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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
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Beitrag begonnen von dummdoddeli am 19.07.2014 um 21:36:46

Titel: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 19.07.2014 um 21:36:46
Guten Abend!


Ich habe einige Fragen die mir seit Tagen nicht aus dem Kopf gehen. Ich habe das Internet von oben bis unten durchsucht und vielleicht auch antworten gefunden,  allerdings werde ich innerlich keine Ruhe geben bis mir jemand bestätigt was ich verstanden habe.


Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe vor kurzem einen irakischen Staatsbürger geheiratet. Da er nirgends mit seinem Pass einreisen darf und kann, haben wir im Irak geheiratet.

Nun lebt mein Mann in der Türkei weil es das einzige Land ist, das unter vielen Bedingungen Iraker rein lässt.
Ich als deutsche hab meine Sachen gepackt und bin nun auch in der Türkei.  Natürlich nur als Besucherin. Mein Mann lernt derweilen deutsch um den Ehegattennachzug zu beantragen.  Es fehlt nur noch das Sprachzertifikat.

Vor kurzem hat mein Papa uns zur Hochzeit Flitterwochen in ein Land unserer Wahl geschenkt. Wir haben uns für Österreich entschieden.

Nach einer Surftour im Internet fand ich raus, das Angehörige von EU-Bürgern (was ich als deutsche ja bin?) kein Visum bei der Einreise in ein Schengenstaat brauchen, sollten sie mit dem EU-Bürger selbst reisen und einen Nachweis für die Verwandtschaft ( in meinem Fall Heiratsurkunde) bei sich haben.

Da mein Mann Iraker ist wollte ich kein Risiko eingehen und hab zur Sicherheit das österreichische Generalkonsulat angerufen.

Die meinten ich sollte ein Visum beantragen (muss!), da mein mein I R A K E R ist.
Die nötigen Unterlagen wären:

- Meldebestätigung
- Kopie meines Reisepasses
- Heiratsurkunde
- 2 Biometrische Passbilder


Wir haben gleich einen Termin nach zwei Tagen bekommen. (Was ich toll fand)

Im Generalkonsulat angekommen, wurden unsere Unterlagen entgegengenommen.
Auf meine Frage wie lange das dauern würde meinte die nette Dame zwei Wochen weil man einen irakischen Pass erst konsultieren muss, bevor man ein Schengen Visum ausstellen darf.

Wir sollten noch folgende Dokumente nachhreichen,  Da ein einreichen des Visums mit diesen Unterlagen höchstwahrscheinlich auf eine negative Antwort hinauslaufen wird.

- Krankenversicherung
- Ausreichende Finanzielle Mittel
- Schülerbestaetigung/ Studentenausweis
- Hotelreservierung
- Flugtickets

Das hat mich sehr enttäuscht. Vorallem weil sich so unsere Reise verspätet.  Dabei war ich mir so sicher dass diese Unterlagen für Angehörige von Staatsbürgern nicht verlangt werden.

Nun meine Fragen:

1. Was bedeutet "einen Pass konsultieren"?

2. Kann man ein Schengen Visum ablehnen, nur weil der Antragsteller im Besitz eines irakischen Passes ist?

3. Wer entscheidet uber die Vergabe des Visums? Die Frau die den Antrag entegennahm?

4. Die Reiseversicherung die ich hinbekommen habe ist folgende: Mein Papa hat sie vom ADAC geholt. Drin steht : ADAC Reise-Krankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland.  Erstversicherung, Ablaufvertrag
-Ganz unten steht: "Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland. Bei Einreise über ein Land, das dem Schengen Abkommen beigetreten ist, besteht befeits für die Durchreise durch dieses Land Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Versicherung vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Wird nach einreise von Deutschland aus eine Reise begonnen, besteht Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland, den aussereuropaischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie den kanarischen Inseln, Azoren ind Madeira."
Gilt diese Versicherung oder nicht?  Das.mit dem Deutschland macht mich unsicher.
5. Habe ich keine Schulbescheinigung. Ich beginne in einem Monat ein einjähriges Praktikum und habe nur ein Bescheid dafür.  Geht das? Reicht das?
6. Kann das Visum nach einreichen der kompletten unterlagen abgelehnt werdeb? Mein Mann war noch nie im Ausland, das heisst noch nie im Schengener Raum.

