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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung-Nachname? Nachtrag,Korrektur?
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Beitrag begonnen von NikRei am 08.07.2014 um 14:11:27

Titel: Namensänderung-Nachname? Nachtrag,Korrektur?
Beitrag von NikRei am 08.07.2014 um 14:11:27
Hallo,
ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage. Ich habe eine öffentlich-rechtliche Namensänderung  durchführen lassen, da mein ursprünglich polnischer Name zu Schwierigkeiten führte (Buchstabieren, falsche Schreibweise, Mobbing) usw. Meine Familie und ich sind als Spätaussiedler anerkannt und haben folglich die deutsche Staatsangehörigkeit. Meinen deutschen Namen habe ich damals aus einer alten amtlichen Urkunde unserer Familie entnommen, der jedoch im Laufe der Zeit“ erloschen“ ist. Es ging ohne Probleme bei den Behörden durch. Nun stellte sich aber im Rahmen meiner Familienforschung heraus, dass in einem Kirchenbuch aus der selben Zeit, unser Familienname mit einem „von“ beschrieben wird-also statt „Müller“ „von Müller“. Das erfuhr ich aber erst nachdem mein Nachname abgändert wurde, zumal in Polen in den amtlichen Dokumenten ein „von“ oder ähnliches nicht berücksichtigt wird-wie man mir von dort mitteilte.
Soweit die Vorgeschichte-jetzt die Frage? Kann ich mit einem noteriell beglaubigten Auszug aus dem Originalkirchenbuch, eine Nachänderung bzw. Korrektur der bereits erfolgten Änderung beantragen?
Da zur Zeit meines Änderungswunsches der Name qausi schon als „von“ existent war jedoch Aufgrund von unwissen meinerseits keine Berücksichtigung fand. Danke für alle Antworten.

Titel: Re: Namensänderung-Nachname? Nachtrag,Korrektur?
Beitrag von Runenwolf am 08.07.2014 um 14:41:28

NikRei schrieb am 08.07.2014 um 14:11:27:
Kann ich mit einem noteriell beglaubigten Auszug aus dem Originalkirchenbuch, eine Nachänderung bzw. Korrektur der bereits erfolgten Änderung beantragen? 


Eine Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.
Das war bei deiner ursprünglichen Namensänderung der Fall, da kam es durch den Namen zu Behinderungen und Schwierigkeiten.

Nachänderungen oder Korrekturen kennt das Namensänderungsrecht nicht. Du wolltest damals den Namen "Müller" haben und hast ihn bekommen.
Eine Korrektur wäre meines Erachtens nur möglich, wenn die Behörde einen Fehler gemacht hat. Hat sie aber nicht.
Der erste Namensänderungsbescheid ist rechtskräftig, hat damit Rechtswirksamkeit erlangt und da finde ich auch nichts, was nachgeändert werden müsste.

Jetzt müsstest du einen neuen Antrag stellen und im Rahmen dieses Antrags nachweisen, dass du wegen des Namen "Müller" wiederum Schwierigkeiten hast ... und das halte ich für aussichtslos. Es gibt objektiv gesehen keinen wichtigen Grund für die Änderung des Namens "Müller" in "von Müller".

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