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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung abgelaufener Pass
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Beitrag begonnen von erundich am 29.06.2014 um 21:00:40

Titel: Einbürgerung abgelaufener Pass
Beitrag von erundich am 29.06.2014 um 21:00:40
Mein Mann ist guineischer Staatsbürger und versucht seit knapp 1 Jahr einen Pass aus seinem Heimatland zu bekommen
Zuerst hieß es es sind alle Pässe vergriffen und jetzt geht es trotz viel Geld zahlen nicht voran
Die Botschaft in Berlin sagt immer wieder sie kann keine neuen Pässe ausstellen,lediglich Verlängerungen machen,was aber nur 2 mal geht und wir bereits getan haben.dies haben sie auch schriftlich für die Ausländerbehörde bestätigt

So nun sagt die Einbürgerungsmitarbriterin ohne noch gültigen Pass kann keine Einbürgerung erfolgen

Mein Mann ist seit 8 Jahren hier,seit 4 sind wir verheiratet und er hat hier eine Ausbildung abgeschlossen
Wir hätten die Einbürgerung schon früher beantragt was aber laut einem Mitarbeiter nicht ging,da ich aufstocken des Alg2 bekam als wir ein Kind bekamen und das Ausbildungsgehalt plus Elterngeld nicht ausreichte?

Hat jemand eine Ahnung was man machen kann??

Die Ausländerbehörde hatte zuerst eine eAt ausgestellt und nun einen Reiseausweis für Ausländer,weil wir gern in Urlaub wollen, unterstellen aber mein Mann hätte keine Lust sich einen Pass in Guinea zu besorgen ( dort ist gerade Ebola ausgebrochen)

Bitte um Tipps

Titel: Re: Einbürgerung abgelaufener Pass
Beitrag von Bayraqiano am 30.06.2014 um 07:27:24
ein gültiger Pass ist *keine* Einbürgerungsvoraussetzung solange die Identität geklärt ist. Die scheint ja in diesem Fall ja unstreitig zu sein.

Eine Ausbürgerung ist nach meinen Informationen nicht notwendig, weil die StaAng von Guinea automatisch mit dem Erwerb einer anderen StaAng verloren geht:

Code civil guinéen, Art. 95


Zitat:
Perd la nationalité guinéenne le guinéen majeur qui acquiert volontairement une nationalité étrangère.


Da ggf. mit der EBH nochmal sprechen, ggf. sonst schriftlichen Antrag stellen.


Titel: Re: Einbürgerung abgelaufener Pass
Beitrag von Odysseus am 30.06.2014 um 09:01:21
Sehe ich ähnlich.
Wenn die EBH einen Reiseausweis ausgestellt hat, dann ist die Passpflicht nach AufenthG erfüllt, mehr sollte die EBH auch nicht verlangen, zumal die Identität ja mit dem alten Pass ausreichend nachgewiesen ist.


Titel: Re: Einbürgerung abgelaufener Pass
Beitrag von Daddy am 30.06.2014 um 13:31:24
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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