2014 um 11:57:55
Hallo,

Ein marokkanischer Studiert hier in Deutschland (25) er hat seinen Freund (26) an der FH kennengelernt. Die beiden lieben sich so sehr,sodass Sie sich entschieden haben zu heiraten .

Darf der Marokkaner das in Deutschland obwohl seine Heimat dies verbietet? und bekommt er dadurch einen AT wie bei einer Heterosexuellen Ehe bzw 28 Abs 1??

Wenn er es in Deutschland darf,würde ihm etwas in Marokko passieren falls er ins Urlaub fährt? und bekommen die marokkanischen Behörden von der Ehe was mit?

PS: Gleichgeschlechtliche Partnerschaft meine ich ja  :)

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe (Deutscher) und (Marokkaner)?
Beitrag von reinhard am 24.10.2014 um 12:01:49
Ja, für Deutschland ist das problemlos.

Über die marokkanische Gesetzgebung sollte er sich informieren, bevor er dorthin fährt. Dafür ist dieses deutsche Forum vermutlich schlecht geeignet.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe (Deutscher) und (Marokkaner)?
Beitrag von daniuz am 24.10.2014 um 12:39:48
Danke.

Nur eine Frage. Wird in seinem AE dann stehen,dass er eine Gleichgeschlechtliche Partnerschaft führt?
reinhard schrieb am 24.10.2014 um 12:01:49:
Ja, für Deutschland ist das problemlos.

Über die marokkanische Gesetzgebung sollte er sich informieren, bevor er dorthin fährt. Dafür ist dieses deutsche Forum vermutlich schlecht geeignet.


Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe (Deutscher) und (Marokkaner)?
Beitrag von dgstein am 24.10.2014 um 13:17:41
Hallo daniuz,

nein, in seinem Aufenthaltstitel wird nur die Rechtsgrundlage (§ 28 Abs. 1 AufenthG) genannt.

Viele Grüße

dgstein

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