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Beitrag begonnen von SpB am 03.12.2013 um 15:13:17

Titel: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung beim Ablehnungsbescheid
Beitrag von SpB am 03.12.2013 um 15:13:17
Grüße Euch.

Bei unserem Ablehnungsbescheid fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung. Damit verlängert sich die Frist für die Remonstration nach §58 II VwGO auf ein Jahr. Aber ansonsten bringt es keine Vorteile mit sich, oder?

Danke


Titel: Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung beim Ablehnungsbescheid
Beitrag von Runenwolf am 03.12.2013 um 15:33:39

SpB schrieb am 03.12.2013 um 15:13:17:
Aber ansonsten bringt es keine Vorteile mit sich, oder?


Nein, ansonsten keine Vorteile.

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