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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
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Beitrag begonnen von appatrio am 10.06.2014 um 23:21:15

Titel: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 10.06.2014 um 23:21:15
Hallo,

ich möchte einen Antrag auf unbefristetem Visum für EU stellen, dazu habe ich eine Frage im Bezug zur Lebensunterhaltsberechnung: wie wird es berechnet, werden da Freibeträge auch berücksichtigt, oder wird es in einfacher weise berechnet, wie z.B. bei einer Familienzusammenführung?   

Mein Einkommen derzeit ist 1320 Euro + 441 Euro(Nebenjob); Kosten : 585 Euro- Miete+Nebenkosten(Strom,Wasser), 241 Euro Unterhalt.   

  LU -Berechnung->1320+441- 585-241-100 =835  LU ist gesichert. Stimmt das so?

Meine Frau macht derzeit Praktikum und verdient 353 Euro Netto- kann es dazu angerechnet werden?

Im Voraus  Vielen Dank für Eure Antworten!

Georg

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Bayraqiano am 11.06.2014 um 07:38:54
das stimmt so nicht.

Euer Bedarf liegt gerade bei 1291 Euro. Euer verfügbares Einkommen ohne den Abzug der Freibeträge bei 1773 Euro, insofern ist der Lebensunterhalt so gesichert.

Die Freibeträge sind m.E. beim Daueraufenthalt-EU genau so wie bei der FZF nicht abzuziehen, siehe auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 21.09, http://www.bverwg.de/161110U1C21.09.0 :


Zitat:
Außerhalb des Anwendungsbereichs der Familienzusammenführungsrichtlinie (RL 2003/86/EG) oder sonstiger unionsrechtlicher Vorgaben sind aufenthaltsrechtlich bei der Berechnung des Hilfebedarfs auch weiterhin die Bestimmungen des SGB II hinsichtlich des Freibetrags für Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und der Werbungskostenpauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II maßgebend.


Der Daueraufenthalt-EU beruht ebenso auf Unionsrecht, die Voraussetzungen. Die Formulierung "feste und regelmäßige Einkünfte, die ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des betreffenden Mitgliedstaats für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreichen" existiert in beiden Richtlinen wortgleich.

_____

Laut Hartz 4 Rechner wäre Euer Lebensunterhalt aber auch mit Abzug der Freibeträge aber auch gesichert, da ggf. nochmal prüfen: http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 11.06.2014 um 11:21:01
Bayraqiano

Vielen Dank!

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 11.06.2014 um 13:26:45
Heißt es, dass ohne die Berücksichtigung des Lohngehaltes meiner Frau ist  der LU trotzdem gesichert? Also nur mit meinem Lohn.

Der Vertrag meiner Frau ist bis zum 31.07.2014 befristet aber es wird noch für 6 Monaten verlängert und danach wird sie ein Ausbildungsvertrag kriegen. Hat es trotzdem Sinn das bei der ABH anzugeben?

Danke nochmals!

Georg

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Bayraqiano am 12.06.2014 um 06:53:18

appatrio schrieb am 11.06.2014 um 13:26:45:
Heißt es, dass ohne die Berücksichtigung des Lohngehaltes meiner Frau istder LU trotzdem gesichert?

Nur wenn man die Freibeträge nicht abzieht, ohne das Einkommen Deiner Frau ist Euer Lebensunterhalt bei Abzug der Freibeträge nicht mehr gesichert (Du musst noch beim ALG II-Rechner den Unerhalt abziehen).


appatrio schrieb am 11.06.2014 um 13:26:45:
Hat es trotzdem Sinn das bei der ABH anzugeben?

Ja, zumal m.E. ja die Freibeträge für den DA-EU irrelevant sind (siehe oben).

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 12.06.2014 um 07:22:59
Vielen Dank!

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 12.06.2014 um 07:54:58
Also  , einfach gesagt,   beim Dauervisum für EU  werden die Freibeträge nicht gerechnet   und daher ist der LU gesichert?

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 12.06.2014 um 17:23:08
Hallo,

Heute war ich bei der ABH und habe meine Unterlagen eingereicht.
Die Beamtin fragte ob ich den B1 Sprachkurs abgelegt habe und ob ich das Nachweisen könnte, darauf habe ich geantwortet dass ich den Staatsexamen zum Altenpflegerhelfer abgelegt habe und im Zeugnis (was ich auch eingereicht habe) drin stand : Deutsch-Note: 2 (gut). Sie wirkte verunsichert ob es in Ordnung war.

