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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalsbescheinigung Rechtsstellung??
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Beitrag begonnen von Merry1984 am 07.11.2013 um 18:02:12

Titel: Aufenthalsbescheinigung Rechtsstellung??
Beitrag von Merry1984 am 07.11.2013 um 18:02:12
Hallo zusammen,

ich habe mir für die deutsche Bootschafft in Iran eine Aufenthalsbescheinigung geholt. SO, nun habe ich festgestellt , dass auf dem Schreiben folgendes steht:

Rechtsstellung: deutsch/iranisch

Habe habe ja die deutsche Staatsangehörigkeit und deswegen mache ich mir etwas sorfen , dass die deutsche Bootschaft bzw. die Ausländerbehörde Probleme machen. (FZF zu deutschen keine bestimmes Einkommen notwendig)

Soll ich besser zum Bürgeramt gehen und um korrektur bitten? Also ich habe zwar auch einen iranischen Pass , jedoch wird der nur die die Reise nach IRan benötigt.

DANKE

Titel: Re: Aufenthalsbescheinigung Rechtsstellung??
Beitrag von reinhard am 07.11.2013 um 18:20:13
Was Du für Pässe hast, ist dafür egal.

Es kommt auf die Staatsangehörigkeiten an. Davon hast Du zwei (die iranische kannst Du ja nicht aufgeben), und das bescheinigt die Behörde.

(Etwas Falsches darf sie gar nicht bescheinigen.)

Titel: Re: Aufenthalsbescheinigung Rechtsstellung??
Beitrag von Merry1984 am 07.11.2013 um 18:38:58
Heißt es dann bei mir FZF zu einem deutschen, oder FZF zu. Einem Ausländer? Wird die Behörde Probleme machen? Ich habe ja die deutsche Staatsangehörigkeit!
Sorry schreibe mit den handy

Titel: Re: Aufenthalsbescheinigung Rechtsstellung??
Beitrag von Aras am 07.11.2013 um 18:50:38
Für Deutschland bist du deutsch. Auch im Ausland. Fzf wäre also zu einem Deutschen und nicht zu einem Ausländer.

Titel: Re: Aufenthalsbescheinigung Rechtsstellung??
Beitrag von Merry1984 am 07.11.2013 um 18:52:24
Vielen Dank :)

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