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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
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Beitrag begonnen von Thunfischbrot am 27.06.2014 um 08:51:06

Titel: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Thunfischbrot am 27.06.2014 um 08:51:06
Hallo an Alle!

Mein kamerunischer Ehemann ist seit Dezember 2013 bei mir (Deutsche) in Deutschland und hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 2017. Wir möchten gerne im August für ein paar Tage nach London fliegen, um die Cousine meines Mannes zu besuchen. Braucht mein Mann für diese Tage ein Visum für England oder reicht seine deutsche Aufenthaltserlaubnis aus?

Danke und viele Grüße!

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Aras am 27.06.2014 um 09:21:38
UK ist kein Schengenland. Er muss ein Visa beantragen.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von dreamer82 am 27.06.2014 um 10:26:47
Er benötigt leider ein Visum, allerdings würde ich wenn Ihr zusammen reist ein EEA Family Permit beantragen, dass für Angehörige von EU-Bürgern ausgestellt werden kann.

Es kostet im Gegensatz zum Visum nichts und ist auch leichter zu bekommen als ein normales Visum. Voraussetzung ist allerdings dass Ihr beide zusammen reist.

Zur Beantragung des Visums oder Familiy Permit muss er aber auf jeden Fall persönlich vorsprechen und auch seine Fingerabdrücke abgeben  - je nach Wohnort kommen dann halt die Kosten für Anreise/Übernachtung dazu :(

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Saxonicus am 27.06.2014 um 11:55:17

dreamer82 schrieb am 27.06.2014 um 10:26:47:
allerdings würde ich wenn Ihr zusammen reist ein EEA Family Permit beantragen, dass für Angehörige von EU-Bürgern ausgestellt werden kann.

Mit diesen Family Permit ist es aber nicht erforderlich, dass die Reise zusammen mit dem EU-Ehepartner stattfindet.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von planloser am 27.06.2014 um 12:33:51
Das kann man auch online machen -Ausnahme Staatsbürger/innen von Nordkorea und Kuba-, hier der Link.

https://www.gov.uk/apply-uk-visa

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von tapir am 27.06.2014 um 14:08:28

Saxonicus schrieb am 27.06.2014 um 11:55:17:
Mit diesen Family Permit ist es aber nicht erforderlich, dass die Reise zusammen mit dem EU-Ehepartner stattfindet.

Entweder gemeinsame Einreise oder der EU-Ehepartner ist bereits in UK. "Ganz allein reisen" geht mit dem EEA Family Permit nicht.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von stefo am 27.06.2014 um 18:39:19

planloser schrieb am 27.06.2014 um 12:33:51:
Das kann man auch online machen -Ausnahme Staatsbürger/innen von Nordkorea und Kuba-, hier der Link.

https://www.gov.uk/apply-uk-visa

Man kann den Antrag zwar online stellen, muss dann aber einen Termin zur persönlichen Vorsprache, Abgabe der Fingerabdrücke etc. machen. Den Pass mit dem Visum kann man sich dann per teurem Kurier zustellen lassen.
Insgesamt recht aufwändig und kostspielig für einen kurzen Besuch.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Thunfischbrot am 27.06.2014 um 19:47:58
Danke für die vielen Antworten!

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Alacrity am 27.06.2014 um 22:40:09
Visum braucht der Ehepartner nicht, wenn ihr zusammen einreist.

Aber: Die Fluggesellschaft wird ihn ohne Visum/Family Permit nicht ins Flugzeug lassen.

Wenn ihr jedoch die Hinreise mit Zug/Bus/Fähre macht, muss deinem Mann an der Grenze ohne irgendwelche Gebühren/Fingerabdrücke die Einreise erlaubt werden. Nur Pass und Eheurkunde sollte er dabei haben und sich vielleicht darauf einstellen, ein wenig zu diskutieren. Zurück könnt ihr ruhig das Flugzeug nehmen.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von janetm am 27.06.2014 um 22:57:36

stefo schrieb am 27.06.2014 um 18:39:19:
...
Insgesamt recht aufwändig und kostspielig für einen kurzen Besuch.


Das stimmt und hängt auch ein wenig von der Entfernung zu einem der Visa-Center ab. Grundsätzlich funktioniert der Prozess aber recht tadellos, wir haben es jetzt zweimal hinter uns.
Termin-Vergabe gibt es online, in dem Visa-Center läuft alles sehr professionell ab und Pass war glaube ich nach etwa 2 Wochen wieder da. Das Permit wird erstaunlicherweise für mich in UK bearbeitet.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von planloser am 28.06.2014 um 08:31:41

Alacrity schrieb am 27.06.2014 um 22:40:09:
Visum braucht der Ehepartner nicht, wenn ihr zusammen einreist.

