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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ich Bitte um Helfe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1391262383 Beitrag begonnen von noorallah am 01.02.2014 um 14:46:23 |
Titel: Ich Bitte um Helfe Beitrag von noorallah am 01.02.2014 um 14:46:23
Hallo
Ich habe vor ein paar Monaten nach dem deutschem Recht geheiratet und der Name meines Mannes als Ehename genommen. Dass ich nur eine Duldung habe musste ich mein Pass die ABH abgeben und hier fängt es an im Pass steht noch mein Geburtsname die ABH hat von mir verlangt eine Namensänderung in meinem Biometrischem Reisepass eintragen zu lassen nun habe ich das versucht leider ging das nicht von der Botschaft habe ich eine schreiben bekommen dass nach Marokkanischem Recht behält jeder Person in der Ehe ihren Familiennamen Mit dem Schreiben bin ich zu ABH gegangen und habe ich dort eine Duldung mit meinem Geburtsname bekommen, da habe ich die Dame gesagt WIE SOLL ICH ES JETZT MACHEN ich bin jetzt überall mit meinem Ehename angemeldet (Sozialamt Meldemat Krankenkasse...) dann sagte sie dass ich mein Geburtsname wieder nehmmen soll Das habe ich auch versucht und bei dem Standesamt wo wir geheiratet haben angerufen habe und nach gefragt ob ich mein Geburtsname wieder nehmen kann NEIN sagte die Damen das geht nur wenn wir uns scheiden lassen Nun was soll ich jetzt machen ? Ich kann mein Geburtsname nicht wieder nehmen Ich kann mein Ehname in den neun Biometrischen Reisepass nicht eintragen lassen und auch nicht in der Duldung Ich bin mit dem Ehename angemeldet, in den Pass und Duldung steht meinen Geburtsname, und ich bekomme bald eine eAT welche Name wird genommen? Und wenn im eAT meinen Ehename steht und im Pass meinen Geburtsname wie soll ich ausreisen da bekomme ich Probleme Glaube ich |
Titel: Re: Ich Bitte um Helfe Beitrag von Saxonicus am 01.02.2014 um 15:04:34
Zunächst solltest Du von der Duldung (nach der Du ausreisepflichtig bist) auf einen ordentlichen Aufenthaltstitel (nach § 28) wechseln, denn mit einer Duldung kannst Du im Falle einer Ausreise, nicht wieder zurück nach Deutschland.
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Titel: Re: Ich Bitte um Helfe Beitrag von noorallah am 01.02.2014 um 15:27:28 Saxonicus schrieb am 01.02.2014 um 15:04:34:
Das weiss ich schon Saxonicus schrieb am 01.02.2014 um 15:04:34:
Ich arbite daran es ist nur eine Frage der zeit Es geht mir jetzt nur um den Namen , Trotzdem Danke |
Titel: Re: Ich Bitte um Helfe Beitrag von grisu1000 am 01.02.2014 um 15:48:16 noorallah schrieb am 01.02.2014 um 15:27:28:
Es ist eine Frage der Form, bisher hast du dich von Behörden mündlich abwimmeln lassen. 1) Stelle schriftlich einen Antrag auf AE nach §28 AufenthG 2) Weise schriftlich darauf hin das eine Namensänderung nach deinem Heimatrecht nicht möglich ist und bitte um schriftliche Stellungnahme der ABH dazu, wenn das nicht akzeptiert wird. Ich schätze, dass du nach 2 keine schriftliche Antewort bekommen wirst, weil sich der Sachbearbeiter dann erstmal informieren wird, mündlich ist halt sowas schnell gesagt. Eine hinkende Namensführung (Namen nach Länderrecht verschieden) ist eigentlich überhaupt kein Problem und z.B. bei deutsch-lateinamerikanischen Paaren selbstvertändlich. |
Titel: Re: Ich Bitte um Helfe Beitrag von noorallah am 01.02.2014 um 16:31:26 grisu1000 schrieb am 01.02.2014 um 15:48:16:
Das habe ich gemacht und ich bin dabei die Unterlage die von mir verlangt zu besorgen grisu1000 schrieb am 01.02.2014 um 15:48:16:
Das habe ich auch gemacht und sie haben das akzptiert nun haben sie aber in der Duldung nicht mein neu name bzw Ehename geschrieben sondarn mein Geburtsname was ich im pass habe |
Titel: Re: Ich Bitte um Helfe Beitrag von grisu1000 am 01.02.2014 um 16:44:34 noorallah schrieb am 01.02.2014 um 16:31:26:
Duldung ist egal, aber man könnte mal die Aufsichtstelle der ABH schriftlich fragen , warum die ABH die Schreibweise und die Namenswahl nach deutschen Recht (deutsche Eheurkunde) nicht akzeptiert und eine Kopie des Schreiben des Konsulats beifügen. |
Titel: Re: Ich Bitte um Helfe Beitrag von noorallah am 01.02.2014 um 17:25:21 grisu1000 schrieb am 01.02.2014 um 16:44:34:
Ja Duldung ist egal aber sie haben vorletztes mal mein Ehename geschrieben sie haben gedacht dass ich mein Geburtsname änderen kann aber nachdem ich sie das schreiben vom konsolat gegebaen habe (da stand dass ich mein Geburtsname nicht änderen kann) hat sie mein Geburtsname geschrieben obwohl dass vorher mein Ehename stand Ich habe die Dame gefragt warum sie mein Geburtsname geschrieben hat und nicht mein Ehename denn sagte sie ja wenn sie das im pass nicht änderen können denn muss ich dein geburtsname wiederschreiben |
Titel: Re: Ich Bitte um Helfe Beitrag von grisu1000 am 01.02.2014 um 18:47:43 noorallah schrieb am 01.02.2014 um 17:25:21:
Das nennt sich hinkende Namensführung und ist bei binationalen Ehen nichts ungewähnliches. Die Verwaltungsvorschrift VwV Nr. 3.0.9.1 sagt dazu: Zitat:
Das gilt IMHO für die AE. Im Schriftverkehr und den Akten ist der deutsche Namen zu führen. |
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