i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Rentenversicherungsnachweise https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1405014726 Beitrag begonnen von JoeD91 am 10.07.2014 um 19:52:06 |
Titel: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von JoeD91 am 10.07.2014 um 19:52:06
Hallo ihr Lieben,
ich war heute mit meiner Frau auf dem Einbürgerungsamt im guten mich, auch dank eures Forums ;), gut informiert zu haben und meine Frau hat ihren Einbürgerungsantrag abgegeben. Beim durchgehen der Unterlagen kam der durchaus nette Mitarbeiter des Amts dann aber mit etwas um die Ecke von dem ich noch nie vorher gehört habe. Scheinbar muss ich hier in der Region Hannover als Ehemann für eine Ermessenseinbürgerung meiner Frau mindestens 36 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Das mag vielleicht für einige nicht all zu viel sein, aber für mich ist es durchaus, da ich mehrfach langfristig im Ausland war und daher hier nie etwas eingezahlt hab. Außerdem habe ich wenn ich in Deutschland war meistens studiert und nicht gearbeitet, erst seit letztem Jahr schlage ich mit einem Gelegenheitsjob nach dem anderen durch, so dass da auch nichts zusammenkommt. Ich bin erst 23 und wollte eigentlich dieses Jahr wieder anfangen zu studieren, ich möchte nicht noch 2 Jahre knechten D: Kann mir jemand sagen wie das denn rein rechtlich aussieht und ob und wenn ja wie man gegen so etwas angehen kann? Vielen Dank schon mal |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Aras am 10.07.2014 um 20:34:39
Hi,
es werden eigentlich 60 Rentenversicherungsbeiträge gefordert. Man müsste mal checken ob du überhaupt irgendwelche Zeiten im Ausland anrechenbar hast. Dann könntest du ggf. mehr Rentenbeiträge haben als du denkst. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von JoeD91 am 10.07.2014 um 21:09:27
Gut, mal angenommen mit meiner Arbeit im europäischen Ausland komme ich auf die 36 Monate. Dann wäre ja alles geregelt.
Was mich nun wirklich wundert ist, dass ich noch nie vorher von dieser Bedingung gehört hatte. Weder in Gesetzen die ich gelesen hatte, noch in Foren. Ist es den etwas, das man mit sagen wir mal "rechtskundiger" Hilfe umgehen kann? Außerdem meinte er, dass man, falls diese Bedingung nicht erfüllt wird, das Einbürgerungsverfahren um ein Jahr zurückstellen würde. Kann jemand bitte erklären was das heißen soll? |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von planloser am 10.07.2014 um 21:21:31
Die Altersvorsorge ist in den Verwaltungsvorschriften geregelt.
Zitat:
|
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Aras am 10.07.2014 um 21:22:49
Eigentlich soll der ausländische Ehegatte 24 Rentenbeiträge und mehr nachweisen können. Falls er das nicht kann, dann soll der deutsche Ehepartner mit 60 Rentenbeiträgen eine Altersvorsorge nachweisen.
Wenn du mehr Informationen brauchst, dann klick oben den Menüpunkt Einbürgerung. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Bayraqiano am 10.07.2014 um 22:15:19 JoeD91 schrieb am 10.07.2014 um 19:52:06:
naja wenn ich ehrlich sein soll hättet ihr Euch den Antrag auch sparen können. Das klingt nicht danach, dass ihr wirklich Euren Lebensunterhalt dauerhaft sichern könnt. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Odysseus am 11.07.2014 um 08:35:02
Hier hätte aber auch der durchaus nette Mitarbeiter reagieren und entsprechend beraten müssen - und hätte den Antrag eigentlich gar nicht annehmen dürfen.
|
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von tiggger am 11.07.2014 um 09:31:40 Odysseus schrieb am 11.07.2014 um 08:35:02:
Anträge dürfen nicht angenommen werden? Ich dachte Anträge müssen angenommen werden (insbesondere wenn man darauf besteht) und können dann abgelehnt werden. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Runenwolf am 11.07.2014 um 09:44:06 tiggger schrieb am 11.07.2014 um 09:31:40:
Ja klar muss ein Antrag angenommen werden, wenn man drauf besteht ... Hast du aber auch an die Folgen gedacht? Wenn in vorliegendem Fall der Sachbearbeiter den TS dahingehend beraten hätte, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann und er ihn ablehnen muss und der TS besteht darauf, den Antrag beschieden zu bekommen, dann hat er eben auch die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Und eine Gebühr für etwas zu bezahlen, das man nicht haben will, macht wohl keiner gerne. Ich hätte auch dahingehend beraten, dass der Antrag gar nicht erst gestellt wird, nicht um mir eine Ablehnung zu ersparen, sondern den potentiellen Antragsteller die Ablehnungsgebühr. Nur wenn ein Kunde trotz Belehrung den Antrag stellen will und auf eine Verbescheidung besteht, habe ich einen solchen Antrag angenommen und dann gebührenpflichtig abgelehnt. Alles andere wäre meines Erachtens bürgerunfreundlich. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von JoeD91 am 11.07.2014 um 10:45:56
Okay. Das klingt schon mal nicht all zu positiv. Um es milde zu sagen.
