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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Einreisesperre verhinder
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Beitrag begonnen von talilly am 22.06.2014 um 21:39:04

Titel: Einreisesperre verhinder
Beitrag von talilly am 22.06.2014 um 21:39:04
Hallo Leute :)


Mein Freund kommt aus Ägypten. Wir haben uns in Deutschland kennen gelernt, als er hier zu Besuch war (quasi ein Uni-Austauschsprojekt).
Nun sind wir schon länger zusammen und er wollte nach Deutschland kommen, weil er sein Studium in Ägypten abgeschlossen hat.
Im Januar hat er deswege (auf Anraten eines Verwandten, der auch in Deutschland lebt) einen Asylantrag gestellt. Im März kam dann die Ablehnung des Antrages und er hat daraufhin einen Einspruch eingelegt. Seit dem ist nichts mehr passiert. Jetzt wurde ihm aber schon deutlich gemacht, dass er wieder eine Ablehnung bekommen wird (er hat auch keinen Grund Asyl zu bekommen, da er ja in keiner Notlage in seinem Land ist und es seiner Familie dort auch finanziell gut geht). Dieser Weg war scheinbar nicht gut durchdacht und falsch. Leider ist es jetzt so.

In der zuständigen Ausländerbehörde sagte man ihm jetzt, er bekäme auf jeden fall eine Einreisesperre für Europa. Auch dann, wenn er jetzt (erstmal wieder) freiwillig ausreist und seinen Asylantrag zurückzieht.

Davor haben wir beide jetzt große Angst! Ich kann wegen meinem Studium (und möchte) auch nicht nach Ägypten auswandern. Das wir eine Weile noch eine Fernbeziehung führen müsste, könnten wir überleben. Aber nicht die Einreisesperre :(

Könnt ihr mir vielleicht eine Auskunft zu dieser Sachlage geben?

Titel: Re: Einreisesperre verhinder
Beitrag von reinhard am 22.06.2014 um 21:54:26
Nein, er bekommt nicht auf jeden Fall eine Einreisesperre.

Aber Du musst viel, viel genauer schreiben.

Bei einer Ablehnung gibt es keinen "Einspruch". Es gibt im Asylverfahren nur Antrag - Anhörung - Bescheid.

Möglich wäre eine Klage, allerdings kommt es auf die Art der Ablehnung an, ob man dadurch einen Aufschub erreicht. Am besten siehst Du Dir alle Unterlagen mal sehr, sehr genau ein oder suchst mit ihm Montag eine gute Beratungsstelle auf.

Hat er die Ablehnung in einem kleinen gelben Umschlag bekommen oder in einem großen gelben Umschlag? Mit anderen Worten: Ist der Antrag "unbegründet" oder "offensichtlich unbegründet" (mit Übersendung der Akte)?

Falls er eine Ausreiseaufforderung bekommt und ignoriert hat (wie gesagt: "Einspruch" gibt es nicht), dann könnte die ABH Recht haben.

Titel: Re: Einreisesperre verhinder
Beitrag von talilly am 22.06.2014 um 22:17:01
Danke schoneinmal für die schnelle Antwort.
Leider ist das Asylheim, wo er grade leben muss relativ weit weg von mir. Aber ich versuche mal alle Unterlagen zusammen zu bekommen von ihm (kann er ja auch einscannen und mir per mail schicken).
Sobald ich sie habe, kann ich den Fall hier ja nochmal genauer schlidern.
Es ist wirklich eine schwieriges komplexes Thema, wovon ich leider viel zu wenig Ahnung hab :(

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