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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
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Beitrag begonnen von Melmo2205 am 16.11.2013 um 16:07:47

Titel: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 16.11.2013 um 16:07:47
Hallo, wer hat bzgl. Visum Erfahrung. Mein Freund wollte gestern mit seinen Visum über Italien nach Österreich reisen - haben das auch so im Antrag angegeben. Jetzt haben die Zollbeamten in festgehalten, weil er nicht viel Bargeld mithatte (Verpflichtungserklärung gemacht)

Kann mit irgendjemand helfen?

[edit] Habe Dein gleichlautendes Zweitpost gelöscht. Hab' bitte ein bisschen Geduld - es ist Wochenende, die Leute die hier helfen und antworten, machen das in ihrer Freizeit, und in der wollen auch Familie, Freunde, andere Ehrenämter usw. zu ihrem Recht kommen. Danke für Dein Verständnis. =schweitzer=[/edit]

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von HeFi am 17.11.2013 um 01:28:33

Melmo2205 schrieb am 16.11.2013 um 16:07:47:
Mein Freund wollte gestern mit seinen Visum über Italien nach Österreich reisen - haben das auch so im Antrag angegeben. Jetzt haben die Zollbeamten in festgehalten, weil er nicht viel Bargeld mithatte (Verpflichtungserklärung gemacht)

Ich versuch's mal:
1. ES ist hier nicht bekannt, um welches Visum es sich handelt, vermutlich ein Besucher-Touristen-Schengen-Visum.

2. Lt. SDÜ Art. 5 Abs. 1 c
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42000A0922%2802%29:DE:HTML

Zitat:
(1) Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kann einem Drittausländer die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien gestattet werden, wenn er die nachstehenden Voraussetzungen erfuellt:
...
c) Er muss ... über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel auf legale Weise zu erwerben...


3. Die VE umfasst diese Mittel nicht

4. Die VE gilt mM nur gegenüber dem Staate (Österreich), gegenüber dem sie abgegeben wurde und nur für dessen Aufwendungen im ZUsammenhang mit dem Aufenthalt auf seinem Staatsgebiet. Die VE gilt (in diesem Falle) mM nicht für Italien.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von DeltaLimaBravo am 17.11.2013 um 02:55:44
Hallo melmo,

gib doch bitte ein paar nähere Informationen: Wo kommt er her? Was für ein Visum hat er? Wo befindet er sich gerade? Hast Du direkten Kontakt zu ihm? Kann er die Weiterreise nach Österreich glaubhaft machen?.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 17.11.2013 um 05:28:54
Hallo. Er ist Tunesier. War Freitag bis Samstag in der schengenschleuse am Flughafen Rom - sollte in Rom umsteigen für Venedig. Flug gebucht tunis - venedig. Die Grenzpolizei sagte zu ihm sie wollen 400 Euro. Ich hab ihn Venedig gewartet und gesagt ich fahre Rom und bringe das Geld - die Polizei hat mir dies verweigert. Habe sicherlich 20 x dort angerufen um mit ihm zu sprechen, entweder wurde sofort aufgelegt oder als ich gefragt habe, ob man englisch spricht verneint und man hat ihn mir nicht gegeben. Mittlerweile ist er gestern Tunis zurückgeflogen.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 17.11.2013 um 05:32:36
Zur Ergänzung - Italien ist wäre nur das durchreiseland gewesen - hauptgebiet österreich

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Bayraqiano am 17.11.2013 um 10:50:37

HeFi schrieb am 17.11.2013 um 01:28:33:
Die VE umfasst diese Mittel nicht

Das ist falsch, siehe Artikel 5 Abs. 3 SGK


Zitat:
Die Feststellung ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts kann anhand von Bargeld, Reiseschecks und Kreditkarten erfolgen, die sich im Besitz des Drittstaatsangehörigen befinden. Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und — im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber — Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen


Allerdings hätte der Einreisende die VE oder zumindest eine Kopie vorzeigen müssen, da das nicht geschehen ist, konnte man die Einreisevoraussetzungen so wohl nicht erfüllen.

Die Italiener dürften auch das Visum annuliert haben.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von InfoSucher am 17.11.2013 um 12:00:58

schrieb am 17.11.2013 um 10:50:37:
Allerdings hätte der Einreisende die VE oder zumindest eine Kopie vorzeigen müssen, da das nicht geschehen ist, konnte man die Einreisevoraussetzungen so wohl nicht erfüllen. 

