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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
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Beitrag begonnen von Xelor am 27.04.2014 um 05:56:15

Titel: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Xelor am 27.04.2014 um 05:56:15
Das nationale Visa zur Familienzusammenführung, wurde meiner thailändischen Freundin und Mutter meines knapp 2 jährigen Kindes erteilt.
Ab Mai ist vorerst ein ca. 1,5 jähriger Aufenthalt in Deutschland geplant - weil das Leben manchmal Streiche spielt, könnte sich die Aufenthaltszeit auch verlängern.
Wegen der notwendigen Betreuung des Kleinkindes ist nicht an eine Arbeitsaufnahme gedacht, obwohl eine Arbeitserlaubnis erteilt ist.

Bis August sind die Mutter und das Kind noch krankenversichert bei der AllianzWorldwideCare, welche wegen dem Auschluss von ambulanten Behandlungen für Deutschland kaum sinnvoll ist.  Das Kind könnte ich für ca. 60€/Monat in meine Krankenversicherung hinzunehmen, oder eine gemeinsame KV mit der Mutter anstreben, welche bei der GKV als "freiwilliges Mitglied nach 5.1.13 SGB V" versichert sein könnte
- was jedoch nur dann möglich wäre, wenn von der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis - länger - als ein Jahr ausgesprochen wird.


Fragen:

- Ist es selbstverständlich das meine Freundin eine Aufenthaltserlaubnis - länger - als ein Jahr bekommt? Werden persönliche Wünsche von der Ausländerbehörde "abgefragt", bzw. was wäre ein akzeptabler Wunsch oder nach welchen Vorgaben arbeitet der werte Sachbearbeiter?

- Meine Freundin beginnt sich erst jetzt mit der deutschen Sprache auseinander zusetzten, kann sich also nicht in der Landessprache verständigen, hierbei bin ich zuversichtlich, dass sie innerhalb eines Jahres schnelle Fortschritte macht. Ab wann muss mit der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sprachkurs gerechnet werden?


Um die Weichen richtig zu stellen, bitte ich um Korrekturen, Anregungen, Hinweise auf mögliche Stolpersteine, alternative Lösungen... 
- besonders das Thema Krankenversicherung für Mutter und Kind scheinen einer eleganten Lösung bedürftig.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Aras am 27.04.2014 um 10:16:50
Die AE wird in der Regel bei FZF zum Kind für 3 Jahre erteilt

aus der AVWV

Zitat:
28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
i. d. R. auf drei Jahre zu befristen.


Das liegt daran, dass die Mutter ja weder Sprachnachweise vorweisen muss, noch die Gefahr besteht, dass sich die Mutter innerhalb der Zeit vom Kind trennt.

Bei Antragsstellung kriegt man ja in der Regel einen Durchschlag vom Antrag. Da kann man dann ersehen für wieviele Jahre der beantragt wurde.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Eduard am 27.04.2014 um 13:15:10
Es passiert leider relativ häufig, dass die erste AE nur für 1 Jahr erteilt wird. Dafür gibt es aber im Grunde keine Rechtsgrundlage.

Hier sollte man explizit und schriftlich die AE für 3 Jahre (oder zumindest mehr als 12 Monate) beantragen. Dann muss die ABH im Zweifelsfall begründen, warum sie keine solche AE erteilt hat, und wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man klagen.

Wenn man dagegen nichts angibt oder - weil der freundliche Sachbearbeiter bei der ABH gesagt hat "wir geben immer erstmal nur 1 Jahr" - im Antragsformular "1 Jahr" einträgt, kann man nicht mehr viel machen, denn man hat ja das bekommen, was man beantragt hat.  8-)

Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wird wahrscheinlich sofort erfolgen, ist aber eigentlich kein Problem, denn Sanktionen gibt es nur, wenn der Verpflichtete aus eigenem Verschulden nicht der Verpflichtung nachkommt. Wenn die Mutter wegen dem kleinen Kind nicht am Integrationskurs teilnehmen kann, passiert nichts. (Auch hier besteht manchmal ein Unterschied zwischen dem, was einem in der ABH gesagt wird, und der Rechtslage.) Andererseits hat die Verpflichtung den Vorteil, dass die Mutter (wenn der Kurs mit der Kinderbetreuung vereinbar ist) dadurch den Integrationskurs nicht komplett selbst bezahlen muss.


Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Xelor am 27.04.2014 um 13:37:15
@ Aras
@ Eduard

Danke Euch!
Eure Info ist eine wirkliche Hilfestellung!
Gut dass ich gefragt habe, wie schnell verhält man sich dumm...




Eduard schrieb am 27.04.2014 um 13:15:10:
Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wird wahrscheinlich sofort erfolgen, ist aber eigentlich kein Problem, denn Sanktionen gibt es nur, wenn der Verpflichtete aus eigenem Verschulden nicht der Verpflichtung nachkommt. Wenn die Mutter wegen dem kleinen Kind nicht am Integrationskurs teilnehmen kann, passiert nichts.

Für mich steht das Wohl des Kindes im Vordergrund und mbMn gehört das Kleinkind zur Mutter, zumindest ist kurzfristig eine mehrstündige Trennung nicht vorstellbar.

Bis zu welchem Kindesalter akzeptiert die ALB das die Mutter nicht am Integrationskurs teilnimmt, bzw. spricht keine Sanktion aus?

Naive Zusatzfrage: Welche Sanktionsmöglichkeiten wären denn verfügbar...

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Aras am 27.04.2014 um 13:58:58
So ein Integrationskurs ist kein Vollzeitjob. Der dauert meist nur 4 - 4 1/2 Stunden täglich. In dieser Zeit sollte eine Kinderbetreuung möglich sein.

Sanktionen können das bezahlen des Integrationskurses  im voraus sein. Und wenn dann immernoch nicht der Kurs absolviert wurdet, dann kann es bis soweit ich weiß zu 5000 €  Bußgeld geben.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von lottchen am 27.04.2014 um 15:15:51
Vielleicht sollte man auch mal bedenken, dass durch den I-Kurs die Frau die Möglichkeit hat, in einem ihr fremden Land wo sie außer dem Kindsvater vermutlich niemanden kennt, Kontakt mit anderen Menschen zu bekommen. Und dadurch vielleicht verhindert wird, dass ihr zu Hause die Decke auf den Kopf fällt.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Eduard am 27.04.2014 um 21:29:31

Xelor schrieb am 27.04.2014 um 13:37:15:
Bis zu welchem Kindesalter akzeptiert die ALB das die Mutter nicht am Integrationskurs teilnimmt, bzw. spricht keine Sanktion aus?


Die Tendenz geht dahin, dass von der Mutter erwartet wird, so früh wie möglich, am besten gleich nach dem Mutterschutz, an einem Integrationskurs teilzunehmen und das Kind für diese Zeit in Betreuung zu geben.

Ob das rechtlich haltbar ist, kann allerdings bezweifelt werden. Es gibt zwar ein Urteil des VG Neustadt/Weinstraße vom 09.12.2010, Az.: 2 K 870/10, das in die gleiche Richtung geht, ich halte es aber nicht für verallgemeinerbar.

In der Regel gehen aber sowieso erst 2 Jahre ins Land, bis die Sanktionen ein Thema sind, und bis dahin ist Euer Kind wahrscheinlich schon im Kindergarten...

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von reinhard am 27.04.2014 um 21:50:05
Auf jeden Fall sollte man sich ohne Vorurteile und Vorentscheidungen nach der Ankunft alle nötigen Informationen über Kursangebote mit und ohne Kinderbetreuung besorgen, damit man auf dieser Grundlage entscheiden kann.

Man kann sich auch für ein Modul (100 Unterrichtsstunden) anmelden und es ausprobieren, wie es mit Kleinkind funktioniert. Die DeutschlehrerInnen bevorzugen TeilnehmerInnen, die noch nicht allzuviel "Falsches" von Fernsehen und Straße übernommen haben.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Xelor am 28.04.2014 um 02:28:58
Danke an das Forum!

Nun habe ich ein Gefühl was meine Freundin erwarten kann und sehe ihrem Antrag bei der ALB zuversichtlich entgegen, zumal ich allgemein gute Erfahrungen mit unserer bürgerfreundlichen Stadtverwaltung habe, kann ich mir ein unvernünftiges Verhalten der hiesigen ALB kaum vorstellen. Folglich sollte es gelingen Mutter und Kind als als "freiwilliges Mitglied nach 5.1.13 SGB V" zu versichern, das wird sich dann gegen Jahresmitte herausstellen.


