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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Mädchennamen vor Scheidung wieder annehmen
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Beitrag begonnen von Jadi am 08.12.2013 um 18:03:38

Titel: Mädchennamen vor Scheidung wieder annehmen
Beitrag von Jadi am 08.12.2013 um 18:03:38
Hi,

mein Mann lebt in Westafrika. Seit der eher spontanten Hochzeit vor 1,5 Jahren war er letztes Jahr im Oktober für eine Woche hier (all meine Ratschläge zum Thema AE etc. wollte er nicht hören, er meinte er wisse es besser und könne erstmal zurückreisen und in Ruhe seine Firma umstrukturieren). Danach ist die Ehe zerrüttet (wir waren vor Jahren schon einmal zusammen und leider kam es aus den gleichen Gründen zur Trennung). Er möchte sich nicht scheiden lassen.

Nun ist meine Frage, ob ich schon vor der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen kann. Ich habe mit der Heirat seinen komplizierten Namen angenommen, aber letztendlich verbindet uns nichts mehr, außer eben der Nachname und der Status "verheiratet". Nicht einmal einen gemeinsamen Wohnsitz hatten und haben wir. Unsere Geschichte ist sehr kompliziert. :-(

Mein Anwalt sagte mir, dass die Scheidung ein sehr lange Prozeß werden würde, da mein Mann in Westafrika lebt und zudem in keiner Weise behilflich ist.

Vielen Dank!

Titel: Re: Mädchennamen vor Scheidung wieder annehmen
Beitrag von Tina05 am 08.12.2013 um 20:03:49
Wo hast du den Namen deines Mannes erworben? In Deutschland?
-> Dann ist die Wiederannahme des Geburtsnamens erst nach rechtskräftiger Scheidung möglich.

Sollte die Eheschließung im Ausland gewesen sein, müsstest du mal schildern, wie du den Namen erworben hast.

Titel: Re: Mädchennamen vor Scheidung wieder annehmen
Beitrag von Jadi am 12.12.2013 um 09:57:25
Ja, ich habe im Ausland geheiratet und dann über die Deutsche Botschaft den Antrag für den gemeinsamen Familliennamen gestellt. Dort haben wir beide unterschrieben.

Ich dachte mir schon, dass es vorher nicht möglich ist. :-(

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