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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1394465969 Beitrag begonnen von knownname04 am 10.03.2014 um 16:39:29 |
Titel: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von knownname04 am 10.03.2014 um 16:39:29
Nachdem ich einigen Leuten empfohlen habe sich in dieses Forum einzulesen (finden ausnahmslos alle wirklich sehr, sehr hilfreich!) habe ich eine weitere Frage die uns beschäftigt.
Bei der Einbürgerung muss eine Geburtsurkunde vorgezeigt werden, dazu eine Übersetzung von einem ermächtigten Dolmetscher. Was machen macht man nun nach der Einbürgerung mit der Geburtsurkunde? Bei späterer Heirat und/oder Geburt von Kindern muss diese Geburtsurkunde noch einmal vorgelegt werden, ist dies richtig? Besteht irgendeine Möglichkeit dieses Urkunde in Deutschland offiziell "registrieren" zu lassen, so dass man bei Verlust (z.B. Brand, Raub etc.) diese Urkunde nicht noch einmal aus dem Heimatland beschaffen muss? Für viele ist dies zumindest unangenehm (weit entlegene Heimatdörfer) und ja auch mit einigen Kosten verbunden. Oder ist die einzige Möglichkeit diese dann doch sehr wichtige Urkunde in einem vermeintlich sicheren Ort (Bankschließfach) zu hinterlegen? Reicht bei Heirat/Geburt eines Kindes eine beglaubigte Kopie der Urkunde und der Übersetzung? Das wäre zumindest kostengünstiger und einfacher. Vielen Dank für eure Hilfe! |
Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von Runenwolf am 10.03.2014 um 17:13:43 knownname04 schrieb am 10.03.2014 um 16:39:29:
Klar geht das. Das nennt sich Nachbeurkundung der Geburt. Die Geburt eines Deutschen (auch eines nachträglich durch Einbürgerung Deutschen) kann beim zuständigen Wohnsitzstandesamt nachbeurkundet werden. Das hat den Vorteil, dass man jederzeit bei diesem Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde bekommt. knownname04 schrieb am 10.03.2014 um 16:39:29:
Mit Sicherheit nicht. In jedem Fall muss das Original der Behörde zunächst vorgelegt werden. Klar wird das Original dann wieder zurückgegeben und meist wird eine Kopie für die Sammelakten gefertigt. Einfacher ist es dennoch mit einer deutschen Urkunde, die man nach der Nachbeurkundung hat. |
Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von Aras am 10.03.2014 um 17:16:53 knownname04 schrieb am 10.03.2014 um 16:39:29:
Wer raubt denn eine Geburtsurkunde ;D http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html Zitat:
Wenn du Staatenloser, heimatloser Ausländer oder anerkannter Flüchtling bist, kannst jetzt schon nachbeurkunden. Bist du "normaler" Ausländer, dann geht das erst nach einer Einbürgerung. Kostet so ca. 80-100 €. Wobei es ggf. bei Urkunden aus Staaten mit unsicherem Urkundenwesen zu Mehrkosten aufgrund der vertrauensanwaltlichen Überprüfung kommt. Sollte deine Urkunde aus einem sicheren Land kommen bzw. es schon vertrauensanwaltlich überprüft worden sein, dann entfallen diese Kosten. |
Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von knownname04 am 18.03.2014 um 09:21:14
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Es geht um Geburtsurkunden aus Indonesien und Malaysia. Bei Einbürgerung wurden diese mit Übersetzung eines gerichtlichen Übersetzers problemlos akzeptiert. Nach einigem Querlesen (Stichwort: Haager Apostille) bin ich mir nun nicht mehr sicher, ob diese Urkunden auch für eine Nachbeurkundung in dieser Form "geeignet" sind. Müssen diese Urkunden erst von den deutschen Botschaften in Indonesien bzw. Malaysia legalisiert werden, bevor im deutschen Standesamt die Nachbeurkundung stattfinden kann? |
Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von Runenwolf am 18.03.2014 um 09:41:42 knownname04 schrieb am 18.03.2014 um 09:21:14:
Der zuständige Standesbeamte wird eine Nachbeurkundung nur dann durchführen, wenn die Urkunden legalisiert sind. Daher ... Ja, die Legalisation wird erforderlich sein. |
Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von knownname04 am 19.03.2014 um 17:38:58
Kann auch ein Honorarkonsul des jeweiligen Landes Dokumente legalisieren oder geht dies wirklich nur in der Botschaft?
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Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von Aras am 19.03.2014 um 17:51:33
Verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso man Legalisieren möchte, wenn es schon apostilliert ist.
Der Titel des Abkommens lautet: Zitat:
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/legalisation05101961.html Nun denn.. Indonesien und Malaysia sind keine Vertragsstaaten, also muss Legalisiert werden. http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3245896/Daten/3558666/download_legalisation_ind_urkunden.pdf http://www.kuala-lumpur.diplo.de/Vertretung/kualalumpur/en/04/Visa/seite__Mys__pers__docs.html Wegen Honorarkonsul gehe ich davon aus, dass du das dem Honorarkonsul hier in Deutschland geben willst, damit er das regelt. Aber die Legalisation erfolgt in Malaysia bzw. Indonesien. Zudem müssen auf den Urkunden entsprechende Stempel von den indonesischen bzw. malaysischen Behörden angebracht werden. Das müsste alles vor Ort erfolgen, z.B. durch einen von dir bevollmächtige Vertrauensperson in Indonesien bzw. Malaysia. |
Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von knownname04 am 19.03.2014 um 18:16:02 Aras schrieb am 19.03.2014 um 17:51:33:
Dein erster Satz verwirrt mich ein wenig. Zitat:
Nein. Beide "Betroffene" hätten Verwandte vor Ort die eine neue Geburtsurkunde anfordern könnten oder würden das bei einem Heimaturlaub tun. Ein Honorarkonsul wäre jeweils näher als die Botschaft in der Hauptstadt, deshalb meine Frage. Aber hat sich dank der Links schon erledigt, beantwortet erst mal alle Fragen ;) |
Titel: Re: Tipps für Umgang mit Geburtsurkunde Beitrag von Aras am 19.03.2014 um 18:27:31
Ich wollte darauf hinaus, dass bei einer Apostille eine Legalisation entfällt.
Aber diese Aussage hilft nicht, da man keine malaysischen oder indonesischen Urkunden apostillieren kann. Zitat:
Zitat:
Ein Honorarkonsul wird aber nicht die Vorbeglaubigung bei den indonesischen oder malaysischen vornehmen. Das müssten dann die Vertrauenspersonen. Also im Falle Indonesiens müssten die so oder so in Jakarta zu den Ministerien gehen. |
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