Hmmm in AUT wird aber die Verpflichtungserklaerung nur elektronisch an die Vertretungsbehoerde im Ausland uebermittelt. Da erhaelt man keine Kopie lediglich eine Nummer welche der Antragsteller bei Beantragung bekannt geben muss. Auf dem Visum ist dann EVE vermerkt also dass eine Erklaerung aufgegeben wurde.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Bayraqiano am 17.11.2013 um 12:29:13
dann muss man die Einreisevoraussetzungen eben anders nachweisen, wenn man nicht direkt nach AUT reist.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 17.11.2013 um 12:50:51
Ja das stimmt man erhält die EV nicht, die Nummer wird elektronisch übermittelt ans Konsulat.

Ich hätte ihn ja persönlich auch in Rom abgeholt, darauf haben die sich gar nicht eingelassen

Und wie soll man das sonst beweisen? Wenn alles am Visum steht?

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Bayraqiano am 17.11.2013 um 12:55:01

Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 12:50:51:
Und wie soll man das sonst beweisen? Wenn alles am Visum steht? 

Bargeld?
Reiseschecks?
Kreditkarten?
Direkt nach Österreich fliegen wo man sowas eher erkennt?

Mal ernsthaft, wie habt ihr Euch das vorgestellt? Völlig amateurhaft die Vorgehensweise..

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 17.11.2013 um 13:10:39
Wie kannst du mich so angreifen? Amateurhaft? 

Habe mich hierher gewendet um hilfe zu bekommen und nicht angegriffen zu werden.

Lt. Schengenvisum kann er in jedes Land einreisen und weiterreisen in das hauptreiseland und durch die ev sind alle kosten gedeckt. Und wir haben als durchreiseland Italien angegeben

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Bayraqiano am 17.11.2013 um 13:15:42

Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 13:10:39:
Lt. Schengenvisum kann er in jedes Land einreisen

Er kann einreisen, wenn er nachweist, dass er die Voraussetzungen für die Einreise erfüllt. Das hat er offensichtlich nicht, also Pecht gehabt (beim nächsten mal seid ihr dann hoffentlich schlauer).


Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 13:10:39:
Amateurhaft?

Wer allen Ernstes glaubt, mit wenig Bargeld und sonst nichts einfach mal so nach Schengen einzureisen, der handelt absolut amateurhaft.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 17.11.2013 um 13:17:36
Dafür macht man die ev - wer reist immer mit 400 Euro?????


Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Bayraqiano am 17.11.2013 um 13:24:59
1) da AUT aber die VE im Gegensatz zu DEU nicht auf Papier macht ist das für italienische Einreisebeamten zunächst schwer zu durchblicken

2) Du sagst die Flugreise wäre Tunis-Venedig, welche exakten Nachweise, dass es weiter nach AUT geht, hat er vorgelegt?! Wie wollte er in ITA zu Recht kommen?

Wenn er das nicht schlüssig nachgewiesen hat, ist die Einreiseverweigerung nachvollziehbar.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von InfoSucher am 17.11.2013 um 13:25:29

Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 13:17:36:
Dafür macht man die ev - wer reist immer mit 400 Euro?????

naja........... ich meine soooo eine unsumme sind 400 euro nun auch wieder nicht wenn man verreist..... finde ich..... braucht sich nur ein flug verschieben und man muss evtl. in einem hotel unterkommen oder sonstige unerwartete dinge passieren.... also dass man zumindest ein wenig bargeld oder kreditkarte dabei hat sollte fast selbstverstaendlich sein wenn man in einen flieger steigt um ein anderes land zu bereisen........

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von HeFi am 17.11.2013 um 13:43:29
Die VE ist doch kein Reisecheck, den man im Bedarfsfalle bei einer Bank zu Geld machen könnte, wenn Reise- und Lebensunterhaltskosten anfallen, dh die VE kann keine verfügbaren Barmittel ersetzen.

Die VE ist eine (vollstreckbare) Verpflichtung gegenüber öffentlichen Stellen des betreffenden Staates, anfallende Reise- und Lebensunterhaltskosten zu ersetzen, wenn und soweit sie von öffentlichen Stellen in Zusammenhang mit dem Aufenthalt getragen bzw. verauslagt wurden.

Eine deutsche oder österreichische VE kann mM in Italien nicht gelten, weil der italienische Staat seine anfallenden öffentlichen Kosten nicht per Vollstreckung in Deutschland oder Österreich einziehen kann.

