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Beitrag begonnen von cuda am 09.01.2014 um 00:50:44

Titel: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 09.01.2014 um 00:50:44
Hallo liebe Mitglieder,

danke erst einmal fuer diese Moeglichkeit Informationen und ersten Rat zu diesen doch oft komplizierten Themen einholen zu koennen.

Es soll eine kurze Beschreibung des Problems folgen. Seit etwa einem halben Jahr weiss ich, dass meine Freundin kein gueltiges Studentenvisum mehr besitzt. Sie konnte das alte, welches bis Ende 2012 gueltig war, nicht verlaengern, da zum Zeitpunkt das Geld fuer das Visum fehlte und dann die wieder anstehenden Immatrikulationskosten Vorrang hatten. Somit hat Sie es verschleppt.

Heute habe ich ihren Pass gesehen und musste wieder daran denken.

Sie steht seit etwas mehr als einem halben Jahr in Kontakt mit einem Mitarbeiter des hiesigen Arbeitskreises Asyl der Uni, jedoch hat dieser schon laenger nichts von sich hoeren lassen und meine Freundin ist aus verschiedenen Gruenden nicht weiter aktiv geworden und wartet auf Rueckmeldung.

Sie hat vom deutschen Mann einer Freundin eine Verpflichtungserklaerung erhalten. Zuvor finanzierte sie ihr Vater. Seit etwas mehr als einem Jahr bestreitet sie ihren Lebensunterhalt alleine. Die Verpflichtung hat sie an den erwaehnten Mitarbeiter gegeben, sowie auch ihre Immatrikulationsbescheinigung und offizielle Auskuenfte ueber ihren geordneten Studienverlauf, damit diese mit an die ABH gehen koennen. Sie ist bald mit ihrem Bachelor fertig, aber dann ein bzw. zwei Semester ueber der Regelstudienzeit, was fuer den Studiengang ueblich ist.

Der Mitarbeiter des AK Asyl laesst auf sich warten und es bereitet mir etwas Sorge, weshalb ich hier einmal eine Einschaetzung der Lage einholen moechte, was Sie am Besten tun sollte und wie ihr Status einzuschaetzen ist.

Danke nochmal!


Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Saxonicus am 09.01.2014 um 01:36:18
Was hat ein Studiumsaufenthalt mit Asyl zu tun ?
Hat sie einen Asylantrag gestellt ?

Wenn ihre AE bereits seit längeren abgelaufen ist, ist ihr Aufenthalt illegal und sie muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 09.01.2014 um 07:58:37

Saxonicus schrieb am 09.01.2014 um 01:36:18:
Was hat ein Studiumsaufenthalt mit Asyl zu tun ?
Hat sie einen Asylantrag gestellt ?


Gute Frage. Ein Freund von ihr, welcher Jura studiert, verwies sie an ihn. Ich denke, weil er sich mit dem Themenbereich auskennt. Einen Antrag hat sie meines Wissens nach nicht gestellt.


Zitat:
Wenn ihre AE bereits seit längeren abgelaufen ist, ist ihr Aufenthalt illegal und sie muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.


Das befuerchte ich auch und ich wuerde gerne schlicht zur ABH mit ihr um die Sache zu klaeren, bin allerdings gerade selbst im Pruefungsstress und sie ist es demnaechst auch. Wirklich einen Kopf dafuer haette sie gegen Ende Februar.

Das beste Vorgehen waere zur AHB zu gehen, oder? Was wuerde sie dort erwarten und wie sollte sie ihre Situation am besten erklaeren?

Gruss

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von grisu1000 am 09.01.2014 um 08:04:15

cuda schrieb am 09.01.2014 um 07:58:37:
Das befuerchte ich auch und ich wuerde gerne schlicht zur ABH mit ihr um die Sache zu klaeren, bin allerdings gerade selbst im Pruefungsstress und sie ist es demnaechst auch. Wirklich einen Kopf dafuer haette sie gegen Ende Februar.

Das beste Vorgehen waere zur AHB zu gehen, oder? Was wuerde sie dort erwarten und wie sollte sie ihre Situation am besten erklaeren?


Wie konnte sie denn eine Semester-Rückmeldung an der Hochschule durchführen, ohne gültige AE? Und hat sie nicht schon öfter Post von der ABH an ihren Wohnsitz bekommen?


Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Alacrity am 09.01.2014 um 10:14:02

cuda schrieb am 09.01.2014 um 00:50:44:
Seit etwas mehr als einem Jahr bestreitet sie ihren Lebensunterhalt alleine.

Wie, hat sie denn eine gültige Arbeitserlaubnis?