Zusatzfrage zur Abrundung: Das Visum meiner Freundin wurde "zeitgünstig" ausgestellt, sie hätte nach der Einreise fast die vollen 90 Tage um die ALB aufzusuchen. Ist es aus einem besonderen Grund sinnvoll den Antrag bei der ALB sehr zeitnah nach der Einreise zu stellen oder genügt ein Besuch auf den letzen Drücker, z.B. weil es sich eh nur um eine Formsache handelt?

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von grisu1000 am 28.04.2014 um 03:11:42

Xelor schrieb am 28.04.2014 um 02:28:58:
Ist es aus einem besonderen Grund sinnvoll den Antrag bei der ALB sehr zeitnah nach der Einreise zu stellen oder genügt ein Besuch auf den letzen Drücker, z.B. weil es sich eh nur um eine Formsache handelt? 


Eher zeitnah. Allein die Bestellung des eAT wird einige Wochen dauern. Zudem weiß man dann eher was die ABH in Sachen Integrationskurs will.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Xelor am 28.04.2014 um 18:02:42
Werde es beherzigen.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Xelor am 29.04.2014 um 04:00:35

Aras schrieb am 27.04.2014 um 13:58:58:
Sanktionen können das bezahlen des Integrationskurses  im voraus sein. Und wenn dann immernoch nicht der Kurs absolviert wurdet, dann kann es bis soweit ich weiß zu 5000 €  Bußgeld geben.


Sich die jeweilige Landesprache anzueignen halte ich für unabdingbar!
Trotzdem überrascht mich der Hinweis auf finanzielle Sanktionsdrohungen  :o


5000€ Strafe, das würde die bettelarme Mutter in den Ruin treiben und ihre Familie in Thailand wäre möglicherweise gezwungen das ernährende Reisfeld zu verkaufen, das wäre barbarisch.

Könnte sich die ALB folglich dazu hinreisen lassen eine Freundschaftshaftung (als Abart der Sippenhaftung) anzuwenden, also sich am Vater des Kindes schadlos halten?
Das wäre doch kaum mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, oder...

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Aras am 29.04.2014 um 06:19:20
Ich verstehe dein Problem nicht? Du hast gefragt, was die Möglichkeiten der Behörde sind. Also solange sie sich um euer Kind sich kümmert bis spätestens das Kind 18 ist wird sie jedenfalls nicht aus Deutschland verwiesen.

Niemand verlangt von ihrer Familie das Reisfeld zu verkaufen. Zumal Deutschland nicht Zugriff darauf hat.  Das wären dann ihre höchstpersönlichen Schulden.

Hast du jetzt Angst, dass du im Zweifel die 5000 € zahlen müsstest oder worauf willst du hinaus? Ihr seid ja nicht verheiratet.

Soweit ich weiß ist das Verhängen von Bußgeld die letzte Sanktionsstufe. Ein Freund ist mit einer Chinesin verheiratet. Sie lebt schon 4 Jahre in Deutschland und hat ein Sprachniveau von A1. Sie wurde letztes Jahr zu der Vorauszahlung des Sprachkurses gezwungen und ihre AE wurde um 3 Jahre verlängert. Sie hat jetzt folglich 3 Jahre Zeit um den Sprachkurs zu machen.

Deine Freundin könnte aber schon früher zum Sprachkurs gezwungen werden, wenn sie z.B. ALG2 bezieht.



Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Xelor am 29.04.2014 um 13:11:17
Aras, danke für Deine Gedanken.

Vorläufig scheint die Angelegenheit klar für mich. Du hast recht, wir sind nicht verheiratet, also wird mir niemand an die Geldbörse fassen wollen. Hatte mich nur über die finanzielle Sanktionsmöglichkeit gewundert, weil Du nun ALG2 erwähnst, wird für mich langsam ein Schuh daraus.

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von thomas182 am 01.05.2014 um 12:09:44

lottchen schrieb am 27.04.2014 um 15:15:51:
Vielleicht sollte man auch mal bedenken, dass durch den I-Kurs die Frau die Möglichkeit hat, in einem ihr fremden Land wo sie außer dem Kindsvater vermutlich niemanden kennt, Kontakt mit anderen Menschen zu bekommen. Und dadurch vielleicht verhindert wird, dass ihr zu Hause die Decke auf den Kopf fällt.


Da hat @Lottchen ein Goldenes Wort gesprochen, welches nicht zu unterschätzen ist!