Ich habe jetzt total angst dass das Visum abgelehnt wird. Das macht mich total kirre, denn das würde für mich heißen, dass das Heiratsvisum für Deutschland auch abgelehnt wird.

Das macht mir angst, denn ich bin schwanger und habe nicht vor meinen Mann, der zukünftige Vater eines deutschen Kindes in den Irak zurückzuschicken.

Bitte beruhigt mich indem ihr auf meine Fragen antwortet. 

Entschuldigt mich, ich rede einfach viel wenn ich aufgeregt bin.

Danke!

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 19.07.2014 um 22:58:42

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
...denn ich bin schwanger... 

Dann sollte Dein Mann, unter Nachweis der Schwangerschaft (Kopie vom Mutterpass), umgehend das Visum für die Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragen. Damit entfällt auch der Sprachnachweis und Deine/Eure wirtschaftlichen Verhältnisse spielen ohnehin keine Rolle.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Petersburger am 19.07.2014 um 23:12:50
Für die Erteilung eines normalen Schengenvisums nach Visakodex ist tatsächlich eine Regelabfrage (Konsultation) erforderlich.

Regelabfragen sind jedoch nicht zulässig bei den Ehegatten von EU-Bürgern (anderer EU-Staaten). Da gelten andere Bestimmungen.
Die Visa sind deklaratorisch.
Außer dem Visum dürfen keinerlei Unterlagen gefordert werden. (Neben dem Nachweis der Ehe, dem Paß und Paßbildern selbstverständlich.)


Soweit zu der Kurzreise.

Im Übrigen hat Saxonicus recht - Sprache lernen ist schön und gut, hier aber nicht erforderlich.
Beantragt so schnell wie möglich das Visum zur Geburt des deutschen Kindes.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 20.07.2014 um 00:22:41
Das ist alles schön und gut, aber was bedeutet denn konsultieren? Das hab ich immernoch nicht verstanden. Und warum hat sie diese Unterlagen dann gefordert?

Ein Visum für die Geburt eines deutschen Kindes wird doch eh nur für Frauen von deutschen Männern erteilt. Und selbst wenns auch für Männern erteilt wird, dann doch erst ab dem 7. SSM ?

Was benötigt man da für Unterlagen?  Kann mir jemand einen link posten?

Und das mit dem kurztrip: Kann ich also nach einreichen der erwähnten Unterlagen Hoffnung auf eine Zusage machen?
Und sollte abgelehnt werden woe soll ich mich verhalten? 


Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von T.P.2013 am 20.07.2014 um 05:11:11

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 00:22:41:
Das ist alles schön und gut, aber was bedeutet denn konsultieren? Das hab ich immernoch nicht verstanden. Und warum hat sie diese Unterlagen dann gefordert?



Hallo,

alle Schengen-Länder haben sich vorbehalten, bei bestimmten (jew. auch unterschiedlichen) Nationalitäten / zu visierenden Pässen vor Erteilung eines für alle Schengen-Länder gültigen Visums für kurzfristige Aufenthalte konsultiert (gefragt) zu werden, da die Anerkennungslage von Pässen / Staaten nicht 100%ig harmonisiert ist oder sonstige Vorbehalte bestehen.

Gefordert wurden die entsprechenden Unterlagen möglicherweise, weil der betreffende MA der AV von einem normalen Schengen-Visum Kat. C ausgegangen ist?

Gruß

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 20.07.2014 um 08:40:05
Manno, das macht mich ganz kirre. Also hatte sie nicht das Recht mich zurück zu weisen. 

Ich habe die Unterlagen nun alle besorgt. Soll ich sie einfach einreichen morgen oder soll ich sie darauf hinweisen ( was ich mehrmals getan hab und sie hat dann immer wieder gesagt aber wenn sie die unterlagen nicht einreichen wird das visum abgelehnt! ... )

Auf meine Frage hin, warum es denn abgelehnt wird wenn die erforderlichen Unterlagen für Angehörige von Unionsburgern eingereicht sind kam die schroffe Antwort: " Weil er Iraker ist! Niemand wird himmelhoch jauchzen wenn die deutsche mit dem Iraker nach Europa kommt, dass ist einfach so es gibt pässe die niemand will!"