Wenn sie sich ein Heimflugticket kauft, zur ABH geht und sagt, sie möchte ausreisen, bekommt sie vielleicht eine GÜB und kann damit ausreisen ohne festgenommen zu werden.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Runenwolf am 09.01.2014 um 10:23:42

Alacrity schrieb am 09.01.2014 um 10:14:02:
Wie, hat sie denn eine gültige Arbeitserlaubnis?


Ohne Aufenthaltserlaubnis wohl kaum. Damit dürfte es sich wohl um eine illegale Beschäftigung handeln.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 09.01.2014 um 14:45:50
Nach Ruecksprache mit ihr ein paar Dinge. Von der Behoerde hat sie nichts zugestellt bekommen, was sie selbst wundert(e). Sie wollte das Visum aus eigenem Antrieb verlaengern, aber es fehlte ihr wie gesagt zum Zeitpunkt das Geld dafuer. Die Rueckmeldung zur Uni beinhaltete scheinbar keine Pruefung einer AE.

Mit den Arbeitsbeschraenkungen kenn ich mich nicht aus, aber es scheint ihr bewusst zu sein. Auch hier mache ich mir etwas Sorgen. Das Problem ist, dass der Vater sie nicht weiter unterhalten moechte, oder auch nicht kann und sie dies auch nicht moechte. Die familiaere Situation ist etwas kompliziert daheim.

Sie ist allerdings regulaer kranken- u. sozialversichert, etc., soweit ich weiss.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Runenwolf am 09.01.2014 um 14:50:55

cuda schrieb am 09.01.2014 um 14:45:50:
Sie ist allerdings regulaer kranken- u. sozialversichert, etc., soweit ich weiss. 


Das mag ja sein, aber dennoch liegt eine illegale Beschäftigung vor. Dazu kommt ein illegaler Aufenthalt. Und das seit einem Jahr.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 09.01.2014 um 14:57:21

Runenwolf schrieb am 09.01.2014 um 14:50:55:
Das mag ja sein, aber dennoch liegt eine illegale Beschäftigung vor. Dazu kommt ein illegaler Aufenthalt. Und das seit einem Jahr.


Ist mir und ihr wohl bewusst. Ich erwaehnte das nur, weil ich selbst annahm, dass der Status bei z.B. Arbeitsaufnahme und/oder -wechsel geprueft werden wuerde.

Ich weiss nicht, was ich bzw. sie tun soll. Ich wuerde sagen zur Behoerde gehen, wovor sie natuerlich auch Angst hat. Sie laesst es den AK Asyl-Mitarbeiter regeln, was mir sehr unsicher erscheint.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von tizedboy am 09.01.2014 um 15:05:25
Das Untertauchen ist auch keine Lösung. Sie muss das ganze regeln.
Etweder geht sie zur ABH oder die ABH wird zu ihr irgendwann kommen.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Aras am 09.01.2014 um 15:05:42
cuda, das Problem ist, dass ziemlich viel nicht zusammen passt.

Wie kann sie studieren wenn sie keine AE vorweisen kann?
Wie finanziert sie sich selber? schwarz?
Wieso hat sie eine VE? Wenn sie doch offiziell garnicht legal hier lebt. Im Zweifel bedeutet diese VE ja für den unbeteiligten Mann der Freundin, dass er für mögliche Abschiebekosten haftet.

Bist du dir sicher, dass da keine Fiktionsbescheinigungen oder ähnliches vorhanden sind?

Also irgendwann ist es knallen. Die Vorsprache bei der ABH ist unvermeidlich.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 09.01.2014 um 15:33:46

Aras schrieb am 09.01.2014 um 15:05:42:
cuda, das Problem ist, dass ziemlich viel nicht zusammen passt.

Wie kann sie studieren wenn sie keine AE vorweisen kann?
Wie finanziert sie sich selber? schwarz?
Wieso hat sie eine VE? Wenn sie doch offiziell garnicht legal hier lebt. Im Zweifel bedeutet diese VE ja für den unbeteiligten Mann der Freundin, dass er für mögliche Abschiebekosten haftet.

Bist du dir sicher, dass da keine Fiktionsbescheinigungen oder ähnliches vorhanden sind?

Also irgendwann ist es knallen. Die Vorsprache bei der ABH ist unvermeidlich.


Also. Zur Ersteinschreibung brauchte und hatte sie eine AE. Danach wurde nicht mehr geprueft.