Muss ich doch B1 Sprachkurs ablegen obwohl ich einen Deutschen Schulabschluß besitze und weiterhin in der Ausbildung bin ( 3-es Ausbildungsjahr) ?

Weiterhin meinte Sie es würde mind. 4 Wochen dauern bis sie die "Sicherheitsvohrkehrungen" durchgeführt haben werden- was ist damit gemeint? 

Vielen Dank im Voraus!

Georg

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Aras am 12.06.2014 um 17:43:07
Hi,

AVWV 9.2.1.7

Das Staatsexamen gehört wohl in die Kategorie deutscher Schulabschluss bzw. Berufsausbildung. Wobei eine Berufsausbildung eigentlich mind. 2 Jahre dauern muss und Altenpflegerhelfer soweit ich weiß nur 1 Ausbildungsjahr hat. Aber vielleicht wissen die das von der Ausländerbehörde nicht, oder wird beim Altenpflegerhelfer nicht so streng genommen.

Du kannst ja bei dem in deinem Bundesland zuständigem Gesundheitsamt bzw. Schulamt fragen welches Sprachniveau durch das Staatsexamen nachgewiesen wird. Dann kannst du den Sachbearbeitern von der Ausländerbehörde das nachreichen.

Du kannst ja die Jahreszeugnisse deines ersten und zweiten Lehrjahres ja auch nachreichen.

Wenn du so sprichst, wie du hier schreibst, dann sollte das Gesamtbild passen ;). Dann kannst du um  ein persönliches Gespräch bitten und mit denen dein einwandfreies Deutsch vorführen ;).

Zudem gibt es ja auch Einstufungstests z.B. bei deiner örtlichen Volkshochschule absolvieren und dir schriftlich deine Einstufung attestieren.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 12.06.2014 um 21:44:09
Aras, vielen Dank! 

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von grisu1000 am 13.06.2014 um 00:04:04

Aras schrieb am 12.06.2014 um 17:43:07:
Zudem gibt es ja auch Einstufungstests z.B. bei deiner örtlichen Volkshochschule absolvieren und dir schriftlich deine Einstufung attestieren. 


Wenn schon, sollte sie schon als externer Prüfling eine Zertifikatsprüfung B1 machen. Das kostet 120-180 Euro bei den Insituten. Mit dem Test "Leben in Deutschland" kann sie dann die Bescheinigung über das Erfolgreiche Ablegen des Integrationskurses beantragen.

Erstmal würde ich aber versuche,  die ABH so zu überzeugen. Mit Abschlusszeugnisen aus der Ausbildung und Schule.


Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Bayraqiano am 13.06.2014 um 10:49:33

appatrio schrieb am 12.06.2014 um 17:23:08:
Muss ich doch B1 Sprachkurs ablegen obwohl ich einen Deutschen Schulabschluß besitze und weiterhin in der Ausbildung bin ( 3-es Ausbildungsjahr) ?

Mal von dem Examen abgesehen, Du hast doch in Deutschland studiert. TestDaF oder DSH hast Du doch damals gebraucht? Das ist wesentlich über dem, was gefordert wird.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 13.06.2014 um 14:19:59
TestDaF oder DSH habe ich nicht gebraucht da ich es in einer freien Hochschule studiert   und eine "einfache" Sprachschule  besucht habe( ohne Prüfung).

Andere Frage: Was hat die Beamtin gemeint mit "Sicherheits -Überprüfung" ? was prüfen die Beamten- ob ich straffällig gewesen bin oder?

Derzeit habe ich AE wegen meines Kindes (deutsche Staatsbürger), da ich zurzeit sie nicht besuchen kann weil die Mutter des Kindes es verhindert ( obwohl wir im Gerichtsprozess alles vereinbart haben und das Jugendamt auch in der Sache einbezogen wurde. Vor kurzem mit Jugendamt abgesprochen - ich solle den Antrag auf Umgangsrecht stellen was ich in nächster Woche auch tun werde. ). Könnte es eine Hinderung für die AE-Erteilung sein? Haben die Beamten das gemeint es zu überprüfen ob ich mit meiner Tochter Kontakt habe? 