Und deswegen meine frage: kann ein visum angelehnt werden, nur weil er.irkaer ist?

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von namaskaram am 20.07.2014 um 09:06:31
Hi,

ein Schengenvisum kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Ein Grund ist beispielsweise, dass die Rückkehrbereitschaft nicht ausreichend dargelegt wurde. Man also denkt, dass derjenige nicht wieder ausreisen wird. Und dein Mann hat ja vermutlich viele Gründe nicht wieder in den Irak zu wollen und in der EU zu bleiben, unter anderem auch dich als eine schwangere Ehefrau.

Das Problem mit dem nicht notwendigen Visum, wenn er mit dir als Deutsche einreist ist, dass ihr gar nicht erst ins Flugzeug gelassen würdet.

(Stressfreier wäre vermutlich ein schöner Urlaub in der Türkei und bald den FZF-Antrag stellen, damit er zu seinem ungeborenen deutschen Kind ziehen darf. Die Bearbeitung kann dauern.)

Viele Grüße
Anjali

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 20.07.2014 um 09:19:28
Naja, aber wir haben einen Mietvertrag in der Türkei und er hat eine Aufenthaltsgenehmigung hier. Das heisst wenn, dann müsste er in die Türkei angeschoben werden. Rückflugticket ist auch gebucht.

Das heisst, dass ich mir das schengen Visum abschminken kann?

Wenns nach diesen Regeln läuft würde ich als Angstellter in ner Botschaft ( wenn ich denn darüber entscheide ) allen eine Ablehnung erteilen Grund: Mangelnde Rückkehrbereitschaft, wenn ich mal nen schlechten tag hab. Dad kanns ehrlich nicht sein.  :o


Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von planloser am 20.07.2014 um 10:14:20
Bitte löschen

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2014 um 11:44:34

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 09:19:28:
Das heisst, dass ich mir das Schengen Visum abschminken kann? 

Aller Wahrscheinlichkeit nach ja, weil er die Rückkehrbereitschaft beim Vorhandensein einer deutschen Ehefrau und in Erwartung eines Kindes kaum überzeugend darlegen kann.

Stattdessen sollte er, wie bereits mehrfach empfohlen, die Visumsbeantragung zur Familienzusammenführung zum (deutschen ungeborenen) Kind intensiv forcieren.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 20.07.2014 um 12:00:30
Aber das Konsulat weiss nichts von meiner Schwangerschaft.  Nichtmal meine Eltern wisssn es und ich habe noch keinen Mutterpass.

Es war lediglich ein vom Drogerie gekaufter Urintest.

Er muss im September zurück in den Irak um Angelegenheiten seines Erbes ( über 1, 2 Millionen Dollar ) zu klären. 

Sollte ich diese Unterlagen einreichen oder erst auf eine Antwort warten?

Mietvertrag + Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei nicht ausreichend?

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2014 um 12:24:59

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 12:00:30:
Aber das Konsulat weiss nichts von meiner Schwangerschaft.

Dann kann er auch nicht erwarten, dass seinen Visumsantrag entsprochen wird, denn auf ein Schengenvisum hat er keinen Rechtsanspruch, auf ein Visum zur Familienzusammenführung allerdings schon.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 20.07.2014 um 12:36:11

Hab ich das falsch verstanden?




http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/living_and_working_in_the_internal_market/l33152_de.htm


Darin steht das Familienangehörige die gleichen recgte haben wie der eu Bürger selbst. Weiter heisst es:

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von erne am 20.07.2014 um 13:19:55

dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Nach einer Surftour im Internet fand ich raus, das Angehörige von EU-Bürgern (was ich als deutsche ja bin?) kein Visum bei der Einreise in ein Schengenstaat brauchen, sollten sie mit dem EU-Bürger selbst reisen und einen Nachweis für die Verwandtschaft ( in meinem Fall Heiratsurkunde) bei sich haben. 


richtig.
WEnn du mit ihm an der EU Grenze auftauchst, dann *muss* ihm ein einfaches Einreisevisum ausgestellt werden.
Wie du aber mit ihm an der Österreichischen Grenze auftauchen willst, bleibt Euch überlassen. In ein Flugzeug kommt er ohne Visum nicht, daher sollte er das vor dem Einchecken haben.