Ihre Fiktionsbescheinigung ist wenn ich mich recht entsinne 8/2012 abgelaufen. Sie ist zwischenzeitlich umgezogen, aber hat sich umgemeldet. Sie bekommt ihre aktuelle (offizielle) Post auch an die jetzige Adresse, weshalb ich annehme, dass wenn etwas von der Behoerde gekommen waere, dies auch bei ihr eingegangen waere.

Sie arbeitet auf Honorarbasis und hat einen Minijob.

Die VE wurde nach Rat des AK Asyl-Mitarbeiters erstellt.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Runenwolf am 09.01.2014 um 15:46:06

cuda schrieb am 09.01.2014 um 15:33:46:
Die VE wurde nach Rat des AK Asyl-Mitarbeiters erstellt. 


Die VE macht aber den Aufenthalt nicht legal. Das einzige was aufgrund der VE passieren kann ist, dass der VE-Geber zur Kasse gebeten wird, wenn öffentliche Leistungen anfallen.

Sobald sie irgendwo auffällt, ist das Sack zu. Eine Polizeikontrolle, eine Kontrolle auf der Arbeitsstelle. Dann kann es ganz schnell in eine Ausweisung und Abschiebung gehen. Und da wird sich der VE-Geber bestimmt über eine nette Rechnung freuen.
Die Ausweisung hat zur Folge, dass sie eine Einreisesperre hat und nicht mehr nach Deutschland einreisen darf.

An ihrer Stelle würde ich so schnell wie möglich zur ABH gehen, dort Farbe bekennen. Wenn überhaupt irgendetwas möglich ist in Richtung eines weiteren Aufenthaltes, dann sollte sie diesen Weg gehen.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von lottchen am 09.01.2014 um 16:23:54
Das mit der VE kapiere ich auch nicht. Wo ist die? Dieser "Mitarbeiter Arbeitskreis Asyl der Uni" ist doch keine Behörde. Was will ein Arbeitskreis mit einer VE, wozu soll die gut sein? Und was steht da als Gültigkeitszeitraum drinnen? Ich kann mich noch erinnern, bei meinen VE´s stand immer drinnen zu welchem Zweck/Zeitraum die abgegeben wurde.

Wenn die letzte Fiktionsbescheinigung 08/12 abgelaufen ist, dann ist sie eher 1,5 Jahre illegal hier und nicht "nur" 1 Jahr. Bei ihrem Umzug hat sie sich wirklich offiziell beim Einwohnermeldeamt umgemeldet? Dann bekäme das die AHB doch automatisch auf den Tisch. Kann natürlich sein, dass die davon ausgehen, dass sie schon lange nicht mehr in D lebt. Verfahrene Kiste. Aber den Kopf in den Sand stecken nützt da auch nichts. Sie muss da Farbe bekennen und zur AHB gehen! Und nicht erst im Februar, wenn sie mal wieder mal den Kopf frei hat.   

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 09.01.2014 um 16:46:13
Was die VE bezwecken soll verstehe ich auch nicht. Den angegebenen Zweck in der VE kenne ich nicht. Die VE hat sie im Original zu Hause.

Ich vertraue auch nicht auf die Kompetenz des Mitarbeiters. Ich habe ihr nun gesagt, dass sie mit ihrem Vater zwecks Unterhaltsbestreitung sprechen soll, wir sobald wie moeglich zum Amt gehen sollten und muessen und sie evtl. (was ich fuer weniger wichtig halte) mit dem Mitarbeiter sprechen soll, da dieser wohl mit der Behoerde in Kontakt steht (was ich weder einschaetzen kann, oder  glaube; der kommt mir persoenlich eher als ambitionierter, aber in seinen Kompetenzen ueberforderter Student vor).

Vielen Dank soweit. Meine Erkenntnis ist, eher offensiv und offen mit dem Problem umzugehen, als es so zu verschleppen.

Was erwartet uns denn wohl bei der Behoerde und wie wird es wahrscheinlich weiter gehen? Vielleicht kann jemand Erfahrungen teilen. Dieses ganze Thema ist fuer mich neu und unbekannt.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von reinhard am 09.01.2014 um 16:55:05
Theoretisch möglich ist die sofortige Verhaftung. Sie ist immerhin lange ohne Aufenthaltserlaubnis hier und hat in der Zeit zusätzlich ohne Erlaubnis gearbeitet. Das ist in der Summe schon erheblich.
Das Gesetz sieht hier die Möglichkeit der sofortigen Abschiebehaft vor.

Es gibt allerdings Ausländerbehörden, die bei einer ansonsten ordentlichen Studentin mit sich reden lassen. Aber sie kann sich nicht darauf herausreden, wenn ihrer Illegalität nichts geahnt zu haben, das ist Grundwissen und von einer Studentin zu erwarten.

