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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gültigkeit NE bei Auslandsaufenthalt
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Beitrag begonnen von tiggger am 07.11.2013 um 19:45:43

Titel: Gültigkeit NE bei Auslandsaufenthalt
Beitrag von tiggger am 07.11.2013 um 19:45:43
Hallo, hier mal wieder eine theoretische Frage. Wenn eine NE wegen einer Ehe mit einem Deutschen erteilt wurde behält diese doch auch weiterhin Gültigkeit wenn beide ins Ausland ziehen.
Was passiert wenn der deutsche Ehepartner dann verstirbt? (Natürlich nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt). Wird die NE sofort ungültig, oder gibt es eine Frist so dass der ausländische Ehepartner sich wieder in Deutschland ansiedeln kan.

Titel: Re: Gültigkeit NE bei Auslandsaufenthalt
Beitrag von Saxonicus am 07.11.2013 um 20:01:23
Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51

Titel: Re: Gültigkeit NE bei Auslandsaufenthalt
Beitrag von tiggger am 08.11.2013 um 11:54:03

Saxonicus schrieb am 07.11.2013 um 20:01:23:
Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51


Daraus lese ich, dass sie wohl sofort erlischt. Wird das wirklich so hart in der Praxis gehandhabt?

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