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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
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Beitrag begonnen von sevgi am 22.11.2013 um 16:48:31

Titel: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von sevgi am 22.11.2013 um 16:48:31
Hallo alle zusammen und zwar möchte ich (deutsche staatsangehörigkeit)gerne in deutschland heiraten mein freund lebt in der türkei und hat die türkische staatsangehörigkeit wir versuchen gerade die unterlagen für ein eheschließungsvisum fertig zu machen internationale gebutsurken ehefähigkeitszeugnis familienstandsregister usw. Mein freund besucht im moment noch den a1 kurs und wäre ende januar fertig ichnhab mir gedacht wir machen die formulare jetzt schon fertig da mann in solchen sachen den türkischen behörden nicht trauen kann und die formulare sowieso 6 monate gültig sind. Alles schön gut nun hat mir die standesämtin gesagt das die anmeldung für die ehe zusammen gemacht werden muss oder da mein freund nicht zur anmeldung kommen kann ich eine vollmacht von ihm brauche die von der botschaft beglaubigt werden muss... Ich bin am verzweifeln da er erst in die botschaft gehen kann wenn alle formulare inklusive anmeldung für die ehe vorliegen  :( kann mir jemand von euch weiterhelfen oder hat jemand da erfahrung gemacht?

Daddys' [edit]Eigene Frage = eigener Thread... ;) [/edit]

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von erne am 22.11.2013 um 16:53:27

sevgi schrieb am 22.11.2013 um 16:48:31:
oder da mein freund nicht zur anmeldung kommen kann ich eine vollmacht von ihm brauche


siehe Beitrittserklärung
z.B.
http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/ST-Sonder5f.pdf

das Formular hätte man dir im STandesamt aushändigen müssen.

wo ist das Problem?

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von sevgi am 22.11.2013 um 18:06:00
Ich hab das angesprochen da meinte sie das geht nicht er muss in die botschaft stimmt das oder kennt sie sich da nicht aus?

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von Stefan-TR am 23.11.2013 um 15:05:00

sevgi schrieb am 22.11.2013 um 18:06:00:
Ich hab das angesprochen da meinte sie das geht nicht er muss in die botschaft stimmt das oder kennt sie sich da nicht aus?

Die Beitrittserklärung muss er schon in einer deutschen Auslandvertretung unterschreiben, da es einer beglaubigten Unterschrift bedarf. Siehe zum Beispiel http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/04/Rechts__und__Konsularservice/Beglaubigung__Beurkundung__S.html

Das hat mit dem Visum erst mal noch nichts zu tun. Lass dir von deinem Standesamt ein Formular geben. Der Verlobte soll dann bei der Rechts- under Konsularabteilung der zuständigen AV anrufen under einen Termin zum unterschreiben ausmachen.

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von Madita am 23.11.2013 um 17:32:03

Also, ich habe die Anmeldung zur Eheschließung auch ohne meinen Freund gemacht. Formular aus dem Internet ausgedruckt (Seite vom Standesamt), er hat es unterschrieben und mir geschickt, ohne Beglaubigung durch die Botschaft, davon ist auch auf der Vollmacht nirgendwo die Rede.
Allerdings mussten wir eine beglaubigte Kopie des Reisepasses beilegen (damit die Unterschrift verglichen werden kann).
Falls du diese Kopie hast, würde ich es noch mal mit den gesammelten Unterlagen und einer einfachen Vollmacht versuchen.


Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von erne am 24.11.2013 um 12:36:22

Madita schrieb am 23.11.2013 um 17:32:03:
er hat es unterschrieben und mir geschickt, ohne Beglaubigung durch die Botschaft,

das ist alles möglich.
Es liegt in der Verantwortung und Entscheidung des Standesbeamten (jedes einzelnen), ob er die Dokumente beglaubigt will oder nicht.
Kann der Verlobte genug Deutsch, um die Beitrittserklärung zu verstehen? WEnn nein, beim Standesamt nachfragen, wie zu verfahren ist. In der REgel braucht man dann einen Übersetzer

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von sevgi am 25.11.2013 um 16:47:33
Vielen dank für eure Antworten ihr habt mir schon ein ganzes Stück weitergeholfen jetzt muss ich erstmal schauen was die Dame vom Standesamt spricht..

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von reinhard am 25.11.2013 um 16:52:47

sevgi schrieb am 25.11.2013 um 16:47:33:
Vielen dank für eure Antworten ihr habt mir schon ein ganzes Stück weitergeholfen jetzt muss ich erstmal schauen was die Dame vom Standesamt spricht..


Du kannst Dir auch die Beitrittserklärung holen (Internet),
http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/ST-Sonder5f.pdf
in die Türkei schicken, unterschrieben und mit Passkopie zurück kriegen und das präsentieren.

