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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ummeldung während laufender FZF
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Beitrag begonnen von gizmo77 am 06.02.2014 um 10:35:58

Titel: Ummeldung während laufender FZF
Beitrag von gizmo77 am 06.02.2014 um 10:35:58
Hallo zusammen,
ich habe schon einen ähnlichen Beitrag gefunden, bei mir ist der Stand des Visumverfahrens allerdings etwas anders, daher hoffe ich, weitere hilfreiche Antworten zu bekommen: mein Mann hat bereits einen Anruf der deutschen Botschaft in Bangkok bekommen, dass er das Visum abholen kann (unter Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, davon habe ich bisher noch nie was gehört, ist das üblich?). Aus familiären Gründen holt er das Visum aber erst in ca. 2 Wochen ab und fliegt danach nach Deutschland  :D Ich bin seit 01.01. zurück in Deutschland, aber noch bei meiner Schwester gemeldet gewesen, weil ich am Arbeitsplatz noch keine Wohnung hatte und bei Freunden gewohnt habe. Mittlerweile habe ich eine Wohnung und werde mich am Freitag ummelden. Welche Stellen sollte ich von mir aus darüber informieren, dass sich meine Meldeadresse geändert hat? Ist damit zu rechnen, dass der Antrag dann nochmals an die ABH meines neuen Wohnortes geschickt wird? Offensichtlich liegt ja schon eine positive Stellungnahme der ABH meines alten Wohnortes vor. Soll ich beim Meldeamt betteln, dass ich vorerst nur meinen Zweitwohnsitz hier anmelden kann, um etwaige Probleme zu vermeiden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Titel: Re: Ummeldung während laufender FZF
Beitrag von Saxonicus am 06.02.2014 um 10:51:11

gizmo77 schrieb am 06.02.2014 um 10:35:58:
...unter Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, davon habe ich bisher noch nie was gehört, ist das üblich?. 

Vor etlichen Jahren wurde bei Visaanträgen für längerfristige Aufenthalte in Thailand ein solches auch von den thailändischen AV verlangt.

Titel: Re: Ummeldung während laufender FZF
Beitrag von reinhard am 06.02.2014 um 12:21:36
Du solltest Dich ummelden und die Ummeldung der "alten" und der "neuen" Ausländerbehörde in einem freundlichen Brief mitteilen. Dein Mann kommt dann und beantragt die AE bei der "neuen" Ausländerbehörde. Die hat dann entweder die Akte schon da oder sie sagt, dass es noch ein paar Tage dauert.

Aber mit der Antragstellung ist er legal hier, das Visum kann nicht mehr "ablaufen".

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