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Beitrag begonnen von madita1402 am 15.11.2013 um 18:32:40

Titel: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 15.11.2013 um 18:32:40
Hallo zusammen,

heute wurde der Visums-Antrag meines Freundes (Türkei) abgelehnt, trotz Verpflichtserklärung meiner Mutter. Ich bin nun am Verfassen einer Remonstration, und hoffe Ihr habt ein paar Ratschläge für mich.
Als Grund für die Absage wurde der Zweifel an der Rückkehr gennant.

Das Schreiben ist noch nicht perfekt ausformuliert, ich würde nur gerne eure erste Einschätzung lesen.


Sehr geehrte Damen oder Herren,

zu meinem Bedauern musste ich feststellen, dass der Visumantrag meines Schwiegersohns in spe (M. M.) abgelehnt wurde. In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne darlegen das es kein Zweifel darüber besteht das Herr M. die Dauer seines Visums selbstständig verlängern wird.
Die Beziehung zwischen Herrn M. und meiner Tochter M. P. besteht schon seit 2010, und die dadurch verbundenen Besuche können sie durch die Kopien ihres Reisepasses entnehmen. Zudem absolvierte meine Tochter 2012/2013 ein Erasmus-Auslandjahr an der Sabanci University und lebt in diesem Zuge auch mit Herrn M. in einer Gemeinsamen Wohnung, anbei auch die Bestätigung der Aufnahmebestätigung der Sabanci University. Im Zuge dieses Auslandsaufenthalts erhielt ich auch die Möglichkeit Herrn M. sowie seinen Eltern persönlich kennenzulernen, und empfand ihn und seine Familie als überaus nette, offene sowie moderne Personen.
Da die Sabanci Universität und die Zeit in Istanbul meine Tochter enorm begeistert hat wird sie nach Beendigung ihres Bachelors im Fach „Geschichte und Kultur des Vorderen Orients mit Schwerpunkt: Islamwissenschaft“ sich für den Masterstudiengang Culturel Studies an der genannten Uni sowie der Bogazici University und Galatasaray University bewerben.
M. M. arbeitet in dem Textilunternehmens seines Onkels (N. M.) in dem sein Vater (M. M.) stiller Teilhaber ist. Voraussichtlich wird Herr M. dieses Unternehmen in späteren Jahren auch übernehmen und leiten, da er schon zum jetzigen Zeitpunkt ein gewichtiger Angestellter ist.
Auch die Familiären Beziehungen Herrn M. sind in Istanbul sehr eng verwurzelt, alle seine Familienmitglieder leben in Istanbul und die engsten auch im selben Bezirk (Esenler).
Ich hoffe, dass durch mein Schreiben deutlich wurde, dass die Beziehung meiner Tochter und Herrn M. eine ernstzunehmende langjährige Partnerschaft darstellt. Die beiden ihre Zukunft in der Türkei sehen und sie dorthin auch Planen, und Herr M. soziale und wirtschaftliche Verpflichtungen in der Türkei so stark sind, das ein Fernbleiben seinerseits unvorstellbar sind.

Mit freundlichen Grüßen,



Vielen Dank im vorraus!

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von grisu1000 am 15.11.2013 um 19:21:36
Das wird so abgelehnt werden. Die Remonstration kann nur der Betroffene selbst machen, also der Schwiegersohn in Spe.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 15.11.2013 um 19:51:36
Hab ich mir fast gedacht, wenn er jetzt ein deutsches Schreiben vorlegt wäre das glaubwürdig? Da er dem deutschen nicht mächtig ist.

Vielen Dank!

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von grisu1000 am 15.11.2013 um 20:22:33

madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 19:51:36:
Hab ich mir fast gedacht, wenn er jetzt ein deutsches Schreiben vorlegt wäre das glaubwürdig? Da er dem deutschen nicht mächtig ist. 


Natürlich kann er ein deutsches Schreiben vorliegen. Wer ihm das aufsetzt ist unerheblich. Es muss nur seine Unterschrift darunter sein und er muss als Absender erkennbar sein, also in seinem Namen geschrieben sein.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von reinhard am 15.11.2013 um 20:23:59
Und er sollte präzise wissen, was drinsteht, damit er Fragen dazu beantworten kann.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von tiggger am 15.11.2013 um 20:28:01

madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 18:32:40:
das es kein Zweifel darüber besteht das Herr M. die Dauer seines Visums selbstständig verlängern wird. 

??? selbständig verlängern = sich illegal aufhalten?
kein Zweifel besteht dass er das tun wird?


Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 15.11.2013 um 20:35:11

tiggger schrieb am 15.11.2013 um 20:28:01:
??? selbständig verlängern = sich illegal aufhalten?
kein Zweifel besteht dass er das tun wird?



Entschuldige, mir wird nicht ganz klar was du damit sagen möchtest. Gefällt dir meine Formulierung nicht?

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von tiggger am 15.11.2013 um 20:44:43

madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 20:35:11:
Entschuldige, mir wird nicht ganz klar was du damit sagen möchtest. Gefällt dir meine Formulierung nicht?

Doch im finde sie wunderschön. Aber vielleicht nicht so gut für eine Remonstration. Bedeutet das was Du geschrieben hast nicht in etwa:
'Ich möchte Ihnen darlegen, dass Herr M mit Sicherheit länger als erlaubt in D bleiben wird.'

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von reinhard am 15.11.2013 um 20:48:01
Ich halte die beiden letzten Absätze für brauchbar, die Remonstration zu begründen, allerdings strikt in der "Ich-Form" geschrieben.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 15.11.2013 um 20:49:41

tiggger schrieb am 15.11.2013 um 20:44:43:
Doch im finde sie wunderschön. Aber vielleicht nicht so gut für eine Remonstration. Bedeutet das was Du geschrieben hast nicht in etwa:
'Ich möchte Ihnen darlegen, dass Herr M mit Sicherheit länger als erlaubt in D bleiben wird.'


Freut mich, dass meine Ausführung dich so amüsiert hat, wie schon oben erwähnt war es nicht ausformuliert. Und wie grisu1000 es mir netterweise erklärt hat, muss das Schreiben eh komplett geändert werden.

Trotzdem vielen Dank für dein Anmerkung.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 15.11.2013 um 20:50:56

reinhard schrieb am 15.11.2013 um 20:48:01:
Ich halte die beiden letzten Absätze für brauchbar, die Remonstration zu begründen, allerdings strikt in der "Ich-Form" geschrieben.



Vielen Dank! Bin gerade am Verfassen, wäre sehr nett wenn du später einen Blick darauf werfen könntest.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 15.11.2013 um 21:37:07
Sooo.... Zweiter Versuch!

Sehr geehrte Damen oder Herren,
zu meinem Bedauern musste ich leider feststellen, dass mein Visumsantrag abgelehnt wurde. In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht das ich die Dauer meines Visums selbstständig verlängern werde.
Seit 2010 bin ich in einer festen Partnerschaft mit M. P., da unsere Beziehung nun seit einigen Jahren besteht entstand der Wunsch auch ihr Heimatland zu besuchen. Besonders die Weihnachtszeit empfand ich als geeigneten Zeitpunkt um die deutsche Kultur und ihre Traditionen kennenzulernen. Insbesondere auch Mitglieder ihrer Familie kennenzulernen die ich noch nicht getroffen habe.
Zudem lebten wir von August 2012 bis August 2013 zusammen in einem Haushalt, da Frau P. im Rahmen eines Erasmus-Auslandsjahres an der Sabanci University studierte.
Seit drei Jahren arbeite ich im Textilunternehmen meines Onkels (N. M.), in dem mein Vater (M. M.) stiller Teilhaber ist. Voraussichtlich werde ich, wenn mein Onkel in Rente gehen wird, seine Position übernehmen und das Unternehmen weiterführen und leiten.
Außerdem möchte ich erwähnen das meine Verwandtschaftlichen Beziehungen in der Türkei sehr stark verwurzelt sind, alle meine engeren Verwandten Leben in Istanbul und/ oder wohnen sogar im selben Bezirk wie ich (Istanbul / Esenler). Keiner meiner Verwandten oder Freunden lebt in Deutschland. Somit sind meine wirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen so erheblich, dass ein Fernbleiben meinerseits unvorstellbar ist.
Ich möchte nochmals betonen, dass ich keinerlei Absichten hege in Deutschland zu leben und/ oder zu arbeiten, ich und meine Verlobte Frau P. sehen beide unsere Zukunft in der Türkei. Durch ihr Jahr in Istanbul lernte sie Sprache und Kultur kennen, und wird sich auch im nächsten Jahr für einen Masterstudiengang an verschiedenen Universitäten der Stadt bewerben.
Ich hoffe inständig dass Sie sich meinen Antrag erneut vornehmen und möglicherweise Ihre Entscheidung revidieren.