@xelor. Wenn ALG2, dann finanziert den I-Kurs das Jobcenter und die nehmen das sehr übel, wenn der nicht besucht wird. Stichwort: Sanktionen ( weniger bis kein Geld vom "Amt" )

Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
Beitrag von Xelor am 01.05.2014 um 17:00:27
Was ich aus den letzten Beiträgen gelernt habe ist:

[list bull-blackball]
  • Dass ich erstens nicht verheiratet sein sollte, weil damit potentielle Sanktionsmöglichkeiten bei mir hängenbleiben könnten. Hier bleibe ich auf der sicheren Seite.
    [list bull-blackball]
  • Weiterhin gibt es Geld vom Staat, sprich ALG2, als Gegenleistung muss mit Sachbearbeitern gesprochen werden, die auch mal etwas übel nehmen und dann weniger Geld bezahlen.
    Trotzdem, wenn ich das meiner Freundin erzähle, ist die imstande und geht dorthin, schon damit ihr zuhause nicht die Decke auf den Kopf fällt...

    Weil ich nie im deutschen Sozialsystem zuhause war, habe ich auch keinen Schimmer bezüglich "ALG2":

    Wo genau soll meine Freundin hingehen, welche Schlüsselbegriffe stimmen den Sachbearbeiter freundlich und was darf sich meine Freundin daraufhin wünschen? Sind möglicherweise Fallstricke damit verbunden?
    Ach ja, wie verständigt sich meine integrationswillige, aber aktuell nur thailändische sprechende Freundin mit dem Sachbearbeiter?

  • Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von Aras am 01.05.2014 um 17:10:53
    Du hast aber eine merkwürdige Abstraktionsfähigkeit. Ich verstehe ehrlich nicht, wie man auf solche Rückschlüsse kommen kann.

    Wie wäre es, wenn du mit ihr zum Amt gehst?

    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von Xelor am 01.05.2014 um 17:44:10
    Aras, fürchte meine Rückschlüsse sind weniger merkwürdig, als eher banal:


    Aras schrieb am 29.04.2014 um 06:19:20:
    Hast du jetzt Angst, dass du im Zweifel die 5000 € zahlen müsstest oder worauf willst du hinaus? Ihr seid ja nicht verheiratet.


    schrieb am 01.05.2014 um 12:09:44:
    Wenn ALG2, dann finanziert den I-Kurs das Jobcenter und die nehmen das sehr übel, wenn der nicht besucht wird. Stichwort: Sanktionen ( weniger bis kein Geld vom "Amt" )


    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von reinhard am 01.05.2014 um 18:11:43

    Xelor schrieb am 01.05.2014 um 17:00:27:
    Dass ich erstens nicht verheiratet sein sollte, weil damit potentielle Sanktionsmöglichkeiten bei mir hängenbleiben könnten. Hier bleibe ich auf der sicheren Seite.


    Das ist falsch.
    Sanktionen bei Sozialleistungen beziehen sich immer auf die "Bedarfsgemeinschaft", ob verheiratet oder nicht verheiratet.


    Zitat:
    Weiterhin gibt es Geld vom Staat, sprich ALG2, als Gegenleistung muss mit Sachbearbeitern gesprochen werden, die auch mal etwas übel nehmen und dann weniger Geld bezahlen.


    Falsch.

    Als Gegenleistung, wenn du das so nennen willst, eher als Bedingung müssen die Hilfebezieher sich bemühen, von dieser staatlichen Leistung unabhängig zu werden, z.B. durch eifriges Lernen der Sprache und eifrige Bewerbungen.

    Die "Kürzungen" sind m.E. durch das Urteil des BVerfG vom Sommer 2012 nicht mehr so zu befürchten.


    Zitat:
    Trotzdem, wenn ich das meiner Freundin erzähle, ist die imstande und geht dorthin, schon damit ihr zuhause nicht die Decke auf den Kopf fällt...


    Es gibt in solchen Sprachkursen oft sehr nette Gruppenbildungen, private Besuche außerhalb des Unterrichtes etc. pp. Gerade als Einwanderer sollte sie das nicht unterschätzen.



    Zitat:
    Wo genau soll meine Freundin hingehen, welche Schlüsselbegriffe stimmen den Sachbearbeiter freundlich und was darf sich meine Freundin daraufhin wünschen? Sind möglicherweise Fallstricke damit verbunden?
    Ach ja, wie verständigt sich meine integrationswillige, aber aktuell nur thailändische sprechende Freundin mit dem Sachbearbeiter?


    Wenn sie sich wirklich nicht verständigen kann, macht sie dem Sachbearbeiter auf Englisch klar, dass er eine Dolmetscherin rufen soll. Es gibt beim Jobcenter interne Anweisungen, das auch zu tun.

    Es geht nie darum, den Sachbearbeiter mit bestimmten "Schlüsselbegriffen" milde zu stimmen. Es geht immer darum, dass die Leistungen aus Steuermitteln nur zusätzlich zu dem sind, was sie früher oder später selbst verdienen kann. Sachbearbeiter sollen einfach darauf achten, dass sie sich nicht hängen lässt, sondern bemüht.

    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von lottchen am 01.05.2014 um 20:37:35
    Hast Du eigentlich vor, mit ihr und Kind zusammen zu leben?
    Wenn ja und Du arbeitest und ordentlich verdienst wird sie kein HartzIV bekommen und somit auch keine Sanktionen vom Jobcenter befürchten müssen weil sie mit denen nichts zu tun hat. Sie wird Kindergeld beantragen und vielleicht Elterngeld.

    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von Xelor am 02.05.2014 um 15:37:16
    Wir werden locker zusammenleben, das Kind erziehen (50% Sorgerecht liegt lt. thailändischem Familiengerichtsurteil bei mir), Mutter und Kind werde ich eine "übrige" Wohnung zu Verfügung stellen, zusätzlich behalte ich - nur für mich - einen bereits bestehenden Wohnsitz. Finanziell bin ich unauffällig.

    Die Mutter soll also Kindergeld beantragen und evtl. Elterngeld?

    Gibt es irgendwo eine Info, gerne ein Ja-Nein-Entscheidungsdiagramm, aus welchem ersichtlich ist, wann und wo der Sozialdummi was beantragen darf?

    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von grisu1000 am 02.05.2014 um 19:02:39

    Xelor schrieb am 01.05.2014 um 17:00:27:
    Weiterhin gibt es Geld vom Staat, sprich ALG2, als Gegenleistung muss mit Sachbearbeitern gesprochen werden, die auch mal etwas übel nehmen und dann weniger Geld bezahlen. 


    Ist das Kind noch keine drei Jahre alt, so ist in diesem Fall der Kindsvater unterhaltspflichtig für Kindesmutter und Kind. Für das Kind auch noch bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.


    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von Xelor am 03.05.2014 um 11:11:48

    grisu1000 schrieb am 02.05.2014 um 19:02:39:
    Ist das Kind noch keine drei Jahre alt, so ist in diesem Fall der Kindsvater unterhaltspflichtig für Kindesmutter und Kind. Für das Kind auch noch bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.


    Danke für den Hinweis!  Derartige "Pflichten" muss ich nicht bewusst berücksichtigen, es ist mir vielmehr eine Herzensangelegenheit, dass es den Beiden an nichts mangelt. Umgekehrt muss ich auch keine Forderungen von Seiten meiner Freundin fürchten.


    Mir geht es jetzt vielmehr darum, dass alle erforderlichen Papierangelegenheiten richtig und vollständig erledigt werden, sozusagen als praktische Integrationsmassnahme.

    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von Eduard am 03.05.2014 um 16:12:30

    Xelor schrieb am 03.05.2014 um 11:11:48:
    Danke für den Hinweis!  Derartige "Pflichten" muss ich nicht bewusst berücksichtigen, es ist mir vielmehr eine Herzensangelegenheit, dass es den Beiden an nichts mangelt. Umgekehrt muss ich auch keine Forderungen von Seiten meiner Freundin fürchten.


    Was Grisu meinte, ALG2 gibt es nicht einfach so. Sondern nur, wenn Mutter und Kind trotz Kindergeld und Unterhalt bedürftig sind. Dabei setzt das Amt den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an. Wenn Du weniger zahlst, dann gibt wird Deine Freundin vom Amt verpflichtet, den Fehlbetrag einzufordern. Umgekehrt, wenn Du mehr zahlst, hat Deine Freundin u.U. nichts davon, denn es wird ihr vom ALG2 wieder abgezogen.

    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von Xelor am 04.05.2014 um 12:16:59
    Nochmals an Alle mein Dank für die Infos.

    Mein eigentliche Frage zur Aufenthaltserlaubnis wurde bestens beantwortet.



    Aus meiner Sicht könnte der Thread geschlossen werden.

    Titel: Re: ALB, Krankenversicherung und sonstige Stolpersteine
    Beitrag von Tippi am 04.05.2014 um 14:30:51
    :closed

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