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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Großeltern von einen EU Kind einladen
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Beitrag begonnen von Latina1508 am 01.06.2014 um 18:19:29

Titel: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Latina1508 am 01.06.2014 um 18:19:29
Hallo zusammen,
ich stehe vor eine kurzes Dilemma.
Möchte meine Eltern einladen, aber weiß nicht wie.
Habe letzte Woche die ABH angerufen und mir wurde gesagt, meine Eltern müssten Deutsch Lernen um einen Tourismus Visum zu bekommen.
Aber, da mein Sohn (auch) Italienischer Staatsbürger ist, würde mir empfohlen über die Italienische Botschaft in Santo Domingo ein Tourismus Visum zu beantragen.

Gibt es auch anderen Möglichkeiten meine Eltern (Rentner) hier einzuladen?

Vielen Dank

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Saxonicus am 01.06.2014 um 18:23:32

Latina1508 schrieb am 01.06.2014 um 18:19:29:
Habe letzte Woche die ABH angerufen und mir wurde gesagt, meine Eltern müssten Deutsch Lernen um einen Tourismus Visum zu bekommen.

So ein Unsinn.
Da hast Du sicherlich etwas gründlich missverstanden.

Wenn sie Dich besuchen wollen, dann müssen sie lediglich beim deutschen Konsulat in ihrer Heimat ein Besuchsvisum beantragen, ggf. ist eine VE Deinerseits erforderlich.

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Latina1508 am 01.06.2014 um 18:25:05
?
Nein
Denn wir haben uns sogar unterhalten, dass es Blödsinn ist für 2 Rentner in den Alter Deutsch zu lernen

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von T.P.2013 am 01.06.2014 um 18:29:35
Hallo,


Latina1508 schrieb am 01.06.2014 um 18:25:05:
?
Nein
Denn wir haben uns sogar unterhalten, dass es Blödsinn ist für 2 Rentner in den Alter Deutsch zu lernen


Eben, es wäre Blödsinn. Für einen Besuchsaufenthalt muss niemand Deutsch lernen.

Auch die Aussage, über die italienische Botschaft ein Visum zu beantragen, ist schlicht und ergreifend falsch.
Wenn der Besuch bei Dir in Deutschland der (Haupt-) Reisegrund ist, müsst Ihr das Visum auch bei der deutschen Vertretung in der Dom Rep beantragen.

Und hier die Seite der Deutschen Botschaft in der Dom Rep:

http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/es/04__Rk/Visabestimmungen/Visabestimmungen__Seite.html

Gruß


Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Latina1508 am 01.06.2014 um 18:31:29
T.P.2013 vielen Dank für die Antwort.

Also, hatte ich es richtig verstanden.
Muss jetzt ich oder meine Sohn (7 Jahre) oder ich die Einladung machen?

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von T.P.2013 am 01.06.2014 um 18:35:12
Hallo,

Deine Eltern sind die Antragsteller.
Du bist (vermutlich) die einladende Person, die dann auch bei der ABH die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben wird.
Dein Sohn ist wohl noch nicht geschäftsfähig ;-)

Gruß

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Latina1508 am 01.06.2014 um 18:42:22
Vielen Dank für deine Antworten
Dann werde ich meinen Namen eintragen.
Muss ich auch meine letzten 3 Lohnabrechnungen auch abgeben (arbeite Voll Zeit und Netto ca.1200 Euro)?

Meine Eltern, können sich doch unter meiner Krankenkasse versichern? Richtig?

Ich habe wegen mein Sohn gefragt, weil erstens steht im Antrag Punkt 34: Persönliche Daten des Familienangehörigen, der Unionsbürger oder Staatsangehöriger des EWR oder der
Schweiz ist
und zweitens gibt es dort ein Schalter für Familienmitglieder von EU Bürger in der Botschaft in Santo Domingo



Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von T.P.2013 am 01.06.2014 um 18:54:35

Latina1508 schrieb am 01.06.2014 um 18:42:22:
Vielen Dank für deine Antworten
Dann werde ich meinen Namen eintragen.


Ja, Du bist die Einladende, zu der Deine Eltern reisen.


Zitat:
Muss ich auch meine letzten 3 Lohnabrechnungen auch abgeben (arbeite Voll Zeit und Netto ca.1200 Euro)?