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von erne am 26.11.2013 um 20:01:32

reinhard schrieb am 25.11.2013 um 16:52:47:
in die Türkei schicken, unterschrieben und mit Passkopie zurück kriegen und das präsentieren. 


aber wenn der Verlobte kein Detusch kann, kann der STandesbeamte auf die Idee kommt, zu fordern, dass der Übersetzer ebenfalls auf der Beitrittserklärung vermerkt ist und für die richtige Übersetzung unterschreibt.
... wird schwierig, wenn das erst nachher klar wird.
Besser auf dem Standesamt nachfragen

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von sevgi am 12.12.2013 um 13:20:33
Ich war jetzt nochmal bei der standesämtin sie besteht drauf das er diese beitrittserklärung in der deutschen botschaft unterschreiben lässt  :( das doofe ist die botschaft ist in ankara und das sind 800 km das wollte ich meinem verlobten eigentlich sparen da er später zum visumbeantragen sowieso in die botschaft muss er müsste jetzt nur wegen einer unterschrift dorthin. Meine frage wäre jetzt würde es für die visumbeantragung ausreichen wenn die standesämtin mir ein formular ausstellt das alle papiere ok. Sind und wir heiraten können???

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von Runenwolf am 12.12.2013 um 13:34:31

sevgi schrieb am 12.12.2013 um 13:20:33:
Meine frage wäre jetzt würde es für die visumbeantragung ausreichen wenn die standesämtin mir ein formular ausstellt das alle papiere ok. Sind und wir heiraten können??? 


Das kann sie nur dann machen, wenn ihr alle Unterlagen vorliegen und dazu gehört in eurem Fall nunmal die Beitrittserklärung. Da die Standesbeamtin ja nicht beurteilen kann, ob dein Freund deutsch kann und versteht, was in dem Formular drinsteht, ist die Bitte um Unterzeichnung vor der deutschen Botschaft durchaus nachvollziehbar und rechtskonform.

Ich habe das in meiner Zeit im Bereich Standesamt auch so gehandhabt. In einem Fall habe ich auf die Unterzeichnung vor der Botschaft verzichtet, da war aber das Pärchen im Vorfeld schon mal bei mir in der Aufsicht und beim Standesamt und sie konnte sehr sehr gut deutsch sprechen, fast akzentfrei.

Ich kenne auch einen Fall, da hat ein deutschsprechendes ausländisches Mädchen hier in Deutschland ein Formular unterzeichnet, dachte, es handelt sich um einen Antrag für das Konsulat wegen eines Passes ... und auf einmal wurde mit dem Dokument eine Handschuhehe geschlossen und sie hat irgendwann erfahren, dass sie verheiratet ist und ihr Mann einreist.

Das sind natürlich alles Sonderfälle. Dennoch finde ich, dass die Standesbeamtin bei dir richtig handelt.

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von Madita am 12.12.2013 um 21:00:19

Runenwolf schrieb am 12.12.2013 um 13:34:31:
Das kann sie nur dann machen, wenn ihr alle Unterlagen vorliegen und dazu gehört in eurem Fall nunmal die Beitrittserklärung. Da die Standesbeamtin ja nicht beurteilen kann, ob dein Freund deutsch kann und versteht, was in dem Formular drinsteht, ist die Bitte um Unterzeichnung vor der deutschen Botschaft durchaus nachvollziehbar und rechtskonform.

Ich habe das in meiner Zeit im Bereich Standesamt auch so gehandhabt. In einem Fall habe ich auf die Unterzeichnung vor der Botschaft verzichtet, da war aber das Pärchen im Vorfeld schon mal bei mir in der Aufsicht und beim Standesamt und sie konnte sehr sehr gut deutsch sprechen, fast akzentfrei.

Ich kenne auch einen Fall, da hat ein deutschsprechendes ausländisches Mädchen hier in Deutschland ein Formular unterzeichnet, dachte, es handelt sich um einen Antrag für das Konsulat wegen eines Passes ... und auf einmal wurde mit dem Dokument eine Handschuhehe geschlossen und sie hat irgendwann erfahren, dass sie verheiratet ist und ihr Mann einreist.

Das sind natürlich alles Sonderfälle. Dennoch finde ich, dass die Standesbeamtin bei dir richtig handelt.


Entschuldigung, OT:
Aber ich muss mal los werden, ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Es geht ja nicht um die Hochzeit, sondern nur um eine Vollmacht, um den TERMIN zur Eheschließung zu machen. Wie kann man da aus Versehen plötzlich verheiratet sein?
Wenn der Ausländer einen Antrag zum Visum zur Eheschließung stellt und seine kompletten Papiere dem Partner übergibt, wird er wohl ebenfalls wissen, welchem Zwecke das alles gilt. Natürlich muss die TE sich fügen, wenn das so gehandhabt wird. Aber ich kann den Frust nachvollziehen, ich finde es wirklich übertrieben. OT ENDE

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von Saxonicus am 12.12.2013 um 21:11:23

Madita schrieb am 12.12.2013 um 21:00:19:
Wie kann man da aus Versehen plötzlich verheiratet sein? 

Vielleicht solltest Du dich mal zum Thema "Handschuhehe" informieren.

Allerdings fehlt es mir grundsätzlich am Verständnis, wieso eine derartig archaische Gepflogenheit wie die Handschuhehe in Deutschland überhaupt noch Akzeptanz findet.