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
- Schülerbestaetigung/ Studentenausweis
- Hotelreservierung
- Flugtickets 


irrelevant (sind aber ein Indiz für die Angaben, die Ihr gemacht habt)


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Die meinten ich sollte ein Visum beantragen (muss!), da mein mein I R A K E R ist.


Blödsinn, DU kannst kein Visum benatragen, weil du keines brauchst.
ER muss sein Visum beantragen. ER ist der Antrasgteller, NIEMAND sonst.
Gemeinst ist aber, dass Deine Unterlagen als Nachweis noptwendig sind, damit er das Visum bekommt.


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
2. Kann man ein Schengen Visum ablehnen, nur weil der Antragsteller im Besitz eines irakischen Passes ist? 


jain
nein, nicht allein wenn der Pass *irakisch* ist
ja, wenn der Pass nicht echt/gültig ist, und ja: wenn einzelne Länder den irakischen Pass nicht anerkennen, dann werde diese Länder ausgeschlossen.


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
3. Wer entscheidet uber die Vergabe des Visums? Die Frau die den Antrag entegennahm? 

üblicherweise nein


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Gilt diese Versicherung oder nicht?

du kannst doch lesen?
Die Versicherung gilt in D oder wenn man von D aus in die anderen EU Länder reist.
Nicht, wenn man nach A will und in A bleibt.


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
denn das würde für mich heißen, dass das Heiratsvisum für Deutschland auch abgelehnt wird. 

Heiratsvisum?
das wird zu 100% abgelehnt, da ihr bereits verheiratet seid.
Ein FZF Visum zur Ehefrau oder Kind ist aber was anderes als ein Heiratsvisum


dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 00:22:41:
Ein Visum für die Geburt eines deutschen Kindes wird doch eh nur für Frauen von deutschen Männern erteilt.

Ach, wenn du alles weisst, dann brauchst du nicht fragen?
Falsch, ganz ganz falsch.

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 00:22:41:
Und selbst wenns auch für Männern erteilt wird, dann doch erst ab dem 7. SSM ? 

ja eben, zur Geburt. (oder früher bei Risikoschwangerschaft)



dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 08:40:05:
Und deswegen meine frage: kann ein visum angelehnt werden, nur weil er.irkaer ist? 


nein


dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 09:19:28:
das schengen Visum abschminken kann?


Ein "Schengenvisum" wohl ja, aber nicht ein FZF Visum oder ein einfaches Einreisevisum in ein EU Land (NICHT Deutschland, da du Deutsche bist)


dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 12:36:11:
Darin steht das Familienangehörige die gleichen recgte haben wie der eu Bürger selbst.



ja, (aber nicht im "eigenen Land") ... Ihr müsst nur erstmal in dieses Land kommen (oder an die Grenze)



Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von AFRIKANER am 20.07.2014 um 13:27:12
Von ihnen kann gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 ein Visum für einen Kurzaufenthalt verlangt werden.

Das Pronomen "ihnen" steht für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und einen Unionsbürger begleiten..

Das Modalverb "kann" heißt nur, dass man nicht von allen Ausländern ein Visum verlangen muss, da es Ausländer (Nicht-EU Bürger) gibt, die kein Visum brauchen. Man braucht also den richtigen Pass.

Ein Iraker braucht ein Visum, um sich in Europa aufzuhalten, egal wie lange er zu bleiben gedenkt. Ist leider so. Ich bin selber Afrikaner, darf auch nicht ohne Visum nach Deutschland/Europa, egal wie viele deutsche Frauen ich eheliche. Wir haben leider den falschen Pass.

Ich glaube, die Experten hier im Forum, sie haben bereits alles gesagt, was Ihr tun musst. Ich wünsche Euch viel Glück.

AFRIKANER

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2014 um 13:59:46

dummdoddeli schrieb am 20.07.2014 um 12:36:11:
Hab ich das falsch verstanden? 

Anscheinend schon.

Du solltest die Angelegenheit nicht komplizierter machen, als sie ist.

Als Dein Ehegatte dürfte der Antrag auf ein Schengenvisum zum Besuch wenig erfolgversprechend sein.

