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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
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Beitrag begonnen von Aleksander am 01.12.2013 um 14:43:10

Titel: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 14:43:10
Ich heiße Aleksander bin 16 Jahre und komme aus Serbien
Mein Problem ist das letzte Woche von der Schule geflogen bin weil ich mich mit den Lehrer verstanden hab. Ich hab aber Mittwoch ein Termin bei der Berliner Ausländer behörde und bei meinem Vorausetzungen steht ich muss nachweisen das ich zur Schule gehe.
Ich sollte die NE bekommen.

Was mach ich jetzt.   Hat jemand eine Idde
Und kann ich trozdem die NE bekommen ?

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von reinhard am 01.12.2013 um 14:50:49
Bei welcher anderen Schule willst Du Dich denn anmelden? Versuchst Du es Montag?

Wichtig ist zunächst, dass Du Deine Probleme in den Griff bekommst, die zum Schulverweis geführt haben.

Du solltest dann am Mittwoch der Ausländerbehörde einen guten Plan präsentieren, wie Du weitermachen willst, und die Bedingungen für die NE aushandeln. Es kann sein, dass die Ausländerbehörde Dir eine AE für ein Jahr gibt und Du in einem Jahr nachweisen musst, dass Dein Plan funktioniert hat. Es kann auch sein, dass es in drei Monaten geht.

Es hängt hauptsächlich von Dir ab.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 14:57:57
Danke
Ich hab schon viele schulen gefragt die meisten sind voll oder nehmen keinen so schnell. Mein Vater meint ich soll mir nicht so viele sorgen machen er meint weil ich noch minderjährig bin und über meine Eltern versichert bin und er sagt meine Eltern sichern den unterhalt. Hat der mit seiner theori recht ? Und was kann ich der Ausländer behörde sagen ?

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von reinhard am 01.12.2013 um 15:04:41
Am besten ist es, der Ausländerbehörde Deinen Plan zu berichten und genau zu berichten, was Du Montag und Dienstag getan hast, um einen neuen Platz auf einer anderen Schule zu finden.

Wenn Du schreibst, dass die meisten keinen Platz haben, heißt das ja, dass es immer noch ausreichend Schulen gibt, die einen Platz für Dich haben. Am besten wäre es, wenn Du Mittwoch schon über einen Erfolg berichten kannst.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:07:45
Ok danke ich hab noch ein alten schulnachweis der leider nicht mehr aktuell kann ich den geben bis ich eine neue Schule finde ? Und nehmen die es an ? Danke

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von reinhard am 01.12.2013 um 15:10:45
Nein, es muss ein aktueller Schulnachweis sein, aber genau der, der für Mittwoch gilt.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 15:13:10
es ist ziemlich egal, was Du eigentlich machst. Für die NE gilt folgendes:


Zitat:
Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:15:51
Ok was wenn ich viel viel Glück Hab ich die NE bekomme dann verliere ich die auch so schnell oder ?

Ps: Ich hab grad andre Beiträge gelesen da war ein koray ( darf ich den Namen sagen ? ) er hatte auch ein ähnliches schul Problem und er hat die NE bekomme  Wieso bekomm ich  die nicht ? Liegt es am Bundesland oder Herkunft ?

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:19:34
Ok Bayraqiano was heist das genau ? Kenne mich nicht mit den Gesetzen nicht aus

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 15:22:51

schrieb am 01.12.2013 um 15:19:34:
Ok Bayraqiano was heist das genau ?

Das was da steht, für die NE musst Du zum Zeitpunkt Deines 16. Geburtstages seit fünf Jahren eine AE gehabt haben. Mehr nicht.

Etwas anderes wäre es, wenn Du eine humanitäre AE hättest (irgendwas mit §§ 23 bis 25). Dann könnte die ABH hier schon wegen der schulischen Probleme ablehnen.


Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:24:40
Das war's ? Cool wieso steht auf andere Internet Seiten man muss einen aktuellen schulnachweis zeigen hat reinhald auch gesagt :/

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von reinhard am 01.12.2013 um 15:27:31

schrieb am 01.12.2013 um 15:24:40:
Das war's ? Cool wieso steht auf andere Internet Seiten man muss einen aktuellen schulnachweis zeigen hat reinhald auch gesagt :/


Nein, Du selbst hast vom Schulnachweis geschrieben.

Wenn Du für irgendwas einen Nachweis zeigst, muss er aktuell sein oder Du musst dazu sagen, dass er älter ist.

