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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Gewerbebetrieb Nigerianerin erforderlicher Aufenthaltstitel ?
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Beitrag begonnen von Hans1961 am 01.12.2013 um 12:06:48

Titel: Gewerbebetrieb Nigerianerin erforderlicher Aufenthaltstitel ?
Beitrag von Hans1961 am 01.12.2013 um 12:06:48
Hallo an alle,
eine Freundin von mir, Nigerianerin die in Dubai lebt und dort seit Jahren ein Gewerbe (Friseursalon) betreibt, möchte eine zweite Filiale in Deutschland eröffnen. Dafür benötigt sie eine nicht nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für D (oder Schengenländer ?).

Kann die Eröffnung eines Geschäftes mit Arbeitsplätzn eine AE begründen, oder muss es einen anderen, zB familiären, Grund geben ?

Titel: Re: Gewerbebetrieb Nigerianerin erforderlicher Aufenthaltstitel ?
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 12:09:02
das ausländerrechtliche müsste man hier gar nicht prüfen, http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antwort.php?frage=11970&archiv=244&rubrik=1

Titel: Re: Gewerbebetrieb Nigerianerin erforderlicher Aufenthaltstitel ?
Beitrag von Hans1961 am 01.12.2013 um 12:18:33
Ja danke, dies ließe sich aber regeln. Und es kann auch ein anderes Gewerbe sein, insbesondere Einzelhandel.

Titel: Re: Gewerbebetrieb Nigerianerin erforderlicher Aufenthaltstitel ?
Beitrag von Bayraqiano am 01.12.2013 um 12:22:03
ließ Dir mal § 21 I AufenthG (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html) durch, das überhaupt nicht so einfach wie sich das manche vorstellen.


Titel: Re: Gewerbebetrieb Nigerianerin erforderlicher Aufenthaltstitel ?
Beitrag von Hans1961 am 01.12.2013 um 12:25:40
Danke, das klingt anspruchsvoll. Habe es mir auch nicht einfach vorgestellt ;-)

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