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von erne am 12.12.2013 um 21:30:29

Madita schrieb am 12.12.2013 um 21:00:19:
Es geht ja nicht um die Hochzeit, sondern nur um eine Vollmacht, um den TERMIN zur Eheschließung zu machen.


ich kann das sehr gut nachvollziehen.
Denn es geht NICHT nur darum, einen TERMIN für die Eheschliessung zu machen, sondern die Eheschliessung anzumelden.
Die ganze Eheschliessung basiert auf den Dante in der Anmeldung, da sollte durchaus klar sein, dass *beide* Verlobte das auch wirklich so wollen, wie sie es anmelden. Und der STandesbeamte will mitbekommen, wenn einer der Verlobten nicht genug Deutsch kann um zu verstehen, was er da anmeldet. Bei der Vorsprache in der AV werden das dann die anderen Beamten mitbekommen.

Ganz grundsätzlich müssen beide Verlobten die Eheschliessung anmelden.
Wenn einer der Verlobten daran verhindert ist, weil er z.B. im Ausland ist und für die Anmeldung der Eheschliessung eine Visum bräuchte (welches es nicht gibt), dann kann man als *Ausnahme* auch die Beitrittserklärung abgeben.

und es ist gar nicht übertrieben.
Wenn du in Kiel wohnst und jemanden in Garmisch heiraten wollen würdest, müsstest du auch zum Standesamt nach Garmisch zur Anmeldung, auch wenn das weit weg ist. Denn diese Entfernung "verhindert" nicht, dass du zur Anmeldung erscheinen kannst.



Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von Runenwolf am 13.12.2013 um 09:06:19

Madita schrieb am 12.12.2013 um 21:00:19:
Aber ich muss mal los werden, ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Es geht ja nicht um die Hochzeit, sondern nur um eine Vollmacht, um den TERMIN zur Eheschließung zu machen. Wie kann man da aus Versehen plötzlich verheiratet sein?
Wenn der Ausländer einen Antrag zum Visum zur Eheschließung stellt und seine kompletten Papiere dem Partner übergibt, wird er wohl ebenfalls wissen, welchem Zwecke das alles gilt. Natürlich muss die TE sich fügen, wenn das so gehandhabt wird. Aber ich kann den Frust nachvollziehen, ich finde es wirklich übertrieben.


Es geht eben nicht nur darum, einen Termin auszumachen. Der Termin kann erst nach Prüfung der Unterlagen gegeben werden. Ab der Bestätigung ist die Eheanmeldung 6 Monate gültig.
Und in der Beitrittserklärung werden eben nicht nur ein paar persönliche Daten angegeben. Da werden auch Ausführungen zur Ausgestaltung der Ehe gemacht und über die Folgen von Falschangaben aufgeklärt. Es werden auch rechtliche Dinge angesprochen und der Ausländer muss auch bestätigen, dass er die verstanden hat.
Wenn da jemand nicht ausreichend deutsch kann, versteht er das eben nicht. Ich hab schon Deutsche erlebt, die nicht kapiert haben, was da gefragt wurde.

Und der Standesbeamte soll bescheinigen, dass alles rechtens ist ohne zu wissen, ob der Ausländer das tatsächlich verstanden hat?


Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von sevgi am 13.12.2013 um 13:36:18
Danke für eure antworten sieht so aus als würden wir nicht drumrum kommen ich schau jetzt das ich für diese unterzeichnung der vollmacht einen termin bekomme muss ich die beitrittserklärung bei einem dolmetscher übersetzen lassen oder langt es der AV auch so?

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von Reyhan am 13.12.2013 um 19:56:44
..interessant was sich seit 2001 alles im Zusammenhang mit der Beitrittserklärung so  getan hat. Aber das nur am Rande.

Eine Frage an die Experten : muss es explizit die Deutsche Botschaft sein oder reicht für die Unterschrift auch ein Generalkonsulat oder gar der Honorarkonsul ?

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Tuerkei/DeutscheVertretungen_node.html

@ Sevgi : von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen

Reyhan

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von erne am 14.12.2013 um 00:55:35

Reyhan schrieb am 13.12.2013 um 19:56:44:
muss es explizit die Deutsche Botschaft sein oder reicht für die Unterschrift auch ein Generalkonsulat oder gar der Honorarkonsul ? 


entscheidet der Standesbeamte (er übernimmt ja auch die Verantwortung)


Reyhan schrieb am 13.12.2013 um 19:56:44:
@ Sevgi : von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen

nicht für deutsche Behörden, die Beitrittserklärung ist bereits auf Deutsch.

Wenn aber der Verlobte nicht genug Detusch kann, dann ist ggf. eine Übersetzung oder ein Dolmetscher notwendig.
Ob und welche Voraussetzungen es an diesen gibt, entescheidet .... ja, der Standesbeamte.

Titel: Re: Gemeinsame Anmeldung zur Eheschließung - Vollmacht?
Beitrag von reinhard am 14.12.2013 um 12:24:27
Damit es nicht durcheinander geht:

Dolmetscher arbeiten mündlich und werden vereidigt.
Übersetzer arbeiten schriftlich und werden ermächtigt.

Da das Standesamt in solchen Punkten genau ist, ist es ratsam, das selbst auch nicht durcheinander zu werfen.

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