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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Verpflichtungserklärung auflösen
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Beitrag begonnen von Kingking am 16.08.2014 um 23:08:56

Titel: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Kingking am 16.08.2014 um 23:08:56
Hi, brauche ich eure Hilfe ubër VE. Seit letzte 6 monaten habe ich eine VE von meinem Cousin für meines Studium gekriegt, aber zurzeit habe ich gerade ein Job in Institut mit Jahresvertrag gekriegt und wird jedes Jahr verlängern, und auch verdiene normaleweise ca. 650-750€/monat. Ich weiss dass mit diesem Lohn kann ich selbst überleben und ich denke, brauche ich di VE nicht mehr. Meine Frage ist, ob ich die VE auflösen kann? Ich habe in internet gelesen, dass wenn man di VE auflösen möchtet, dann muss man erst sein aufenthaltszweck ändern, sonst funktionert es nicht. Hat jemand eine Ide oder etwas? :(

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Aras am 16.08.2014 um 23:17:51
Hast du dein Studium beendet?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Helfer am 16.08.2014 um 23:22:11
Warum sollte die ABH bei einem Studenten der zwar im Moment seinen LU selber sicher stellen kann auf die Sicherheit einer VE verzichten. Wobei ich 750€ nicht bedingt von Sicherstellung des LU sprechen würde.
Das wird nur klappen wenn du den Aufenthaltzweck wechselst.
Man braucht ja nichts von seinem Cousin erhalten.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Kingking am 16.08.2014 um 23:22:34
Ich bin jetzt in 6. Semester, aber brauche ich noch 2-3 semester bis mein Studium fertig

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Aras am 16.08.2014 um 23:25:03
Du hast eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums.

Dann beende dein Studium in 2-3 Semester erfolgreich und beantrage einfach eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche bzw. zur Arbeit .

Das wäre ein Wechsel des Aufenthaltszwecks. Die Verpflichtungserklärung wäre dann obsolet.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Kingking am 16.08.2014 um 23:36:45
Ja, wenn mein Studium fertig ist, wird dann die VE automatisch gelöscht. Aber das Problem ist, ich möchte jetzt nicht mehr die VE gekriegt. Mein Cousin schickt mir das Geld jede Monaten ca. 650€, zusammen mit meinem Lohn kriege ich ingesamt ca. 1300€, und ich denke das ist nicht fair für mein Cousin

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Saxonicus am 17.08.2014 um 00:20:37

Kingking schrieb am 16.08.2014 um 23:36:45:
Mein Cousin schickt mir das Geld jede Monaten ca. 650€, zusammen mit meinem Lohn kriege ich ingesamt ca. 1300€, und ich denke das ist nicht fair für mein Cousin 

Dann gib ihm das Geld doch einfach wieder zurück.

Aus der VE kommt er nicht so einfach raus. Entweder Du findest einen anderen VE-Geber, der die VE für Dich übernimmt oder Du wechselt Deine AE, aber das dürfte momentan ja garnicht möglich sein.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Kingking am 17.08.2014 um 00:30:34

Saxonicus schrieb am 17.08.2014 um 00:20:37:
Entweder Du findest einen anderen VE-Geber, der die VE für Dich übernimmt.


Seine Freundin wird nächstes Jahr nach deutschland kommen, weil sie möchtet wieder master studieren. so meintest du, kann di VE von meinem Cousin einfach zu seiner Freundin abgeben, und wird meine VE aufgelöst?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Saxonicus am 17.08.2014 um 00:41:50

Kingking schrieb am 17.08.2014 um 00:30:34:
...und wird meine VE aufgelöst? 