Sie macht es mit jedem Tag schlimmer, das sollte sie auch bedenken.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Aras am 09.01.2014 um 16:59:27
Kann vielleicht die Härtefallkommission in diesem Fall helfen?

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von erne am 09.01.2014 um 17:04:33

cuda schrieb am 09.01.2014 um 15:33:46:
Ihre Fiktionsbescheinigung ist wenn ich mich recht entsinne 8/2012 abgelaufen


wodurch ist sie abgelaufen?
Wenn sie eine FB hat, dann wird sie nur "ungültig", wenn über Ihren Antrag entschieden wurde, also der Antrag auf AE (oder Verlängerung) abgelehnt wurde.
Anonsten ist vllt. die "Bescheinigung" über die Fiktionswirkung abgelaufen, aber nicht die Fiktionswirkung selber. Dass die Bescheinigung abgelaufen ist, ist egal, das ist nur eine "Bescheinigung", der Aufenthalt bleibt legal,  auch wenn das stande pede ohne Bescheinigung nicht beweisbar ist.

Kläre mal, ob sie wirklich eine FB hat(te), nach welchem § und aufgrund welcher Basis (Antrag auf Verlängerung?) und was seit dem mit dem Antrag passiert ist.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 09.01.2014 um 17:17:33

erne schrieb am 09.01.2014 um 17:04:33:
wodurch ist sie abgelaufen?
Wenn sie eine FB hat, dann wird sie nur "ungültig", wenn über Ihren Antrag entschieden wurde, also der Antrag auf AE (oder Verlängerung) abgelehnt wurde.
Anonsten ist vllt. die "Bescheinigung" über die Fiktionswirkung abgelaufen, aber nicht die Fiktionswirkung selber. Dass die Bescheinigung abgelaufen ist, ist egal, das ist nur eine "Bescheinigung", der Aufenthalt bleibt legal,  auch wenn das stande pede ohne Bescheinigung nicht beweisbar ist.

Kläre mal, ob sie wirklich eine FB hat(te), nach welchem § und aufgrund welcher Basis (Antrag auf Verlängerung?) und was seit dem mit dem Antrag passiert ist.


Die FB habe ich selbst gesehen, sie lag im Pass. Dann ist diese wohl nun ungueltig seit 8/12. Ich dachte, das bedeute auch das Ende der AE. Vielleicht ist es doch nicht so schlimm um ihren Status bestellt. Ich schaue sie mir spaeter genauer an und gebe dann Auskunft. Ich bitte um Entschuldigung fuer etwaige Missverstaendnisse bzgl. meiner Terminologie, das ist Neuland fuer mich.  :)

Ich waere dann doch sehr erleichtert. Das wuerde auch erklaeren, warum sich die ABH nicht gemeldet hat.

Das Problem der Finanzierung besteht natuerlich weiterhin.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von reinhard am 09.01.2014 um 17:25:55

cuda schrieb am 09.01.2014 um 17:17:33:
Ich waere dann doch sehr erleichtert. Das wuerde auch erklaeren, warum sich die ABH nicht gemeldet hat.


Lass Dir von ihr mal erklären:

Sie beantragt eine AE und kümmert sich darum, damit darf sie hier leben und arbeiten.

Oder sie kümmert sich nicht und reist aus.

Die Ausländerbehörde meldet sich nicht, sondern überlässt ihr die Entscheidung und vertraut darauf, dass eine Studentin dieses sehr einfacher Verfahren auf Anhieb versteht und sich an die Gesetze hält.

Sie muss ihren Vorgang im Blick behalten und sich immer rechtzeitig und immer im Voraus darum kümmern.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von grisu1000 am 09.01.2014 um 17:46:25

cuda schrieb am 09.01.2014 um 17:17:33:
Ich waere dann doch sehr erleichtert. Das wuerde auch erklaeren, warum sich die ABH nicht gemeldet hat.
 


Bei einer laufenden Fiktion kann ich mir das einfach nicht vorstellen und es wäre höchst verwunderlich. Die ABH hat sicherlich ein Interesse entweder den Aufenthalt zu beenden oder die Fiktion in eine Verlängerung der AE umzuwandeln.

Mir ist die ganzen Geschichte ein bischen Suspekt . Eine Uni, die bei der Rückmeldung nicht die AE prüft. Arbeitgeber die zwar Sozialversicherungen bezahlen aber nicht die Beschäftigungserlaubnis prüfen. Eine ABH die eine Verlängerung der AE einfach mal verschläft, eine Fiktionsbescheinigung ausstellt, aber sich dann nicht mehr rührt.


cuda schrieb am 09.01.2014 um 17:17:33:
Das Problem der Finanzierung besteht natuerlich weiterhin. 