Zitat aus einem Merkblatt zur VE:

Zitat:
"Sie verpflichten sich, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/ des Besuchers während deren/ dessen gesamten Aufenthalts zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Die Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z.B. Flugticket) des Gastes. Darüber hinaus werden von der Verpflichtungserklärung die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung z.B. Abschiebung des Gastes nach den §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes umfasst. Die aufgewendeten öffentlichen Mittel können im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 17.11.2013 um 15:11:33
Aufenthaltstitels ist.
c) Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.
d) Er darf nicht im SIS zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein.
e) Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen und darf insbesondere nicht in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten zur Einreiseverweigerung aus denselben Gründen ausgeschrieben worden sein.
(2) Anhang I enthält eine nicht abschließende Liste von Belegen, die sich der Grenzschutzbeamte von dem Drittstaatsangehörigen vorlegen lassen kann, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 Buchstabe c erfüllt sind.
(3) Die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts werden nach der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts und unter Zugrundelegung der Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung in dem/den betreffenden Mitgliedstaat(en) nach Maßgabe eines mittleren Preisniveaus für preisgünstige Unterkünfte bewertet, die um die Zahl der Aufenthaltstage multipliziert werden.
Von den Mitgliedstaaten festgesetzte Richtbeträge werden der Kommission gemäß Artikel 34 übermittelt.
Die Feststellung ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts kann anhand von Bargeld, Reiseschecks und Kreditkarten erfolgen, die sich im Besitz des Drittstaatsangehörigen befinden. Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und — im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber — Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen.

1.1. Für die Bearbeitung des Visumantrags zuständiger Staat
Für die Prüfung des Antrags und die Erteilung eines einheitlichen Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt oder eines Durchreisevisums sind die nachstehenden Staaten in der angegebenen Reihenfolge zuständig:
a) - Die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Reiseziel liegt; gibt es mehrere Reiseziele, ist der Staat zuständig, in dem das Hauptreiseziel liegt. In keinem Falle kann ein Durchreisestaat als Hauptreiseziel betrachtet werden.

Soeben bei eu-recht gefunden

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Melmo2205 am 19.11.2013 um 07:04:09
Aber bekommt man kein Papier von der Zurückweisung warum msn nicht einreisen dürfte??? Er hat keines bekommen..,,

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von reinhard am 19.11.2013 um 10:47:39

Melmo2205 schrieb am 19.11.2013 um 07:04:09:
Aber bekommt man kein Papier von der Zurückweisung warum msn nicht einreisen dürfte??? Er hat keines bekommen..,,


Er weiß doch warum: Er hätte Reisemittel (Geld) in der Tasche haben müssen. Das hatte er nicht. Also sollte er beim nächsten Mal diesen Fehler vermeiden.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Berthold am 19.11.2013 um 11:51:04
Er bekommt  ein Formular -zumindest in Deutschlad - ausgehändigt!
Die steht ihm selbstverständlich auch in Intalien zu!

Artikel 13 Schengener Grenzkodex
2) Die Einreiseverweigerung kann nur mittels einer begründeten Entscheidung unter genauer Angabe der Gründe für die Einreiseverweigerung erfolgen. Die Entscheidung wird von einer  nach nationalem Recht zuständigen Behörde erlassen. Die Entscheidung tritt unmittelbar in Kraft.
Die begründete Entscheidung mit genauer Angabe der Gründe für die Einreiseverweigerung wird mit dem Standardformular nach Anhang V Teil B erteilt, das von der nach nationalem Recht zur Einreiseverweigerung berechtigten Behörde ausgefüllt wird. Das ausgefüllte Standardformular wird dem betreffenden Drittstaatsangehörigen ausgehändigt, der den Empfang der Entscheidung über die Einreiseverweigerung auf diesem Standardformular bestätigt.

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Mono am 19.11.2013 um 12:37:19

Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 15:11:33:
Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und — im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber — Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen.

Sehen denn die nationalen Rechtsvorschriften in Italien vor, dass eine in Österreich abgegebene Verpflichtungserklärung einen Nachweis für das Vorhandensein ausreichender Mittel darstellt? Das kann ich mir nicht vorstellen?

Titel: Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Beitrag von Frank1010 am 25.11.2013 um 09:38:18
Eine VE gilt immer nur gegenüber den Behörden des Staates in dem die VE ausgestellt wurde. Wenn die Einreise über ein Drittland erfolgt KÖNNEN die dortigen Grenzbehörden die VE akzeptieren. Müssen tun sie das aber nicht.

Und wenn man wie im vorliegenden Fall mit der Entscheidung der italienischen Grenzbehörden unzufrieden, oder der Meinung ist, diese sei nicht rechtmässig, würde ich mal versuchen in Italien mein Recht durchzusetzen.  ;)  Italien hat ja arg mit illegaler Einwanderung zu kämpfen und wird von der EU mit dem Problem weitgehend alleine gelassen und reagiert entsprechend ...

Gruss

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