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, bekommst Du die NE.

Aber, wie gesagt: Noch hast Du ja nicht gesagt, ob Du eine Familien-AE hat oder eine humanitäre AE.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:29:09
Ok ja ich hatte nach Paragraph 35 eine AE

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 15:31:22
35 geht nicht, meinst Du 25?

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:37:27
Ich hab grad geguckt ich hatte nach
26 ABS. 4 falls ich die NE bekommen sollte wird sie auch so sein oder ?

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 15:38:30
wie jetzt ?!

26 Abs. 4 ist schon eine NE, dann bekommst Du nix mehr.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:39:16
Ps: Ich sollte die NE mit der Familie beantragen

*

Häääää ? Was heist den dieses ABS 4 ?


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Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 15:44:38
so nochmal, Du holst Deine Karte oder Deinen Pass und schaust was da drin geschriben steht:

- gültig bis: steht da ein Datum oder unbefristet
- steht da Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis drin
- was für ein §§, welche Nummer ist eingetragen

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:49:29
Ok da steht
Niederlassungserlaubnis
Datum: Unbefristet
Und dieses ABS.4
Was heist dieses ABS.4 ?

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 15:52:59

schrieb am 01.12.2013 um 15:49:29:
Was heist dieses ABS.4 ? 

Das heißt, dass Du schon unbefristetes Aufenthaltsrecht hast und die gesamte Diskussion hier überflüssig ist.

Du kannst Dich um einen Schulplatz kümmern, oder sonst was mit Deinem Leben anstellen. Solange Du weder kriminell wirst, noch Deutschland für länger als 6 Monate verlässt, bleibt Dein Aufenthaltsrecht so wie es momentan ist.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 15:56:15
Ok Danke jetzt weis ich nur nicht warum ich zur Ausländer behörde muss
Ich hab noch ne frage was dieses ABS.4 bedeutet ?

*

26 ABS 4


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Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 15:59:35
hier mal selbst lesen: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#26

Ich vermute mal, ihr seid hier eingreist, habt ein Asylantrag gestellt das je nach dem entweder positiv oder negativ ausgegangen ist, hattet dann einen humanitären Aufenthalt (durftet also hier bleiben) und dann eine NE bekommen.

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von reinhard am 01.12.2013 um 16:03:33

schrieb am 01.12.2013 um 15:56:15:
Ok Danke jetzt weis ich nur nicht warum ich zur Ausländer behörde muss


Was steht denn in dem Brief drin, den Du bekommen hast?

Oder wie ist der Termin zustande gekommen?

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 16:06:21
Asyl hatten wir ok das heist jetzt würde ich die NE nicht haben und nicht zur schuf gegen würde ich die NE nicht Kriegen ? wegen hümtieren oder wie das heist

*

Reinhard ich hab ein Termin

*

Asyl hatten wir NICHT mein ich

*

Asyl hatten wir nicht  ok das heist jetzt würde ich die NE nicht haben und nicht zur schuf gegen würde ich die NE nicht Kriegen ? wegen hümtieren oder wie das heist


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Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von reinhard am 01.12.2013 um 16:49:18
Was steht denn in dem Brief drin, den Du bekommen hast?

Oder wie ist der Termin zustande gekommen?

Titel: Hat ganze Familie einreise verbot ? Oder nur einzelnen Person einreise verbot ?
Beitrag von Aleksander am 01.12.2013 um 22:19:22
Hallo

Wenn eine ganze Familie zusammen nach Paragraph 35 aus humanitären gründen eine NE beantragt und sich herausstellt das einer die NE nicht kriegen dürfte weil er die vorausetzungen  nicht erfüllt hatte oder abgelaufene Dokument abgeben hat verliert dann die ganze Familie die NE oder nur die betreffende Person ? Und wie lang ist bei so einem fall die einreissperre und kann man die wieder weg machen

Danke

Titel: Re: Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr
Beitrag von schweitzer am 02.12.2013 um 09:30:53
Bleib bitte in Deinem Thread, und mache nicht zum selben Sachverhalt noch andere threads auf. -

Im Übrigen kommen mir Deine Fragen sehr bekannt vor!  :-/ - siehe hier (Blaues bitte anklicken!), wo dazu bereits umfassend geantwortet wurde.

Ich denke, das sollte allmählich genügen. Entweder hier kommt noch substanziell Neues, oder unsere Geduld neigt sich dann mal dem Ende zu ...


=schweitzer=



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