i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung aus dem Ausland
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406298404

Beitrag begonnen von Holzschuher am 25.07.2014 um 16:26:44

Titel: Einbürgerung aus dem Ausland
Beitrag von Holzschuher am 25.07.2014 um 16:26:44
Hallo,

Drittstaatler, verheiratet mit deutschem StA, schon über 20 Jahre im Bundesgebiet lebend.

Die Eheleute verbringen sowohl viel Zeit im Bundesgebiet, wie im Drittstaat.

Drittstaatler möchte nun gerne eingebürgert werden. Geht das auch aus dem Ausland nach § 14 StAG?

Titel: Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Beitrag von reinhard am 25.07.2014 um 16:34:30
Als extreme, sehr selten Ausnahme vielleicht.

Bekannt aus Funk und Fernsehen? Viele Verdienste für Deutschland? Sonst eher unwahrscheinlich.

Titel: Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Beitrag von Holzschuher am 25.07.2014 um 16:39:12
Hallo,

Danke! Was würde passieren, wenn Drittstaatler, bei einem mehrmonatigen Aufenthalt im Drittstaat - nach über 6 Monaten wird der Aufenthalt zu einem "gewöhnlichen" (-> nach § 51 Abs. 2 ja kein Problem) - einfach zur deutschen Auslandsvertretung geht und einen Antrag auf Einbürgerung stellt?

Titel: Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Beitrag von reinhard am 25.07.2014 um 16:46:58
Dann würde die AV das ganz unbeeindruckt annehmen und an die allein zuständige Behörde in Köln weiterleiten. Nur diese entscheidet.
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/zust.htm

Hier die Hinweise einer Auslandsvertretung zu den Voraussetzungen:
http://www.bruessel.diplo.de/contentblob/1490100/Daten/55935/DownloadDatei_merkblatt_Einbrgerung2.pdf

Titel: Re: Einbürgerung aus dem Ausland
Beitrag von Holzschuher am 01.08.2014 um 13:40:55
Hallo,

sorry für die späte Reaktion -> vielen dank für Eure hilfreichen Antworten!!

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.