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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
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Beitrag begonnen von Fcschalke am 29.10.2013 um 19:48:04

Titel: Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
Beitrag von Fcschalke am 29.10.2013 um 19:48:04
Hallo,

Meine Mutter und ich sind Deutsche Bürger, mein Vater jedoch ist Drittstaatsangehöriger und hat einen Aufenthaltstitel in Deutschland (§ 28.1.1 AufenthG), jedoch kann er mit diesem Aufenthaltstitel nicht visumfrei in EU Länder reisen die nicht Teil des Schengenraums sind, dieses Recht hat man aber als Angehöriger eines Unionsbürgers.

Das Problem ist halt, dass meine Eltern keine deutsche Eheurkunde haben (Nur eine übersetzte aus dem Ausland beid er ich kaum glaub, dass man sie in Rumänien oder Zypern anerkennt), meine Mutter hat aber einen Doppelnamen in dem der Nachname meines Vaters enthalten ist (Dabei ist bei ihr noch extra ein - enthalten).

Und in meiner mehrsprachigen Deutschen Geburtsurkunde stehen stehen die beiden als meine Eltern (Wird das aber im EU- Ausland anerkannt? Und auch wenn ich volljährig bin?)

Ich hoffe sehr um eure Hilfe? Wie weist man die Verwandtschaft an der Grenze nach?

Titel: Re: Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
Beitrag von Aras am 29.10.2013 um 19:57:10
Durch den Besitz des Aufenthaltstitels nach §28 ist er in der rechtlichen Lage sich im Schengen-Gebiet frei zu bewegen.

Er sollte diesen natürlich bei sich haben und bei Verlangen vorzeigen.

Titel: Re: Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
Beitrag von Fcschalke am 29.10.2013 um 19:59:40
Ja, im Schengen-Raum schon, ich meinte jedoch die Länder zwar EU aber nicht Schengen Mitglieder sind, also Rumänien und Zypern (Da Bulgarien und Kroatien den Deutschen AT schon so akzeptieren, obwohl sie noch keine Schengen Länder sind).

Titel: Re: Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
Beitrag von reinhard am 29.10.2013 um 20:02:08
Zypern und Rumänien akzeptieren das für Besuchsaufenthalte auch.

Aber: Deine Mutter kann die Heirat hier nachbeurkunden lassen, dann hat sie eine deutsche Heiratsurkunde. Auf die Dauer ist das sowieso empfehlenswert, denn die Urkunde, die sie jetzt haben, ist ggf. schwer wieder zu beschaffen, wenn ein Hund sie frißt.

Titel: Re: Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
Beitrag von Fcschalke am 29.10.2013 um 20:11:12
Die Ehe ist auch soweit ich weiß im Standesamt 1 in Berlin eingetragen (Wurde damals in der Deutschen Botschaft gemacht), aber kann man sich ohne Probleme eine Eheurkunde ausstellen lassen?

Und wie sieht es eigentlich mit meiner Deutschen mehrsprachigen Geburtsurkunde (Die ja offiziell internationale Geburtsurkunde heißt), die ist ja in Deutsche, Englisch und Französisch verfasst, vond er kann man ja ablesen, dass es sich um meinen Vater handelt, wird die akzeptiert?

Titel: Re: Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
Beitrag von Aras am 29.10.2013 um 20:21:12
Ja deine Eltern, aber auch du als Kind, kannst die Eheurkunde ausstellen lassen. Auch eine internationale Eheurkunde nach CIEC.

https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Urkundenverkehr

Deine internationale Geburtsurkunde wäre auch nach CIEC.

Rumänien und Zypern erkennen die CIEC Urkunden nicht an. Aber wenn du diese mit Apostille versetzt sind diese Urkunden auch anerkannt. Du müsstest dann die Urkunde ggf. übersetzen lassen.

Wollt ihr einfach in diese Länder reisen, so ist aber der Aufenthaltstitel ausreichend.

Titel: Re: Verwandtschaft mit einem Unionsbürger nachweisen (Ehe), wie am besten?
Beitrag von Daddy am 29.10.2013 um 21:34:53

Fcschalke schrieb am 29.10.2013 um 19:48:04:
jedoch kann er mit diesem Aufenthaltstitel nicht visumfrei in EU Länder reisen die nicht Teil des Schengenraums sind, dieses Recht hat man aber als Angehöriger eines Unionsbürgers.


Das kann er auch ansonsten nicht...

Art. 5 Abs. 2 der RL 2004/38

Zitat:
Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern.


Insofern behalten sich EU- Nicht-Schengen-Staaten (ich denke da speziell an GB) vor, dass ein Visum beantragt werden muss...

Daddy

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