Wir können davon ausgehen, dass ich nicht richtig beraten wurde, der Mitarbeiter ist relativ jung und wie es aussieht auch relativ unerfahren. Der Lebensunterhalt von mir und meiner Frau ist allerdings dauerhaft gesichert, auch wenn wir nicht arbeiten (den lieben Eltern sei dank), was auch aus den Unterlagen hervorgeht, die wir mit abgegeben haben. Gut, was gäbe es denn dann für Möglichkeiten noch einen Nachweis über die Rentenversicherung nachzureichen? Und auch noch einmal die Frage, was meint der Mitarbeiter mit "Das Verfahren um ein Jahr zurückzustellen"? Vom ablehnen des Antrags war nämlich keine Rede, ansonsten hätten wir es uns ja gespart. Vielen Dank schon einmal für die bisherigen Antworten. Das gibt mir auf jeden Fall schon einmal etwas, mit dem ich arbeiten kann. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Odysseus am 11.07.2014 um 10:48:28
Danke Runenwolf für die Klarstellung, genau das habe ich gemeint.
|
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Aras am 11.07.2014 um 11:10:08 JoeD91 schrieb am 11.07.2014 um 10:45:56:
Es geht ja nicht um eine Rentenversicherung sondern um eine Altersvorsorge. Hängt auch von deinem Beruf ab. Wenn du z.B. Arzt bist dann hast du in der berufsständischen Alterskasse sofort Ansprüche auf Altersvorsorge. Du kannst auch eine private Altersvorsorge abschließen. Diese ist aber erheblich teurer. Für 60 Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse muss man theoretisch nur 5 Jahre warten und pro Jahr rund 1000 € zahlen. Und am Ende kriegt man ne Minirente, aber für die Einbürgerungsbehörde wäre das ausreichend. Aber für die private Rentenversicherung musst du höhere Versicherungssummen einzahlen. Wenns also schnell gehen soll: Wenn deine Eltern paar Millionen € aufm Konto haben, dann könnten sie eine Million € in eine Sofortrente stecken. Dann wäre das ganze Leben, also auch das Alter, sofort gesichert. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von JoeD91 am 11.07.2014 um 11:29:12 Aras schrieb am 11.07.2014 um 11:10:08:
Schön wärs ;D Dann hätte ich aber wahrscheinlich hier nicht gefragt, sondern sofort auf einen der überaus freundlichen Jurakundler zurückgegriffen ;) Dafür reicht es aber leider nicht. Aber noch einmal zurück zum Thema, wenn er sagt zurückstellen, gehe ich davon aus, dass er den Antrag "auf Eis legen" möchte. Ist das möglich? |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von Runenwolf am 11.07.2014 um 11:39:24 JoeD91 schrieb am 11.07.2014 um 11:29:12:
Das kann man durchaus machen. Dann spart man sich das erneute Ausfüllen des gesamten Antrages, es reicht dann aus, nur noch die sich neu ergebenen Sachverhalte mitzuteilen. Sieh es als ein Entgegenkommen der Behörde an, die könnten nämlich den Antrag auch entgegennehmen, dann prüfen und zu dem Schluss kommen, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann und gebührenpflichtig ablehnen. So sparen sie dir die Ablehnungsgebühr und können den Antrag dann wieder aufgreifen. Alles in allem würd ich sagen, ist das sehr entgegenkommend. |
Titel: Re: Rentenversicherungsnachweise Beitrag von JoeD91 am 11.07.2014 um 11:56:44
Das klingt schon einmal sehr gut.
Ich denke ich hab mit bisherigem Studium und Arbeit in England vielleicht sogar genug zusammen, vielleicht fehlen auch ein paar Monate, so genau läßt sich das leider noch nicht sagen, dazu muss ich das erst einmal mit der Rentenversicherung abklären. Danke an alle für eure Antworten, ich denke damit kann ich mich erstaml soweit um die Sachen kümmern. Sollte wieder Fragen auftreten melde ich mich dann wohl dementsprechend noch einmal zurück ;) |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |