i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AT im neuen Reisepass übertragen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1392297662 Beitrag begonnen von Weissdorn am 13.02.2014 um 14:21:02 |
Titel: AT im neuen Reisepass übertragen Beitrag von Weissdorn am 13.02.2014 um 14:21:02
Ich bin US-Staatsbürgerin, wohne seit 1988 in Deutschland ununterbrochen, und bin seit 1994 mit einem DE-Staatsbürger verheiratet.
Neulich musste ich meinen Reisepass verlängern. In 2004 wurde mein unbefristeter AT zum 2. Mal im Reisepass übertragen, und ich möchte ihn jetzt im neuen Pass erneut übertragen lassen - jetzt anscheint mit eAT. Allerdings gibt es keinen unbefristeten AT mehr - sondern ein NE. Ich erfülle alle Kriterien problemlos für ein NE außer bei der LU -Frage – da beziehen wir beide Hartz 4 momentan. Allerdings wir erwarten dass dieser Zustand innerhalb den nächsten 60 Tage sich ändert. Fragen: Ist mein unbefristeter AT wirklich noch "unbefristet"? Oder kann der Ausländerbehörde den Titel einfach in "befristet" umwandeln oder ganz und gar mir den AT komplett aberkennen bzw. verweigern? Und bevor ich mich das Leben unnötig schwer mache, wäre es möglich ich ein bisschen zu "trödeln" bis ich einen neuen Arbeitsvertrag habe - falls der Behörde auf eigenes Einkommen besteht? |
Titel: Re: AT im neuen Reisepass übertragen Beitrag von Aras am 13.02.2014 um 14:28:07
Dein unbefristeter Aufenthaltstitel gilt als Niederlassungserlaubnis weiter.
§101 Abs. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__101.html Zitat:
Es geht also bei Dir nur die Umschreibung der Niederlassungserlaubnis auf den neuen Reisepass. |
Titel: Re: AT im neuen Reisepass übertragen Beitrag von Saxonicus am 13.02.2014 um 14:28:33 Weissdorn schrieb am 13.02.2014 um 14:21:02:
Die NE (Niederlassungserlaubnis) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Anscheinend verfügst Du (in Deinem alten Pass) noch über eine Aufenthaltsberechtigung. Da es diesen Titel nicht mehr gibt, erhältst Du stattdessen die Niederlassungserlaubnis. Aber nicht in den Pass geklebt sondern als eAT-Karte. |
Titel: Re: AT im neuen Reisepass übertragen Beitrag von Weissdorn am 13.02.2014 um 14:38:55
Schreck lässt nach! Yippee!
|
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |