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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach §9 StAG bei befristetem Arbeitsvertrag
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Beitrag begonnen von melni.b am 12.11.2013 um 23:01:37

Titel: Einbürgerung nach §9 StAG bei befristetem Arbeitsvertrag
Beitrag von melni.b am 12.11.2013 um 23:01:37
Hallo,

soweit erfüllt mein Mann alle Vorraussetzungen für eine Einbürgerung, jedoch hat er nur einen befristeten Vertrag bis Ende 2014. Er wird danach nochmals eine Verlängerung des Arbeitsvertrages bis vorraussichtlich Juni 2015 bekommen. (wir würden gerne im März 2014 den Antrag stellen)

Ist dies relevant?

Dass seine 3 Jahre Aufenthalt "gestückelt" sind, spielt keine Rolle, oder? Er befand sich 2 Jahre 3 Monate in Deutschland, dann ein Jahr im europäischen Ausland. Seit Januar 2013 ist er wieder in Deutschland.

Mein Mann meint, dass es keine Rolle spielt, ob alle Vorraussetzungen erfüllt sind, die Einbürgerung kann dennoch abgelehnt werden. Ist dies möglich? Falls ja, mit welchen Begründungen?

Freue mich über Antworten :)

Liebe Grüße,
Melni

Titel: Re: Einbürgerung nach §9 StAG bei befristetem Arbeitsvertrag
Beitrag von jeem am 12.11.2013 um 23:54:10
ein befristeter Arbeitsvertrag spielt hier keine rolle. Es gibt viele die mit einem Jahrs Arbeitsvertrag und trotzdem sind eingebürgert. 

Titel: Re: Einbürgerung nach §9 StAG bei befristetem Arbeitsvertrag
Beitrag von Berliner101985 am 13.11.2013 um 20:03:31
Stellt den Antrag doch jetzt, was spricht dagegen ?

Der befristete Arbeitsvertrag sollte keine große Hürde sein, wenn die Einbürgerung in dieser Zeit abgeschlossen ist, deswegen so früh wie möglich beantragen.

Wenn in den Vorraussetzungen nicht durchgehender Aufenthalt steht sollte dies auch kein Problem darstellen.

Die Beamten in der Einbürgerungebehörde haben ihre gesetzlichen Vorlagen nachdem sie handeln und nicht nach Lust und Laune oder lassen den Würfel entscheiden.

Nicht den Kopf hängen lassen, benatragen und die Unterlagen einreichen und bissl Gedult mitbringen, das sollte dann passen.

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