Sinnvoller wäre es

ein Visum zur Familienzusammenführung zur Ehefrau (Nachweis der Sprachkenntnisse erforderlich)

oder

ein Visum zur Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind (kein Sprachnachweis erforderlich)

zu beantragen.



Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 20.07.2014 um 15:30:24
Das heisst, gäbe es eine Staatsgrenze zwischen A und TR könne man einfach hinfahren und mit dem Auto einreisen und ein visum bekommen?

Was heißt "einfaches Visum"?

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von reinhard am 20.07.2014 um 16:06:36
Das ist doch für Dich alles egal.

Du brauchst den Nachweis, dass Du schwanger bist (Attest vom Arzt).

Dann kann er den Visumantrag stellen: Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind. Dazu muss Deine / Eure (spätere) Adresse in Deutschland angegeben werden.

Voraussetzung ist, dass Ihr wollt, dass das Kind in DE zur Welt kommt und Ihr danach hier zusammen leben wollt.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von mgb am 20.07.2014 um 23:33:49
Warum wird den hier alles durcheinander geworfen?
Ursprungsfrage war Visa für den Familienangehörigen einer deutschen Unionsbürgerin für einen Urlaub in Österreich.
Ein Rechtsanspruch für so ein Visa besteht u.a. nach Visahandbuch Teil III.
Zu den bisher eingereichten Unterlagen ist maximal noch die Forderung über eine Erklärung/Nachweis durch die Österreicher zulässig, das beide gemeinsam reisen.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 21.07.2014 um 01:44:00

mgb schrieb am 20.07.2014 um 23:33:49:
Ursprungsfrage war Visa für den Familienangehörigen einer deutschen Unionsbürgerin für einen Urlaub in Österreich.

Das ist schon richtig, aber letztendlich geht es wohl doch um einen Zuzug des Ehepartners nach Deutschland.


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Mein Mann lernt derweilen deutsch um den Ehegattennachzug zu beantragen. Es fehlt nur noch das Sprachzertifikat. 


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
Das macht mir angst, denn ich bin schwanger und habe nicht vor meinen Mann, der zukünftige Vater eines deutschen Kindes in den Irak zurückzuschicken.

Nach Würdigung der Gesamtumstände dürfte es mit Sicherheit wesentlich einfacher sein, eine FZF nach Deutschland zum (ungeborenen) Kind zu erhalten, als ein Besuchs-Schengenvisum von der österreichischen AV. 

Die TS war sich schlichtweg der Tatsache nicht bewusst, dass ihr Ehemann das FZF-Visum auf Grund ihrer Schwangerschaft auch ohne Sprachnachweis erhalten kann und hat diese Reise nach Österreich sicher nur als Ersatzlösung geplant.



Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von grisu1000 am 21.07.2014 um 04:25:35

Saxonicus schrieb am 21.07.2014 um 01:44:00:
Nach Würdigung der Gesamtumstände dürfte es mit Sicherheit wesentlich einfacher sein, eine FZF nach Deutschland zum (ungeborenen) Kind zu erhalten, als ein Besuchs-Schengenvisum von der österreichischen AV.


Warum?
Sie und ihr Ehemann dürfen sich bis zu drei Monaten voraussetzungslos in Österreich aufhalten. Ein Einreisevisum ist rein deklaratorisch und der einzige Nahsweis der velangt werden darf, ist die Eheschließung.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 21.07.2014 um 06:52:52

grisu1000 schrieb am 21.07.2014 um 04:25:35:
Sie und ihr Ehemann dürfen sich bis zu drei Monaten voraussetzungslos in Österreich aufhalten. 

Das mag theoretisch so sein, hast du auch eine Idee wie sie bzw. der Ehemann dorthin gelangen können ? In den Flieger wird er ohne entsprechendes Visum kaum kommen und mit dem Auto/der Eisenbahn müsste er einige Länder im Transit durchqueren, was ohne Visum kaum möglich sein dürfte. Die österreichische AV scheint es mit der Erteilung desselben nicht besonders eilig zu haben.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 21.07.2014 um 08:13:02
Um ein ehegattennachzug zu beantragen, benötige ich ja wie von euch erwähnt einen mutterpasd. Bis ich den in Deutschland bekomme, ist unser urlaub schon zj ende und er kann diesen Ehegattennachzug zum ungeborene kind beantragen.

