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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
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Beitrag begonnen von floralme am 12.11.2013 um 17:39:56

Titel: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von floralme am 12.11.2013 um 17:39:56
Hallo miteinander,

also kurz etwas zu meiner Person und dann zu meinem eigentlichen Problem.
Ich bin 1993 in Deutschland auf die Welt gekommen und besitze die vietnamesische Staatsbürgerschaft, da meine Eltern beide Vietnamesen sind. Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht, fange aber erst nächstes Jahr zum Studieren an und dachte mir, ich könnte mich ja jetzt mal um meine Einbürgerung kümmern. Gegen Ende Juli habe ich dann einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 des StAG gestellt und vor drei Wochen Bescheid bekommen, dass alle Unterlagen soweit in Ordnung sind, jedoch noch die Einkommenssteuerbescheide des vergangenen Jahres meiner Eltern nachgereicht werden sollen. Gesagt, getan.

Gut, nun habe ich übermorgen einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin und ich habe die Befürchtung, dass mein Antrag abgelehnt wird, da
1. das zu versteuernde Einkommen meiner Eltern (beide selbstständig) evtl. zu gering ist
2. ich momentan "nichts" tue, außer auf 450-Euro-Basis jobben - ich fange erst zum SS 2014 mein Studium an.

Eine Freundin von mir meinte nämlich, dass es sein könnte, dass mein Antrag abgelehnt wird, da ich sozusagen "arbeitslos" bin.
Aber ich habe ja Absichten studieren zu gehen. Außerdem bin ich auch hier geboren. Was macht das für ein Unterscheid, ob jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft ein halbes Jahr nichts tut oder ob ICH ein halbes Jahr nichts tue.
Als Student werde ich ebenso "arbeitslos" sein - werde schlecht full-time jobben und gleichzeitig full-time studieren können.

Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Würde mich über ein paar Antworten freuen :-)

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von tiggger am 12.11.2013 um 17:48:10
Um eine Deiner Fragen zu beantworten:

floralme schrieb am 12.11.2013 um 17:39:56:
Was macht das für ein Unterscheid, ob jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft ein halbes Jahr nichts tut oder ob ICH ein halbes Jahr nichts tue.

Der mit deutscher Staatsbürgerschaft versucht im Gegensatz zu Dir auch nicht diese zu erlangen.

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von floralme am 12.11.2013 um 18:56:14

tiggger schrieb am 12.11.2013 um 17:48:10:
Der mit deutscher Staatsbürgerschaft versucht im Gegensatz zu Dir auch nicht diese zu erlangen. 


Das mag wohl stimmen.

Aber mal angenommen, ich werde aus dem Grund, dass ich "nichts" tue, abgelehnt - das ist doch nicht fair, oder?
Ich meine, ich lebe schon genauso lange wie derjenige mit der deutschen Staatsbürgerschaft in D, habe den gleichen Schulabschluss, zahle die gleichen Steuern und werde trotzdem abgelehnt, weil ich ein halbes Jahr zuhause wohne und nichts tue?

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von Bayraqiano am 12.11.2013 um 19:24:45
Erstens hat noch niemand etwas abgelehnt.

Zweitens reicht ein Blick ins Gesetz um das klarzustellen:


Zitat:
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat


Es werden hier offensichtlich keine Leistungen bezogen und selbst wenn, auch hier kann man das Dir nicht anlasten.

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von Aras am 12.11.2013 um 19:38:44
Das hat doch nichts mit fair oder unfair zu tun. Entweder man erfüllt die Voraussetzungen, oder man erfüllt sie nicht. Wieso darüber also diskutieren?

Und wahrscheinlich zahlst du weniger Steuern als einer im normalen Arbeitsverhältnis, denn mit 450 € zahlst du eben keine Einkommensteuer. Nur um mal das Klischee vom Steuern zahlen zu entkräften.

Warum bist du so emotional? Du hast ja nichtmal einen negativen Bescheid erhalten und tust so als wäre dein Antrag definitiv abgelehnt worden.

Viel wichtiger ist doch, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist. Also eine Krankenversicherung hast, ein Dach überm Kopf und du von deinen Eltern unterstützt wirst. Ganz plump gesagt, könnte dein 450  € Job ausreichend sein. Wenn du familienversichert wärst, bei deinen Eltern wohnst und von Ihnen (theoretisch) Unterhalt fordern kannst oder könntest und dann noch 450 € verdienst, dann könnte das ausreichend sein.

Aber leider rückst du nicht mit den wichtigen Fakten raus, sondern fragst ob es fair oder unfair wäre wenn xy.


Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von reinhard am 12.11.2013 um 20:02:33

floralme schrieb am 12.11.2013 um 17:39:56:
Gut, nun habe ich übermorgen einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin und ich habe die Befürchtung


Am besten meldest Du Dich nach dem Termin. Du kannst ja berichten, was sie gesagt hat, und hier fragen, ob das alles so richtig ist (falls Du Antworten bekommen hast, mit denen Du unzufrieden warst).


Zitat:
Eine Freundin von mir meinte nämlich, dass es sein könnte, dass mein Antrag abgelehnt wird


Wenn sie im Einbürgerungsrecht viel Erfahrung hat, kann sie das sicherlich beurteilen. Falls Sie keine Erfahrung hat, sondern es "nur mal so laut dachte", dann solltest Du in Ruhe abwarten, was die Behörde dazu sagt.