Hochachtungsvoll,



Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von sigi-n am 16.11.2013 um 08:13:11

madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 21:37:07:
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht das ich die Dauer meines Visums selbstständig verlängern werde. 


Hier schreibst du das du nicht pünktlich ausreisen wirst!

Richtig müsste es heissen:
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht das ich die Dauer meines Visums NICHT selbstständig verlängern werde.

oder eindeutiger:
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass kein Zweifel daran besteht, das ich vor Ablauf des Visum ausreisen werde

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von reinhard am 16.11.2013 um 11:51:56

madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 21:37:07:
Sehr geehrte Damen oder Herren,
zu meinem Bedauern musste ich leider feststellen, dass mein Visumsantrag abgelehnt wurde. In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht, dass ich natürlich pünktlich ausreisen werde.

Seit 2010 bin ich in einer festen Partnerschaft mit M. P., da unsere Beziehung nun seit einigen Jahren besteht entstand der Wunsch auch ihr Heimatland zu besuchen. Besonders die Weihnachtszeit empfand ich als geeigneten Zeitpunkt um die deutsche Kultur und ihre Traditionen kennenzulernen. Insbesondere auch Mitglieder ihrer Familie kennenzulernen die ich noch nicht getroffen habe.
Zudem lebten wir von August 2012 bis August 2013 zusammen in einem Haushalt, da Frau P. im Rahmen eines Erasmus-Auslandsjahres an der Sabanci University studierte. Ich möchte allerdings gerade nicht nach Deutschland umsiedeln, deshalb das Besuchsvisum, sondern möchte nur für eine begrenzte Zeit zu Besuch nach Deutschland. Der Grund dafür ist, dass ich zwar im Winter längere Zeit frei machen kann, auf Dauer aber in meiner Heimat leben will und muss.

Seit drei Jahren arbeite ich im Textilunternehmen meines Onkels (N. M.), in dem mein Vater (M. M.) stiller Teilhaber ist. Ich bin dafür vorgesehen, wenn mein Onkel in Rente gehen wird, seine Position zu übernehmen und das Unternehmen weiterzuführen und zuleiten.

Außerdem möchte ich erwähnen das meine verwandtschaftlichen Beziehungen in der Türkei sehr stark sind, alle meine engeren Verwandten Leben in Istanbul und/ oder wohnen sogar im selben Bezirk wie ich (Istanbul / Esenler). Keiner meiner Verwandten oder Freunden lebt in Deutschland. Somit sind meine wirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen so erheblich, dass ein Fernbleiben meinerseits unvorstellbar ist.

Ich möchte nochmals betonen, dass ich keinerlei Absichten hege in Deutschland zu leben und/ oder zu arbeiten, meine Verlobte Frau P. und ich sehen beide unsere Zukunft in der Türkei. Durch ihr Jahr in Istanbul lernte sie Sprache und Kultur kennen, und wird sich auch im nächsten Jahr für einen Masterstudiengang an verschiedenen Universitäten der Stadt bewerben.

Ich hoffe inständig dass Sie sich meinen Antrag erneut vornehmen und möglicherweise Ihre Entscheidung revidieren.

Hochachtungsvoll,



Ich habe ein wenig drin rumkorrigiert.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 16.11.2013 um 22:13:16

reinhard schrieb am 16.11.2013 um 11:51:56:
Ich habe ein wenig drin rumkorrigiert. 



Tausend Dank an alle! Noch eine Frage, wäre es sinnvoll die Remonstration von einem Anwalt aufsetzten zulassen?

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von DeltaLimaBravo am 17.11.2013 um 03:32:56
Hallo Madita,

Du machts gerade genau den gleichen Fehler wie ich damals bzw wie viele andere auch ;)

Visumantrag stellt immer nur der Besucher. Er allein ist Ansprechpartner der Botschaft. Er allein kann eine Remonstration machen und begründen.

Er kann Dich aber auch damit beauftragen und Dir eine Vollmacht dafür geben. Das macht Sinn wenn er selbst sich vielleicht nicht so gut ausdrücken kann oder wenn er die Prozedur nicht gut kennt.