Im Rahmen der abzugebenden Verpflichtungserklärung musst Du Deine finanziellen Verhältnisse offenbaren. In der Regel erfolgt das über die Lohnnachweise. Wobei es bei Deinem Einkommen (1200 EUR für Dich + Sohn?) vielleicht clever wäre, sich bei Deiner ALB vorab zu erkundigen, ob dieses Einkommen als ausreichend angesehen wird...


Zitat:
Meine Eltern, können sich doch unter meiner Krankenkasse versichern? Richtig?


Nein, falsch. Deine Eltern müssen eine für die Dauer der Reise gültige Krankenversicherung abschließen. Nennt sich i.d.R. "Incoming-Versicherung", die Du für Deine Eltern dann auch bei einem deutschen Versicherungsträger abschließen kannst.


Zitat:
Ich habe wegen mein Sohn gefragt, weil erstens steht im Antrag Punkt 34: Persönliche Daten des Familienangehörigen, der Unionsbürger oder Staatsangehöriger des EWR oder der
Schweiz ist
und zweitens gibt es dort ein Schalter für Familienmitglieder von EU Bürger in der Botschaft in Santo Domingo


Da kannst Du die Daten Deines Sohnes eintragen, ist unschädlich, wenn ich mich recht entsinne.

Gruß

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Aras am 01.06.2014 um 18:57:43
Hat das Kind nur die dominikanische und italienische oder auch die deutsche?


Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Saxonicus am 01.06.2014 um 19:28:06

Aras schrieb am 01.06.2014 um 18:57:43:
Hat das Kind nur die dominikanische und italienische oder auch die deutsche?

Das ist doch, im Hinblick auf den Besuch der Großeltern, völlig irrelevant.


T.P.2013 schrieb am 01.06.2014 um 18:35:12:
Du bist (vermutlich) die einladende Person, die dann auch bei der ABH die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben wird.

Wobei es grundsätzlich erst einmal fraglich ist, ob überhaupt eine VE benötigt wird. Nicht alle Besucher Deutschland sind arme Schlucker, viele können ihren Besuchsaufenthalt auch selbst finanzieren.

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von gizmo77 am 01.06.2014 um 19:51:02
Meines Wissens geht es bei der VE nicht
in erster Linie darum, ob der Besuch seinen
Aufenthalt finanzieren kann, sondern um
evt. entstehende Kosten, falls der Besuch sich
nicht gesetzmäßig verhält (Abschiebekosten im schlimmsten Fall?)
Oder irre ich?

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Latina1508 am 01.06.2014 um 20:32:13
Also, danke für die Antworten
Das Kind hat nur die Italienische Staatsbürgerschaft und ich habe eine Aufenthaltskarte, als Mutter eines EU Bürger.

Mit der VE verstehe ich nicht so ganz, ich zahlen keine Miete und wohne im Hause von meinen Lebensgefährten (Vater des Kindes), der sich auch um den Unterhalt kümmert (ist Selbständig)

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Aras am 01.06.2014 um 20:51:10

Saxonicus schrieb am 01.06.2014 um 19:28:06:
Das ist doch, im Hinblick auf den Besuch der Großeltern, völlig irrelevant.


Würde ich nicht sagen. Denn die Großeltern eines EU-Bürgers können auch als Familiennachzug kommen. Man hätte quasi Anspruch auf das Visum, dass innerhalb von 15 Tagen (oder so) ausgestellt werden müsste. Bedingung ist natürlich, dass der Lebensunterhalt der Großeltern im EU-Gebiet gesichert wäre.

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von T.P.2013 am 01.06.2014 um 20:53:25
Hallo,

eine Verpflichtungserklärung ist quasi eine "Garantie". Eine Art Garantie, die der Einladende abgibt. Hier mal eine einfache Erklärung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_%28Ausl%C3%A4nderrecht%29

Um eine solche mögliche Verpflichtung erfüllen zu können, muss bei demjenigen, der diese abgibt, natürlich auch finanziell in einem bestimmten Umfang "etwas zu holen sein", falls erforderlich.

Du hattest bisher nicht geschrieben, dass Dein Lebensgefährte (und Vater Deines Kindes) existiert...
So wie Du das jetzt schilderst, sollte eine VE kein Problem sein, notfalls könnte diese auch von Deinem Lebensgefährten abgegeben werden.

Gruß

Edit:

Aras schrieb am 01.06.2014 um 20:51:10:
Würde ich nicht sagen. Denn die Großeltern eines EU-Bürgers können auch als Familiennachzug kommen. Man hätte quasi Anspruch auf das Visum, dass innerhalb von 15 Tagen (oder so) ausgestellt werden müsste. Bedingung ist natürlich, dass der Lebensunterhalt der Großeltern im EU-Gebiet gesichert wäre.