Aber: Die Fluggesellschaft wird ihn ohne Visum/Family Permit nicht ins Flugzeug lassen.

Wenn ihr jedoch die Hinreise mit Zug/Bus/Fähre macht, muss deinem Mann an der Grenze ohne irgendwelche Gebühren/Fingerabdrücke die Einreise erlaubt werden. Nur Pass und Eheurkunde sollte er dabei haben und sich vielleicht darauf einstellen, ein wenig zu diskutieren. Zurück könnt ihr ruhig das Flugzeug nehmen.


Funktioniert theoretisch und auch praktisch, ich habe das so gemacht, aber der ganze Vorgang ist ziemlich nervig, ich habe die entsprechende EU Richtlinie -in Englisch- ausgedruckt bei mir gehabt, allerdings wurde die Entscheidung ziemlich weit nach oben delegiert, d.h. ich musste meinen Wunsch nach Einreise und die Begründung warum ich das jetzt einfach so darf einigen Beamten vortragen -in offensichtlich hierarchisch aufsteigender Reihenfolge- ich würde mir das nicht mehr antun und mir vorab ein Visum ausstellen lassen.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Thunfischbrot am 09.07.2015 um 23:11:17
Hallo,

jetzt ein Jahr später wollen wir doch endlich nach London und haben bereits das EEA family permit für meinen Mann online beantragt. Wir möchten am 07.08.15 bis 14.08.15 nach England fliegen. Hat Jemand Erfahrung damit, wie lange es dauert bis man das EEA permit letztendlich hat? Würde es ausreichen den Termin in Düsseldorf auf den 17.07.15 zu legen?

Und welche Dokumente werden in Düsseldorf benötigt?
Reicht unsere kamerunische Eheurkunde aus(die ja auf englisch ist) oder muss die deutsche Urkunde noch übersetzt werden?
Muss ich als EEA auch mit nach Düsseldorf fahren oder soll dort nur mein Mann erscheinen?

Danke und LG

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Steve Dash am 13.07.2015 um 21:39:25

planloser schrieb am 27.06.2014 um 12:33:51:
Das kann man auch online machen -Ausnahme Staatsbürger/innen von Nordkorea und Kuba-, hier der Link.

https://www.gov.uk/apply-uk-visa



Ist EEA Family Permit  auch mit deutschem Aufenthaltstitel für Personenfürsorge / Mutter eines deutschen Kindes  möglich, da  Angehörige von EU-Bürger ?

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Alacrity am 14.07.2015 um 12:53:39

Steve Dash schrieb am 13.07.2015 um 21:39:25:
Ist EEA Family Permit  auch mit deutschem Aufenthaltstitel für Personenfürsorge / Mutter eines deutschen Kindes  möglich, da  Angehörige von EU-Bürger ?

Rechtsanspruch hätte sie nur darauf, wenn sie abhängig von ihrem Kind wäre, also das Kind das Geld verdient und sie aushält.

Sie kann es aber versuchen bevor sie ein teures Besuchsvisum beantragt.

Vielleicht klappt für sie auch ein EEA als unverheirateter Partner eines EU-Bürgers, wenn ihr in einer Art Konkubinat lebt.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Aras am 14.07.2015 um 13:03:13

Alacrity schrieb am 14.07.2015 um 12:53:39:
Vielleicht klappt für sie auch ein EEA als unverheirateter Partner eines EU-Bürgers, wenn ihr in einer Art Konkubinat lebt.


Das sollte definitiv klappen.

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von TOX82 am 14.07.2015 um 13:19:38
Hallo,

ich besitze Daueraufenthaltskarte (Familienangehörige EU) unten steht auch "PERMANENT RESIDENCE CARD OF A FAMILY MEMBER OF A UNION CITIZEN" muss ich auch EEA Family Permit beantragen ???
Ich will aber alleine nach London!

Grüß

Titel: Re: Mit deutscher Aufenthaltserlaubnis nach London?
Beitrag von Bayraqiano am 14.07.2015 um 14:00:44
Wenn Du alleine reisen willst, brauchst Du mangels abgeleiteter Freizügigkeit ein normales Besuchsvisum ("Standard Visitor visa"). Das Visum wäre kostenpflichtig und die Kriterien für die Erteilung richten sich alleine nach dem nationalen Recht des UK.

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