Wenn er selbst remonstriert, dann muss er versuchen der Botschaft zusätzliche Nachweise und Dokumente vorzulegen, die seine Rückkehrwilligkeit unterstreichen. In dem Fall schreibt er selbst das Remonstrationsschreiben in seiner Landessprache oder eben in der Sprache die die Botschaft akzeptiert. Du kannst ihn dabei unterstützen wenn Du ihm Deinen Brief gibst, wo Du Deine Sicht der Dinge schilderst, warum aus Deiner Sicht kein Risiko besteht dass er das Visum missbraucht.

Wenn er aber Dich mit der Remonstration beauftragt, dann muss er Dir eine Vollmacht ausstellen. Die musst Du der Botschaft vorlegen bzw dem Remonstrationsschreiben beifügen. Du kannst das Remonstrationsschreiben in Deinem Namen verfassen und musst aber auch alle anderen zusätzlich nützliche Belege sammeln und einreichen. In dem Moment bist Du sozusagen der Anwalt Deines Freundes und musst versuchen seinen "Fall" optimal zu bearbeiten.

Das ist nicht ohne! Du musst bereit sein Dich in die ganze Visumsache einzuarbeiten. Du musst Foren nach nützlichen Infos durchkämmen, den Visacodex und das Visahandbuch zumindestens überfliegen, musst wissen was es mit Nachweis der Rückkehrwilligkeit auf sich hat, wo die Fallstricke liegen.   

Du kannst Dir natürlich auch Rat bei einem Anwalt einholen. Es sollte dann aber auch ein spezialisierter Awalt sein der sich mit sowas gut auskennt. Eine Erstberatung ist nicht allzu teuer und kann schon viel Tipps bringen.

Wünsch Euch gutes Gelingen
Chuck

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von reinhard am 17.11.2013 um 12:11:53
Wenn er selbst remonstriert, belegt er damit auch seine Verwurzelung im Herkunftsland.

Wenn die Freundin (mit Vollmacht) remonstriert, weist sie damit darauf hin, dass sie in Deutschland lebt und er möglicherweise am Ende der Visumzeit sich noch umentschließen könnte.

Ich rate also dazu, dass er so selbstständig wie möglich auftreten sollte.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 17.11.2013 um 12:38:12

DeltaLimaBravo schrieb am 17.11.2013 um 03:32:56:
Visumantrag stellt immer nur der Besucher. Er allein ist Ansprechpartner der Botschaft. Er allein kann eine Remonstration machen und begründen. 



Hallo Chuck,

das wurde mir auch schon mitgeteilt, deswegen habe ich ein zweites Schreiben aufgesetzt in seiner Sicht. Das findest du am Ende der ersten Seite. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes stand das ein deutsche Schreiben eine Schnellere Bearbeitung erhalten, ich hätte dann somit sein schreiben "nur" übersetzt.

War die Remonstration bei euch Erfolgreich?

LG Madita

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 17.11.2013 um 12:39:43

reinhard schrieb am 17.11.2013 um 12:11:53:
Wenn er selbst remonstriert, belegt er damit auch seine Verwurzelung im Herkunftsland.

Wenn die Freundin (mit Vollmacht) remonstriert, weist sie damit darauf hin, dass sie in Deutschland lebt und er möglicherweise am Ende der Visumzeit sich noch umentschließen könnte.

Ich rate also dazu, dass er so selbstständig wie möglich auftreten sollte. 



Das ist ein sehr guter Einwand! Danke für den Tipp!

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von tiggger am 17.11.2013 um 15:56:37
Nochmal zum Abgleich mit dem Schreiben: für einen wie langen Aufenthalt wurde das Visum beantragt?

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 17.11.2013 um 17:53:07

tiggger schrieb am 17.11.2013 um 15:56:37:
Nochmal zum Abgleich mit dem Schreiben: für einen wie langen Aufenthalt wurde das Visum beantragt? 


Nein für lediglich 3 Wochen, im Zeitraum vom 20.12.2013 - 09.01.2013

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von tiggger am 17.11.2013 um 20:11:31
Hat er eine Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum?
Beweise für seine Anstellung (Kontoauszüge mit dem Gehalt), Steuererklärung?