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von floralme am 15.11.2013 um 16:25:52
So, ich hatte gestern den besagten Termin und wie erwartet wurde mir eine Absage erteilt. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie von jedem eine Zukunftsprognose erstellen muss und von mir haben sie momentan einfach nichts. Ich solle mich nochmal melden, wenn ich einen Studienplatz habe  :-/
Sie meinte außerdem noch, dass man bei unter 23-Jährigen gucken müsste, dass das der Verdienst der Eltern ausreichend ist - ich zitiere "Das Einkommen 2012 deiner Eltern ist irgendwie komisch und die betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten Monate sieht auch nicht so rosig aus. Also ich würde vorschlagen, du meldest dich einfach nächstes Jahr nochmal mit einer Immatrikulationsbescheinigung und einem BAFöG-Bescheid."

Für mich ist erstmal eine kleine Welt zusammengebrochen. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage, ob das rechtens ist, dass ich für das geringe Einkommen meiner Eltern im Moment nicht eingebürgert werden kann. Meine Eltern beziehen keine Leistungen, außer Kindergeld für meine Geschwister und sonst geht es uns finanziell auch nicht unbedingt schlecht. Also ich finde persönlich, dass es uns nicht schlecht geht, wenn ich mir meinen Bruder so angucke. Der bekommt alles in seinen Popo gesteckt, aber das ist eine andere Geschichte ;D
Also, ich bin hier geboren, familienversichert, habe einen Dach über den Kopf, arbeite bis zum nächsten Wintersemester auf 450-Euro-Basis, bin auch strafrechtlich nie aufgefallen. Ich hab halt eben noch keinen Studienplatz, weil ich mich dieses Jahr für keinen beworben habe  :-/
Kann ich und wäre es klug gegen die Entscheidung der Behörde Widerspruch einzulegen?

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von Aras am 15.11.2013 um 16:56:55
Du solltest bitten, dass der Antrag zur Einbürgerung zurückgestellt wird. Also dass er noch nicht beschieden wird.

Haben deine Eltern einen Steuerberater?

Sie hat dir ja schon einen Weg gezeigt:
Studium aufnehmen und BaföG-Bescheid einreichen. Dann ist es von Seiten der Lebensunterhaltssicherung schon fertig.

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von floralme am 15.11.2013 um 19:28:09

Aras schrieb am 15.11.2013 um 16:56:55:
Haben deine Eltern einen Steuerberater?


Ja, haben sie. Von der Steuerberaterin haben wir auch die betriebswirtschaftliche Auswertung erhalten.


Aras schrieb am 15.11.2013 um 16:56:55:
Sie hat dir ja schon einen Weg gezeigt:
Studium aufnehmen und BaföG-Bescheid einreichen. Dann ist es von Seiten der Lebensunterhaltssicherung schon fertig. 


Ist es denn auch möglich ohne Immatrikulations- und BaföG-Bescheid die Einbürgerungsbestätigung zu bekommen?
Ich möchte meine Einbürgerung nicht noch um ein Jahr verzögern. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig, nehme ich an  :-/

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von reinhard am 15.11.2013 um 20:22:32

floralme schrieb am 15.11.2013 um 19:28:09:
Ich möchte meine Einbürgerung nicht noch um ein Jahr verzögern. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig, nehme ich an  :-/


Soweit ich Dich verstanden habe, hast Du Dich doch selbst entschlossen, den Studienbeginn und damit die Einbürgerung um ein Jahr zu verzögern.

Das lässt sich nachträglich immer schlecht korrigieren, Du musst jetzt einfach mit Deiner Entscheidung leben.

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von Ralf am 16.11.2013 um 02:09:35
wenn jetzt keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII
bezogen werden, dann sind jetzt auch die Voraussetzungen
(in diesem Punkt) erfüllt. Das  Einkommen der Eltern ist
irrelevant, erst Recht bei volljährigen Personen.

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von Odysseus am 18.11.2013 um 09:57:12
Wohnst Du noch im Hotel Mama? Dann dürfte Dein Einkommen von 450,- ausreichend sein, zumal wenn Deine Familie keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht. Somit besteht - zumindest aus wirtschaftlicher Sicht - ein EB-Anspruch deinerseits.

Die Begründung der Ablehnung des Antrages würde mich da schon brennend interessieren. Mit einer Ablehnung dürfte Deine SB im Widerspruchs- oder Klageverfahren scheitern.

Titel: Re: Ablehnung der Einbürgerung, da "arbeitslos" (Studienanwärter)?
Beitrag von Bayraqiano am 18.11.2013 um 11:49:52
das muss nicht zwingend sein, wenn der 450-Vertrag bald ausläuft (a), kein Studienplatz sicher ist (b) und die wirtschaftliche Situation der Bedarfsgemeinschaft instabil ist (c) kann das schon vor Gericht bestand haben weil eine Progonoseentscheidung nicht zu treffen ist. Schließlich interpretiert die Rechtsprechung § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG z.T. restriktiver als als man es vermuten könnte.

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