i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Doppelname nach Einbürgerung behalten?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1381865456

Beitrag begonnen von shunrei86 am 15.10.2013 um 21:30:55

Titel: Doppelname nach Einbürgerung behalten?
Beitrag von shunrei86 am 15.10.2013 um 21:30:55
Hallo!
Ich komme ursprünglich aus Peru und habe dementsprechend einen Doppelnamen (1. Nachname des Vaters + 1. Nachname der Mutter). Ich kriege in den nächsten Woche meine Einbürgerungsurkunde und wollte mal fragen, ob man nach der Einbürgerung den Doppelnamen behalten kann. Die peruanische Staatsangehörigkeit musste ich abgeben, aber ich habe weiterhin die spanische, die ich aufgrund der spanischen Abstammung meiner Familie schon als Kind bekommen habe. Im spanischen Pass sind auch meine 2 Nachnamen angegeben. Kennt sich jemand aus oder hatte ähnliche Erfahrungen? Ich möchte eben nicht 2 Pässe mit zwei verschiedenen Namen haben. Auf alle meine Papiere in Deutschland (Uni-Abschlusszeugnis, Bankkonto, usw) sind meine zwei Nachnamen...
Danke!

Titel: Re: Doppelname nach Einbürgerung behalten?
Beitrag von Odysseus am 16.10.2013 um 07:54:55

shunrei86 schrieb am 15.10.2013 um 21:30:55:
wollte mal fragen, ob man nach der Einbürgerung den Doppelnamen behalten kann


Ja!

Nach der Einbürgerung KANN man zwar eine Angleichung an das deutsche Namensrecht vornehmen lassen, MUSS aber nicht.


... für die, die's interessiert (s.u.)



https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Merkblatt__ber_die_Angleichung_der_Namensf_hrung_an_das_deutsche_Recht_001.pdf (64 KB | 214 )

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.