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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung
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Beitrag begonnen von Lisa_3010 am 29.05.2014 um 18:05:02

Titel: Scheidung
Beitrag von Lisa_3010 am 29.05.2014 um 18:05:02
Hallo,

mein Bekannter ist Amerikaner und hat in Amerika (Bundesstaat New Jersey) eine deutsche Frau geheiratet. Nachdem sie eine Weile in Amerika gewohnt haben sind sie vor ca. 1 Jahr nach Deutschland gekommen. Er hat hier angefangen zu studieren, sie arbeitet. Jetzt klappt das mit ihnen nicht mehr und sie möchten sich scheiden lassen. Da er jetzt einen Aufenthaltstitel für Familienangehörige hat, muss er ja einen für Studenten beantragen. Oder kann er für das Jahr, in dem die beiden getrennt leben kann noch ein Aufenthaltstitel für Familienangehörige haben? Und wie läuft das alles ab? Muss erst die Scheidung eingereicht werden oder müssen wir erst einen neuen Aufenthaltstitel beantragen? Und in welchem Land muss die Scheidung eingereicht werden? Deutschland oder Amerika? Wir brauchen dringend Hilfe und Ratschläge.

Vielen Dank! :)

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von reinhard am 29.05.2014 um 19:05:34
Wenn die Ehe in Deutschland gelebt wurde und mindestens eine Beteiligte Deutsche ist, können sie die Scheidung in Deutschland beantragen.

Wenn sie auseinanderziehen (Ummeldung), erfährt die ABH automatisch davon und entscheidet, ob sie die AE "kündigt" (verkürzt) oder laufen lässt und bei der nächsten Verlängerung den Zweck ändert. Das hängt von der Arbeitsbelastung und der Restlaufzeit ab.

Für die AE als Student muss er normal studieren und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen (Bürgschaft oder 8000-Euro-Sperrkonto).

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