Ja, aber hier geht es doch offensichtlich um einen Besuchsaufenthalt.

Gruß

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Latina1508 am 01.06.2014 um 22:34:38
Natürlich ist Kindesvater auch dabei, natürlich und auch auf den Beitrag von Airas zurück zukommen, wenn meine Eltern den  Familiennachzug als Großeltern von EU Bürgen bekommen würden, dann wäre es für uns viel viel besser, denn so können Sie in den nächsten Jahren, ein und ausreisen, wann Sie möchten.

Meine Eltern haben beide zusammen eine Rente von ca. 27000 DOP (460 Euro), für Dominikanische Verhältnisse ist es normal, vielleicht etwas über den Durchschnitt, aber ob es reicht um selber den Lebensunterhalt in Deutschland zu sichern, keine Ahnung, bestimmt mit den Ersparnisse.


Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Petersburger am 01.06.2014 um 23:20:56

T.P.2013 schrieb am 01.06.2014 um 20:53:25:
Ja, aber hier geht es doch offensichtlich um einen Besuchsaufenthalt.

Auch ein Besuchsaufenthalt ist für freizügige Familienmitglieder möglich.

Allerdings setzt das voraus. daß alle Bedingungen aus Art 2. der RL 2004/38EG erfüllt sind. Das Verwandtschaftsverhältnis allein reicht nicht; es muß auch noch von dem Verwandten, von dem sich die Freizügigkeit ableitet, Unterhalt gewährt werden.

Mithin dürfte es im Ausgangsfall völlig ohne Gedanken an Freizügigkeit um einen normalen Besuchsaufenthalt gehen.

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von ninnschen am 02.06.2014 um 08:28:26
Sollen denn die Eltern tatsächlich nur zum Besuch kommen oder für immer bleiben? Klingt für mich eher nicht nach einem Besuch...

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von Latina1508 am 02.06.2014 um 10:37:21
@Petersburger, sorry verstehe leider nicht dein Beitrag.

@ninnschen, jetzt nur zu Besuch, wäre aber schon wenn meine Eltern alle 6 Monaten, jetzt wo die in Rente sind, kommen könnten und nicht jedes mal den ganzen Bürokratischen Kram erledigen.

Titel: Re: Großeltern von einen EU Kind einladen
Beitrag von reinhard am 02.06.2014 um 10:47:34

Latina1508 schrieb am 02.06.2014 um 10:37:21:
@Petersburger, sorry verstehe leider nicht dein Beitrag.


Meint:

Unionsbürger (Kind) haben bestimmte Sonderrechte, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da Ihr diese besonderen Bedingungen nicht erfüllt, ist es egal, dass das Kind eine EU-Staatsbürgerschaft hat. Es läuft alles "normal" wie bei allen anderen auch.


Zitat:
@ninnschen, jetzt nur zu Besuch, wäre aber schon wenn meine Eltern alle 6 Monaten, jetzt wo die in Rente sind, kommen könnten und nicht jedes mal den ganzen Bürokratischen Kram erledigen.


Das entscheidet die Botschaft: Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (aus eigenen Mitteln oder durch Bürgschaft von jemandem, der genug verdient), und wenn die Botschaft Vertrauen hat, dass die Leute nicht länger als erlaubt hierbleiben, sondern immer pünktlich nach Hause zurückkehren, dann kann auch ein längeres Visum zu mehreren Besuchen ausgestellt werden.

Das "unechte Jahresvisum" ist ein Visum für ein Jahr, aber in jedem Halbjahr darf man nur 90 Tage in Deutschland sein, wobei angebrochene Tage voll gerechnet werden. Man kann also z.B. viermal für einen Monat kommen, aber nicht das ganze Jahr hier bleiben (deshalb unechtes Jahresvisum). Meistens gibt das die Botschaft erst, wenn mehrere normale Besuchsvisa für zwei Wochen oder vier Wochen gegeben wurden und die Leute immer zuverlässig wieder ausgereist sind, also das Vertrauen Schritt für Schritt aufgebaut haben.

Es gibt auch Fälle, in denen bei der ersten Antragstellung zum Beispiel die Frau ein Visum für den Juli und der Mann ein Visum für den August bekommt, um sicher zu gehen, dass beide zurückreisen werden.

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