Die frau hat mich gefragt ob wir bereitsden Ehegattennachzug beantragt habenich hab verneint und gesagt er lernt noch die sprache und hat im sSeptember seine Prüfung.

Ausserdem finde ich das unmöglich dass hier jemand behauptet ich würde dich reise als Lösung nehmen wollen.

Was will ich damit lösen?  Es ist ein Tourismus Visum was wor beantragt haben, dass kann weder verlängert (ausser in ganz bestimmten Situationen, oder?) Werden, noch kann es in eine Aufenthaltsgenehmigung verwandelt werden.  So hab ich das von der deutschen Botschaft erfahren. Was soll ich dann da bitte ausnutzen wenn er eh zurück geschickt wird nach dem das visum abläuft?

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 21.07.2014 um 08:24:46
Wenn wir unseren Urlaub nach Griechenland verlegen,  bekommen wir an der türkisch/griechischen Grenze das Visum ausgestellt?

Mann >:( das macht mich so wütend dass mann nichtmal Urlaub dort machen darf. In meinem Fall wird men mann früher oder später eh nach Deutschland ziehen und dann werden wir auch Urlaub in Österreich machen. Also früher oder später werden wir in Österreich Urlaub machen das ist so  >:( >:( >:( >:(

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von planloser am 21.07.2014 um 09:01:12

dummdoddeli schrieb am 21.07.2014 um 08:13:02:
Um ein ehegattennachzug zu beantragen, benötige ich ja wie von euch erwähnt einen mutterpasd. Bis ich den in Deutschland bekomme, ist unser urlaub schon zj ende und er kann diesen Ehegattennachzug zum ungeborene kind beantragen.



Du verwechselst da etwas, da gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Nachzug zur deutschen Ehefrau, da muss dein Mann das A1 Zertifikat vorlegen, aber ob du schwanger bist oder nicht ist vollkommen egal, das ist der sogenannte Ehegattennachzug.

2. Nachzug zum deutschen Kind, dazu braucht er kein A1 Sprachzertifikat, allerdings musst du dazu schwanger sein (und zwar "amtlich", also mit Arzt etc.), das geht dann ab dem 7. SSM.

Und ja, die Einreise nach GR funktioniert theoretisch so wie du es geschrieben hast, vorausgesetzt es gelingt euch das an der griechischen Grenze klar zu machen und die griechischen Behörden anerkennen seinen Reisepass, denn ohne anerkanntes Reisedokument gibt es keinen Grenzübertritt.

Ob das praktisch auch funktioniert wird niemand im Forum beurteilen können, ich persönlich würde mir das nicht unbedingt antun wollen, u.a. wegen der Sprachbarriere.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 21.07.2014 um 09:39:19

dummdoddeli schrieb am 21.07.2014 um 08:13:02:
Ausserdem finde ich das unmöglich dass hier jemand behauptet ich würde dich reise als Lösung nehmen wollen. 

Diese Äußerung in Deinem ersten Beitrag lässt darauf schließen:


dummdoddeli schrieb am 19.07.2014 um 21:36:46:
...denn ich bin schwanger und habe nicht vor meinen Mann, der zukünftige Vater eines deutschen Kindes in den Irak zurückzuschicken. 



dummdoddeli schrieb am 21.07.2014 um 08:13:02:
Um ein ehegattennachzug zu beantragen, benötige ich ja wie von euch erwähnt einen mutterpasd. Bis ich den in Deutschland bekomme, ist unser urlaub schon zj ende und er kann diesen Ehegattennachzug zum ungeborene kind beantragen. 

Das kannst Du Dir doch auch in der Türkei von einem Frauenarzt  bestätigen lassen, wenn Du Dich momentan dort aufhältst.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von mgb am 21.07.2014 um 09:40:54

dummdoddeli schrieb am 21.07.2014 um 08:13:02:
Um ein ehegattennachzug zu beantragen, benötige ich ja wie von euch erwähnt einen mutterpasd. Bis ich den in Deutschland bekomme, ist unser urlaub schon zj ende und er kann diesen Ehegattennachzug zum ungeborene kind beantragen.