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 17.11.2013 um 20:31:25

tiggger schrieb am 17.11.2013 um 20:11:31:
Hat er eine Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum?
Beweise für seine Anstellung (Kontoauszüge mit dem Gehalt), Steuererklärung? 


Hat er alles zum Visumsantrag hinzugefügt.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 28.11.2013 um 11:01:29
Hallo,

kurzes Update. Mein Freund wurde heute vom Konsulat angerufen, und wurde zu einem Gespräch am Mittwoch (04.01.13) eingeladen.

LG

Madita

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von lottchen am 28.11.2013 um 13:31:40
Das macht ja nun eigentlich wenig Sinn, da der Gesprächstermin kurz vor Ablaufen des beantragten Visums liegt. Somit hat sich zumindest dieser Visumsantrag eh erledigt...

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von grisu1000 am 28.11.2013 um 14:14:03

lottchen schrieb am 28.11.2013 um 13:31:40:
Das macht ja nun eigentlich wenig Sinn, da der Gesprächstermin kurz vor Ablaufen des beantragten Visums liegt. Somit hat sich zumindest dieser Visumsantrag eh erledigt...


Villeicht kann er nachträglich Urlaub erhalten. Sollte dem Antrag doch noch zugestimmt werden, macht es schon Sinn ihn auch zu nutzen. Damit hat man dann bei Rückkehr sein Zuverlässigkeit schon einmal nachgewiesen, was bei zukünftigen Anträgen durchaus hilft.

Nicht hinzugehen, bedeutet einen rechtskräftig abgelehnten Visaantrag in den Akten zu haben. Das macht es beim nächsten mal nicht leichter.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 28.11.2013 um 14:28:28

lottchen schrieb am 28.11.2013 um 13:31:40:
Das macht ja nun eigentlich wenig Sinn, da der Gesprächstermin kurz vor Ablaufen des beantragten Visums liegt. Somit hat sich zumindest dieser Visumsantrag eh erledigt... 



Hatte mich verschrieben, ich meinte 4.12.2013.... also alles noch vor der geplanten Abreise.

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von madita1402 am 06.12.2013 um 13:09:46
Es hat geklappt! Mein Freund hat heute den Anruf erhalten, dass sein Visum bewilligt worden ist !! Nach einem sehr mysteriösen Interview in dem eine Scheibe zwischen ihm und seinem Gegenüber war, hatten wir schon keine Hoffnung mehr und nun das :)

Vielen Dank nochmal für all die hilfreichen Tipps!

LG

Madita

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von Aloha2013 am 07.12.2013 um 12:07:21
Die Remonstration muss nicht von dem Antragsteller geschrieben werden - mein Vater hat das damals für meinen Freund auch gemacht! Allerdings hat mein Freund vorher ein Schreiben aufgesetzt, welches besagt, dass mein Vater die Vollmacht bekommt. Es ging problemlos und mein Freund durfte daraufhin ein neues Visum beantragen, welches er bekommen hat. Ich war vorher auch beim Anwalt, der uns wenig Hoffnung gemacht hat, aber wie gesagt: Es ist wirklich möglich (wir haben ca. 1,5/2 Seiten Text abgegeben). Das einzige, was komisch war, ist, dass sie trotzdem meinem Freund geantwortet haben und nicht meinem Vater.

Oops: Lesen hilft...sehe gerade, dass das auf der 2. Seite schon steht :-) sorry

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von Bohdan am 09.12.2013 um 00:47:23
Ich denke, ein Remonstrationsschreiben sollte möglichst sachlich sein und eingehende persönliche Argumente darlegen. Sicher kann ein Anwalt noch bessere Argumente finden, es kann aber auch sein, dass sich der Angeschriebene dann erst recht auf den Schlips getreten fühlt.

Und bitte "Mit freundlichen Grüßen" unterschreiben, "Hochachtungsvoll" ist heute eher eine Formel, wenn man genau das Gegenteil meint.

Hups, habe erst jetzt gelesen, dass es sich erledigt hat. Glückwunsch! :)

Titel: Re: Remonstrationsschreiben
Beitrag von DeltaLimaBravo am 14.12.2013 um 00:23:06
Madita,

vielen Dank für die Rückmeldung und herzlichen Glückwunsch!

Es ist eine sehr schöne Geste vom Thresdstarter wenn er vom Ausgang der Angelegenheit berichtet.  8-)

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