Sie hat doch eine gültige VE?

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von cuda am 10.01.2014 um 06:59:02
Guten Morgen!

Das Visum fuer Wiedereinreise war gueltig von Mitte Oktober 2011 bis Mitte Januar 2012, 90 Tage. Die Fiktionsbescheinigung wurde am Anfang Oktober 2011 ausgestellt, Anfang 2012 i.A. gestempelt und war gueltig bis Anfang August 2012.
Vermerkt ist, dass meine Freundin einen Antrag auf Verlaengerung eines Aufenthaltstitels benatragt habe und dass bis zur Entscheidung der ABH der Aufenthaltstitel als fortbestehend gilt, § 81 Abs 4 AufenthG.
Dazu sind als Nebenbestimmungen vermerkt, dass die Gueltigkeitsdauer fuer das Studium gilt, im bestimmten Studienfach, erlischt bei Beendigung oder Aufgabe. Beschaeftigung fuer 90 Tage o. 180 halbe sowie student. Nebentaetigkeit gestattet.

Ist die ABH nun noch am Entscheiden? Ich blicke da nicht ganz durch, was was bedeutet.

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von Alacrity am 10.01.2014 um 10:16:07
Ja, wenn sie Glück hat, ist der Vorgang als sie umgezogen ist beim Schicken von einer ABH an die andere verschlampt worden und es wurde nie entschieden. Dann ist ihr Aufenthalt weiter erlaubt und die Beschäftigung auch, wenn sie im Rahmen der student. Nebentätigkeit bleibt.

Abhängig davon, aus welchem Land sie kommt, kann sie vielleicht nicht mal etwas ungewöhnliches daran finden und es gewohnt sein, dass Behörden (ohne Anreizzahlungen) manchmal Jahre brauchen, um einen Antrag zu bearbeiten. :)

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von engelchen+ am 10.01.2014 um 17:14:10

grisu1000 schrieb am 09.01.2014 um 17:46:25:
Mir ist die ganzen Geschichte ein bischen Suspekt . Eine Uni, die bei der Rückmeldung nicht die AE prüft.

Die Uni prüft die AE i.d.R. nur bei der Immatrikulation, aber nicht bei der Rückmeldung. Als ich studierte, musste ich nur die Rückmeldungsgebühr rechtzeitig überweisen, um für das neues Semester immatrikuliert zu sein. Eine Kopie von einer aktuellen AE musste ich nie einreichen.

Falls die ABH keinen Ablehnungsbescheid bis jetzt ausgestellt hat, kann die Frau einfach die VE vorlegen und eine AE erhalten? Oder gäbe es Folgen wegen mangelnder Mitwirkung, da sie sich seit über einem Jahr nicht gemeldet hat?

Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von erne am 10.01.2014 um 18:08:24

engelchen+ schrieb am 10.01.2014 um 17:14:10:
kann die Frau einfach die VE vorlegen und eine AE erhalten?


kommt darauf an, ob
a) alle anderen Voraussetzungen an die AE erfüllt sind, und
b) die ABH diese VE akzeptiert.


Titel: Re: Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen
Beitrag von HeFi am 13.01.2014 um 14:06:37
Sorry, ich sehe da einige Ungereimtheiten:

cuda schrieb am 10.01.2014 um 06:59:02:
Das Visum ... war gueltig von Mitte Oktober 2011 bis Mitte Januar 2012 ...
Fiktionsbescheinigung wurde am Anfang Oktober 2011 ausgestellt,
Anfang 2012 i.A. gestempelt und war gueltig bis Anfang August 2012...

Ist die ABH nun noch am Entscheiden? Ich blicke da nicht ganz durch...

Offenbar sind Dir nicht alle Vorgänge bekannt oder Du bringst sie zeitlich durcheinander, denn wie kann es sein, dass
1. Visum ab "Mitte Oktober 2011" (??) und
2. FB ab "Anfang Oktober 2011" (??),
mithin die FB VOR dem Visum erteilt wurde?
außerdem:
3. FB "Anfang 2012 i.A. gestempelt" ?? Was heißt das?

Eine FB ist gültig bis zur Entscheidung über den AE-Antrag.
ES ist kaum denkbar, dass eine FB zwei Jahre unentschieden bzw. gültig bleibt.
Dir fehlen offenbar wichtige Papiere bzw. Entscheidungen oder Du verschweigst sie.
Bring Ordnung in den Ablauf, andernfalls gibt es hier nur ungezügelte Spekulationen.

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