Nochmals vielen herzlichen Dank an Euch für Eure Antworten!

Georg

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Bayraqiano am 13.06.2014 um 15:15:04

appatrio schrieb am 13.06.2014 um 14:19:59:
was prüfen die Beamten- ob ich straffällig gewesen bin oder? 

ja, das.


appatrio schrieb am 13.06.2014 um 14:19:59:
Haben die Beamten das gemeint es zu überprüfen ob ich mit meiner Tochter Kontakt habe?

Nein, das ist zumindest hier irrelevant.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 19:08:26
Hallo,

heute habe ich einen Brief von der ABH bekommen wo man folgendes lesen kann: wir benötigen den Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung( Orientierungskurs) .

Wie ich es schon hier erwähnt habe, besitze ich einen deutschen Schulabschluss (einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer mit Staatsexamen) , im Schulzeugnis steht, dass ich den Staatsexamen im deutschen Recht abgelegt habe -mit der Note 3. Auch Deutsch- mit Note 2. 

Frage: muss ich trotzdem den Orientierungskurs machen? 

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Georg

P.S. hier ist mein Zeugnis und die Urkunde

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 19:26:47
Die Urkunde
Zeugnis_2.jpg (592 KB | 174 )

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 19:28:08
Das Zeugnis
Zeugnis1.jpg (370 KB | 156 )

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von grisu1000 am 18.06.2014 um 19:29:26

appatrio schrieb am 18.06.2014 um 19:08:26:
Frage: muss ich trotzdem den Orientierungskurs machen?


Nein aber ggf. den Test, mit 33Fragen, davon müssen 15 richtig beantwortet werden. Werden 17 Fragen beantwortet erfüllst du die Voraussetzung für den Einbrgerungstest.

Du hast keinen allgemeinen deutschen Schulabschluss sondern einen Berufsabschluss mit Staatsexamen.

Das ganze kostet so um die 25 Euro und eine Stunde.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 19:35:36
grisu1000 Danke für Deine Schnelle Antwort!  wo kann ich die Fragen für den Test finden? Gibt es im Internet?

Danke nochmals

Georg

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 19:45:42
Ich habe gesehen, dass es einen Test bei mir am 11.07.14 gibt. Das ist fast in einem Monat, wenn ich mit der ABH spreche werden sie bis dahin warten oder muss ich mein Antrag erneut, nach dem ich den Test abgelegt habe, wieder stellen? 

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 20:30:08
Habe gerade die Testfragen im Internet gefunden und sie sind sehr einfach zu beantworten. Hoffentlich gibt mir die ABH Zeit die Prüfung abzulegen, sonst verliere ich meine 67 Euro .  :)

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Aras am 18.06.2014 um 20:46:15
Hier sind die Testfragen auch

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/eb-test.htm

Ist aber das Zeugnis kein Nachweis für Kenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung?

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von grisu1000 am 18.06.2014 um 22:16:01

Aras schrieb am 18.06.2014 um 20:46:15:
Ist aber das Zeugnis kein Nachweis für Kenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung? 


Das Zeugnis zur ABH geben und Fragen ob das reicht. Gleichzeitig sich auf den Test vorbereiten als Plan B.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 22:19:10
Aras Danke für deine Antwort! Ich bin dabei einen zeitlich naheliegenden Prüfungstermin  in BW zu finden, hoffentlich finde ich was, dass ich der ABH den Nachweis in kurzer Zeit abgeben kann, im Falle wenn sie mir keinen Zeit geben bis zum  11.07.14, mal schauen was kommt.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 18.06.2014 um 22:21:39

grisu1000 schrieb am 18.06.2014 um 22:16:01:
Das Zeugnis zur ABH geben und Fragen ob das reicht. Gleichzeitig sich auf den Test vorbereiten als Plan B.



Das Zeugnis habe ich beim Einreichen der Unterlagen schon abgegeben. Test ist sehr einfach und schaffe den jetzt auch leicht ohne den Vorbereitungskurs zu machen. 