Nein, so meine ich das nicht.
Die VE Dir gegenüber bleibt bis zum Wechsel in eine andere AE bestehen. Es sei denn für Dich findet sich ein anderer Verpflichtungsgeber. Dann wird Dein Cousin aus der Verpflichtung Dir gegenüber befreit und kann natürlich dann auch eine VE für seine Freundin abgeben, wenn das erforderlich sein sollte.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von lottchen am 17.08.2014 um 14:53:24
Darfst Du überhaupt regelmäßig soviel Geld verdienen? Du darfst doch mit Deiner AE nur einen Teil des Jahres arbeiten!? Die AE hast Du doch hauptsächlich für das Studium und nicht zum Arbeiten.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von reinhard am 17.08.2014 um 14:56:56

lottchen schrieb am 17.08.2014 um 14:53:24:
Darfst Du überhaupt regelmäßig soviel Geld verdienen?


Er darf soviel Geld verdienen wie er will und schafft. Die Arbeitserlaubnis ist nur zeitlich begrenzt (120 ganze oder 240 halbe Tage). Aber Dolmetscher z.B. bekommen bei Gericht 70 Euro pro Stunde, das sind bei 120 ganzen Tagen 67.200 Euro im Jahr.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Anyonne am 18.08.2014 um 12:52:34
Die VE ist lediglich eine Sicherheit für die Ausländerbehörde, dass du keine öffentlichen Leistungen beantragen kann und somit dem Staat nicht auf der Tasche liegst. Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Cousin dir Geld geben muss. Du kannst auch deinen Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten oder einer zeitlich begrenzten Erwerbstätigkeit selbstständig verdienen.

Wenn du findest, dass es für deinem Cousin nicht fair ist, kannst du ohne Probleme auf das Geld verzichten - zumindest ausländerrechtlich.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von sigi-n am 18.08.2014 um 16:16:03

Anyonne schrieb am 18.08.2014 um 12:52:34:
Die VE ist lediglich eine Sicherheit für die Ausländerbehörde, dass du keine öffentlichen Leistungen beantragen kann und somit dem Staat nicht auf der Tasche liegst. Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Cousin dir Geld geben muss. Du kannst auch deinen Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten oder einer zeitlich begrenzten Erwerbstätigkeit selbstständig verdienen


Typischer Fall von "Schweigen ist Gold, Reden nicht mals Blech"

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Kingking am 19.08.2014 um 21:17:03
Hai, ich habe im Internet gelesen:

"Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist nur möglich, wenn Sie jemand anderen finden, der sich für Sie verpflichtet oder Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist. Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange Sie keine neue ausreichende Finanzierung vorlegen, ist der Verpflichtungsgeber weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen."

Das heisst, kann ich einfach mein Arbeitsvertrag zeigen, und mein Cousin einen Brief schreibt, dass er nicht mehr meinen LU finanzieren will?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von reinhard am 19.08.2014 um 22:36:43
Ob er den Lebensunterhalt finanziert oder nicht, ist egal. Das interessiert die ABH nicht. Das kann er machen oder auch lassen, jederzeit und ohne Mitteilung an die ABH. Die VE ist eine zusätzliche Bürgschaft bei der ABH, die z.B. fürs Sozialamt gilt. Die VE ist nur für Notfälle gedacht.

Ob Dein Arbeitsvertrag reicht, kann hier vermutlich niemand sagen. Er ist nur befristet, kann auch mitten im Jahr gekündigt werden - musst Du fragen, ob es reicht. Hauptsache ist, dass die Arbeit dein Studium nicht stören darf, sonst wirst Du Deine AE los und musst ausreisen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung auflösen
Beitrag von Alacrity am 20.08.2014 um 09:41:30
Wenn du keine Hilfe vom Staat in Form z. B. von ALG2 oder Sozialhilfe in Anspruch nimmst, dann kommt die VE gar nicht zum Einsatz. Dein Cousin hat sich nämlich nicht etwa verpflichtet, deinen LU zu zahlen, sondern er hat sich verpflichtet, dem Staat Kosten zu erstatten, die du verursachst.

Er braucht die VE also nicht auflösen, um die Zahlungen an dich einzustellen, er hätte dir tatsächlich nie etwas zahlen müssen.

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