Zuerstmal solltest du klarstellen, um was es überhaupt geht.
So wie sich dein erster Beitrag liesst, habt ihr ein Visum bei der österreichischen Botschaft beantragt, um zusammen euere Flitterwochen in Österreich zu verbringen.
Das ihr später vielleicht mal zusammen nach Deutschland ziehen wollt hat damit nichts zu tun. Mit einem Visa für einen Familienangehörigen eines EEA/EU-Bürgers beantragt bei den Österreichern hat das FZF Verfahren aus Deutschland nicht das geringste zu tun.
Wie weiter oben schon angemerkt hat dein Ehemann einen Rechtsanspruch auf so ein Visa von den Österreichern. Abgelehnt könnte das Visa nur werden wenn eine besondere Gefährdung für öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit oder öffentliche Gesundheit vorliegt. So eine Ablehnung müsste ausführlich begründet werden.




Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 21.07.2014 um 09:54:01

mgb schrieb am 21.07.2014 um 09:40:54:
Wie weiter oben schon angemerkt hat dein Ehemann einen Rechtsanspruch auf so ein Visa von den Österreichern. 

Sofern ich das im ersten Beitrag der TS richtig verstanden habe, ging es bei dem, bei der österreichischen AV beantragten Visum um ein Schengen-Touristen-Visum und darauf besteht eben kein Rechtsanspruch.

Etwas anderes wäre es wenn sie als EU-Bürgerin mit ihren Ehemann einen Wohnsitz in Österreich begründen und somit von ihren EU-Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen wollte.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von mgb am 21.07.2014 um 10:01:00
http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/non-eu-family-members/index_de.htm

Speziell Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Alacrity am 21.07.2014 um 10:04:16

mgb schrieb am 21.07.2014 um 09:40:54:
Wie weiter oben schon angemerkt hat dein Ehemann einen Rechtsanspruch auf so ein Visa von den Österreichern. Abgelehnt könnte das Visa nur werden wenn eine besondere Gefährdung für öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit oder öffentliche Gesundheit vorliegt. So eine Ablehnung müsste ausführlich begründet werden.

Ja schon klar, aber die Dame von der österreichischen AV fragte dennoch nach jeder Menge irrelevanter Unterlagen und stellte eine Ablehnung in Aussicht, obwohl die TS explizit auf EU Recht hingewiesen hat.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Saxonicus am 21.07.2014 um 10:11:34

mgb schrieb am 21.07.2014 um 10:01:00:
http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/non-eu-family-members/index_de.htm

Speziell Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.

Aus dem von Dir angeführten Link:
Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern aus Nicht-EU-Ländern dürfen sich mit Ihnen in einem anderen EU-Land
aufhalten. Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten benötigen sie dazu lediglich einen gültigen Reisepass und möglicherweise, je nach Herkunftsland, ein Einreisevisum.


Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von mgb am 21.07.2014 um 10:24:34
Richtig und dieses Einreisevisum nennt sich Visa für den Familienangehörigen eines EEA/EU Bürgers. Voraussetzung sind auf der gelinkten Seite auch nachzulesen.
Wenn du es genauer wissen willst, dann kannst du auch Visahandbuch Teil III nachlesen.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von namaskaram am 21.07.2014 um 12:58:11

Saxonicus schrieb am 21.07.2014 um 10:11:34:
Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern aus Nicht-EU-Ländern dürfen sich mit Ihnen in einem anderen EU-Land
aufhalten. Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten benötigen sie dazu lediglich einen gültigen Reisepass und möglicherweise, je nach Herkunftsland, ein Einreisevisum.


Hi,

heißt das, dass man so ein Visum einfacher bekommt als z.B. ein Besuchsvisum für Deutschland, bei dem man ja vor allem die Rückkehrbereitschaft darlegen muss?

Viele Grüße
Anjali

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von Aras am 21.07.2014 um 13:16:18
Ja, das EU-Recht ist in diesem Punkt offener.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 21.07.2014 um 14:17:09
  So hab jetzt alle fehlenden Unterlagen eingereicht. Es war eine andere frau. Ohne Gesichtsausdruck, das hat mich gleich zuruckgeschreckt.

Ich werde jetzt 15 Tage abwarten. Oder hat jemand von euch die Erfahrung dass es schneller geht als die angegebenen 15 Tage?