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 23.08.2014 um 00:02:02
Hallo ,

hier kommt noch eine Frage im Bezug zu  meinem Antrag auf Unbefristeten AE für EU. Es geht um den Nachweis für 60 Monaten Renten-pflicht-Beiträge   -  Deutsche Rentenversicherung hat mir den Nachweis für die Rentenbeiträge gegeben, allerdings nur bis zum 2013, da die Beiträge für 2014 am Jahresende gegeben werden können. In diesem Nachweis stehet, dass ich die Pflichtbeiträge für 58 Monaten und plus noch 6 Beiträge(keine Pflichtbeiträge) von meiner Nebentätigkeit bezahlt und daher den Rentenanspruch im Deutschland habe.

Meine Frage ist, ob die ABH  den Nachweis mangelhaft bezeichnen kann und daher keine AE gem.§9a mir erteilt?   

Vielen Dank im Voraus

Georg


Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Aras am 23.08.2014 um 00:13:17
Eigentlich nicht, da du aktuelle Gehaltsnachweise eingereicht haben solltest. Auf diesen wird ersichtlich wieviel man im Laufe des Jahres erarbeitet hat und wieviel Geld an Rentenbeiträgen gezahlt wurden.




Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 23.08.2014 um 00:19:01
Aras
Vielen Dank für deine Antwort.  Also, dann sollte es keine Schwierigkeiten geben da ich die aktuelle Lohnabrechnungen abgegeben habe. Nochmals vielen Dank!

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 01.09.2014 um 12:33:27
Hallo,

vor 4 Tagen habe ich für meinen Antrag auf dauerhafte  AE gem§9a AufenthG. die fehlende Unterlagen bei der ABH eingereicht (Orientierungskurs-test-Nachweis) und heute habe ich von der ABH folgendes Email bekommen: 




Sehr geehrter Herr ---------,


vielen Dank für die Übersendung des Nachweises über den Orientierungskurs.

Bitte sprechen Sie am 12.09.2014 um 10.00 Uhr in Zimmer 132 bei der
Ausländerbehörde zur Beantragung der Daueraufenthalts-EG Karte als eAT vor.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- Reisepass
- Restgebühr von 67,50 Euro
- 1 biometrisches Foto


Freundliche Grüße
-----------

was kann es bedeuten, heißt es die AE wird mir erteilt? 

Vielen Dank im Voraus
Georg

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Bayraqiano am 01.09.2014 um 12:37:50

appatrio schrieb am 01.09.2014 um 12:33:27:
was kann es bedeuten, heißt es die AE wird mir erteilt?

Davon kann man ausgehen. Keine ABH lässt jemanden zur Beantragung eines eAT vorsprechen wenn sie ablehnen möchte.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 01.09.2014 um 12:43:07
Bayraqiano vielen Dank!

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 13.10.2014 um 15:06:53
Hallo,

heute habe ich meine  Unbefristete AE für EU von der ABH abgeholt, an Allen die mir mit Antworten geholfen und unterstützt haben VIELEN DANK!

Hier kommen noch 2 Fragen:

1.meine Ehefrau hat die  AE bis zum 20.12.14 (FZF), da ich jetzt eine Unbefristete AE habe, wird ihre AE automatisch verlängert oder muss man es nochmal beantragen (mit allen dafür benötigten Papieren-Lohnabrechnung, Wohnungsnachweis usw.) ?

2. Mein Reisepass läuft im 2016 ab, muss ich dann die Unbefristete AE nochmal beantragen oder wird es im neuen Pass übertragen, benötigt mann dafür den alten Pass auch mit neuem zusammen?

Vielen Dank im Voraus.
Georg

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von Bayraqiano am 13.10.2014 um 15:11:30
1. automatisch passiert nichts. Deine Frau muss normal zur ABH und ihre AE verlängern, genauso müssen die Nachweise über den Lebensnunterhalt und sonstige Nachweise erbracht werden. Für Deine Frau ändert im Grunde genommen nichts (erst wenn sie insgesamt fünf Jahre hier ist kann sie auch den DA-EU bekommen).

2. es wird nur eine neue Karte mit den neuen Passdaten erstellt, Du beantragst insofern nur den sog. Übertrag.

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für EU
Beitrag von appatrio am 14.10.2014 um 23:16:23
Vielen Dank für Deine Antwort!

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