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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
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Beitrag begonnen von SucheHilfe am 03.06.2014 um 12:40:47

Titel: Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
Beitrag von SucheHilfe am 03.06.2014 um 12:40:47
Hallo liebe Leute, folgende Situation:
Meine Freundin aus Georgien ist seit drei Jahren in Deutschland. Zunächst als AuPair, dann als Sprachschülerin. Sie wollte hier studieren, aber ihr wurde nur die Mittlere Reife anerkannt. Daher blieb ihr nur ein Studienkolleg, um die Hochschulreife zu erlangen. Dort wurde sie aber im Januar nicht aufgenommen. Seither hat sie von der Ausländerbehörde nur noch Fiktionsbescheinigungen bekommen.
Wir haben uns im Februar entschlossen zu heiraten. Der Termin wurde auf den 30. Juli festgesetzt und ist vom Standesamt bestätigt. Aber die Ausländerbehörde hat nun nur eine Fiktionsbescheinigung bis zum 13.6. ausgestellt und drängt auf die Ausreise. Meine Freundin möchte ein Eheschließungsvisum beantragen, aber man sagte ihr, das sei nicht möglich. Also meine Frage:
Wie können wir die anderthalb Monate bis zur Heirat überbrücken, um dann zu heiraten, ohne daß sie danach in ihr Heimatland zurück muß?
Danke im voraus für Eure Antworten.

Titel: Re: Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
Beitrag von reinhard am 03.06.2014 um 12:53:41
Selbstverständlich ist es möglich, ein Eheschließungsvisum zu beantragen. Das kommt auch täglich vor und ist fast immer erfolgreich.

Sie benötigt dazu:
- A1-Zertifikat (oder etwas Besseres)
- Bestätigung des Standesamtes, dass alle Unterlagen da sind und die Heirat unmittelbar bevorsteht
- ausgefüllter Antrag (Antrag auf Aufenthaltserlaubnis / D-Visum).

Zuständig ist die Botschaft in Tiflis, für sie die einzige Behörde, wo sie ein Visum beantragen kann.

"Ohne Tiflis" funktioniert nur, wenn sie während des Au-Pair-Jahres oder während des Kurses heiratet. Hinterher braucht sie eben ein neues Visum für die Aufenthaltserlaubnis, und ein Visum gibt es nur in Tiflis.

Und: Es gibt Schlimmeres als mal ein paar Tage in Tiflis zu sein...

Titel: Re: Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
Beitrag von lottchen am 03.06.2014 um 17:32:21

SucheHilfe schrieb am 03.06.2014 um 12:40:47:
Meine Freundin möchte ein Eheschließungsvisum beantragen, aber man sagte ihr, das sei nicht möglich.


In diesem Satz fehlt etwas, dann passt die Aussage wieder:
Meine Freundin möchte ein Eheschließungsvisum beantragen, aber man sagte ihr, das sei in Deutschland nicht möglich.

Zum jetzt möglichen Ablauf hat reinhard ja schon was geschrieben. Wenn die Fiktionsbescheinigung nicht verlängert wird muss sie ausreisen.

Titel: Re: Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
Beitrag von Tina05 am 04.06.2014 um 09:48:24
Den Hochzeitstermin vorverlegen dürfte die einfachste Lösung sein. Nach erfolgter Heirat  wird ggf. nur eine Ausreise und anschließende Beantragung des Visum zur Familienzusammenführung erforderlich sein.

Selbst mit sofortiger Ausreise dürfte es für ein Eheschließungsvisum bis 30.07. zeitlich schon eng werden. Daher würde ich die Hochzeit verlegen.   


Titel: Re: Von der Fiktionsbescheinigung zur Heirat
Beitrag von Aras am 04.06.2014 um 10:49:57
Nunja, aber die Eheschließung steht kurz bevor.

http://www.frnrw.de/recht/erlasse/eheschliessungen--familien--vaterschaft/item/download/792_f0ba21442a9ba3446e8a1c25ce3d5dac

https://openjur.de/u/325801.html

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/bevorstehende-eheschliessung-erspart-abschiebung-326405

Und wenn ich jetzt den Tenor vom OVG Beschluss lese, dann sollte einfach ein früherer Termin beim Standesamt offiziell beantragt werden und wenn kein früherer Termin möglich ist, dann braucht man das schriftlich. Und mit dem Schreiben des Standesamtes, dass kein früherer Eheschließungstermin möglich ist, beantragt man für die Übergangszeit eine Duldung.

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