(Das mit dem ehegattennachzug ist Nebensache, das läuft alles schon aber es dauert nun mal und wir wollen eben jetzt urlaub machen und nicht im winter.)


Etwas was mich fasziniert: Woe wird man Sachbearbeiter bei einem Konsulat?
Muss echt ein toller job sein, herrscher über (fast) alles ...

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 22.07.2014 um 06:53:35
So, vielen vielen Dank an euch!

Jetzt hab ich es genau gelesen, nämlich im Visahandbuch.

Das Konsulat hätte in keinem Fall mehrere Unterlagen von meinem Mann verlangen dürfen. (Da hab ich noch ein schönes Wörtchen mit der Sachbearbeiterin zu reden)

Zudem reise ich als EU-Bürgerin in einen anderen Mitgliedstaat. Somit nehme ich mein Recht der Freizügigkeit in gebrauch. Dadurch ist mein Mann automatisch auch Freizügigkeitsberechtigt,  denn im Visakodex steht nicht, dass man in einem anderen Mitgliedstaat leben muss um Freizügigkeitsberechtigt zu sein (so wie die Sachbearbeiterin es mir erklären wollte).

Es steht dort drin dass lediglich das Reisen oder das Sich befinden in einem Mitgliedstaat dessen Staatsangehörigkeit man nicht besitzt,  zur Freizügigkeit des EU-Bürgers sowie deren Familienangehörigen führt.

Habe ich das richtig verstanden?

Und noch eine Frage: Sollte das Visum abgelehnt werden, kann ich das Hanbuch (oder die wichtigen stellen) ausdrucken und ihnen vorlegen? Wird eventuell etwas an der Entscheidung geändert, oder muss man ins Gericht wenn bereits eine Entscheidung seitens Konsulat gefallen ist, um es zu ändern ?

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von mgb am 22.07.2014 um 09:03:09
Ja das hast du richtig verstanden. Das Aufenthaltsrecht (right of recidence) spielt im Freizügigkeitsbereich erst eine Rolle bei einem Aufenthalt von länger als 90 Tagen.
In eurem Fall kommt es jetzt erst mal darauf an wie der Antrag deines Mannes behandelt wurde.
Wenn euch Visagebühren abgeknöpft wurden, dann wurde der Antrag als Antrag für ein normales Touristikvisum behandelt.
Wenn keine Visagebühren verlangt wurden, dann als Antrag für ein Visa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 22.07.2014 um 10:44:47
Erst wollte sie geld haben, als ich ausdrücklich darauf hin wies dass das nicht nötig sei fragte sie nach und meinte ja richtig es ist kein geld nötig.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von planloser am 22.07.2014 um 11:01:18
Dann ist es definitiv der Antrag auf das Visum für den Angehörigen von EU-Bürgern.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von mgb am 22.07.2014 um 11:48:26

dummdoddeli schrieb am 22.07.2014 um 10:44:47:
Erst wollte sie geld haben, als ich ausdrücklich darauf hin wies dass das nicht nötig sei fragte sie nach und meinte ja richtig es ist kein geld nötig.


Gut, du könntest SOLVIT einschalten und nachfragen, ob das Verhalten der österreichischen Botschaft richtig war. Bei der Gelegenheit kannst du auch nachfragen, wie du dich im Falle einer Visaablehnung verhalten sollst.


http://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von grisu1000 am 22.07.2014 um 13:02:19

dummdoddeli schrieb am 22.07.2014 um 06:53:35:
Das Konsulat hätte in keinem Fall mehrere Unterlagen von meinem Mann verlangen dürfen. (Da hab ich noch ein schönes Wörtchen mit der Sachbearbeiterin zu reden)


Warum streit suchen, sag ihr einfach das eine Beschwerde bei der Europäischen Kommision gemacht wird, weil Österreich sich nicht an den Visakodex und die Richtlinie 2004/38/EG hält. Das nützt dir nichts mehr aber ggf. den zukünftigen Antragstellern.

Titel: Re: Schengen Visum ablehnen, wer hat das Recht?
Beitrag von dummdoddeli am 22.07.2014 um 18:30:55
Danke! Ich hab bei so einer kostenlosen Hotline für EU-Burger angerufen.  Die Frau meinte ich solle ganz cool das Visum abholen, wenn nicht wird vin Seiten der EU eingegriffen.

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