i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1381145109

Beitrag begonnen von Kloamo am 07.10.2013 um 13:25:09

Titel: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.10.2013 um 13:25:09
Guten Tag an alle,

ich wollte hier was fragen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
So, um folgendes geht. Im August 2013 habe ich geheiratet und meine Frau hat vor eineinhalb Wochen ein Visum zwecks der Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Abidjan (Elfenbeinküste) gestellt. Seblst wenn so viele Tage noch nicht vergangen sind, machen wir uns schon etwas Sorgen. Denn meine Frau hatte schon 2011 und 2012 ein Au-Pair-Visum beantragt, aber bei den beiden Malen wurde ihr das Visum abgelehnt. Könnten diese Ablehungen ein Problem für ihren neuen Antrag sein, selbst wenn es jetzt um eine ganz andere Visakategorie geht?
Ich bin Lektor an der Universität, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeite Vollzeit. Könnte meine Situation vom Vorteil sein, dass sie ihr Visum reibungslos und schneller  bekommt? Oder könnten die Behörden anderen Gründe für eine Ablehnung haben?
Und noch: wie lange dauert eigentlich die Bearbeitung des Antrags? Und was könnte seinen Verlauf beschleunigen oder verzörgern? Ich wünsche, dass meine Frau Ende dieses Monats anreist. Ist diese Zeitplanung realistisch? Zwischen der Botschaft und der Ausländerbehörde, wer spielt die entscheidende Rolle, damit die Dinge schneller gehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 07.10.2013 um 13:32:48

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Im August 2013 habe ich geheiratet und meine Frau hat vor eineinhalb Wochen ein Visum zwecks der Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Abidjan (Elfenbeinküste) gestellt. 


Wo fand die Eheschließung statt?


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Könnten diese Ablehungen ein Problem für ihren neuen Antrag sein, selbst wenn es jetzt um eine ganz andere Visakategorie geht? 


Höchstens, wenn dadurch der Verdacht einer Scheinehe aufkommt.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Könnte meine Situation vom Vorteil sein, dass sie ihr Visum reibungslos und schnellerbekommt? 


Bei Zuzug zu einem Ausländer muss der LU gesichert sein, das müsste hier zutreffen.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Oder könnten die Behörden anderen Gründe für eine Ablehnung haben?


Ja klar, beispielsweise das Vorliegen einer Scheinehe oder das Fehlen eines A1-Zertifikats.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Ich wünsche, dass meine Frau Ende dieses Monats anreist. Ist diese Zeitplanung realistisch?


Eher nicht. Das hängt aber maßgeblich davon ab, ob sie die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllt.


Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.10.2013 um 14:53:43
Danke sehr für die erste Antwort.

Die Ehe fand in Abidjan ( Elefenbeinküste, ich bin Ivorer) statt.
Meine Frau hat B1 und ist auch Germanistikstudentin, also Deutsch kann sie schon. Und, Scheinehe ist es gar nicht. Ist es so, dass es bei allen Ehegattennachzügen automatisch Scheineheverdacht besteht?
Was ich auch nicht verstehe, ist das, es auf der Homepage der Botschaft unterschiedliche Merkblätter für das Visum zwecks der Familienzusammenführen zu finden sind und man weiß nicht  nicht mehr genau, was für Unterlagen sie wirklich verlangen.
Auf jeden Fall habe ich Passkopie, Kopie der Aufenthaltserlaubnis, Gehaltsabrechnungen, Meldebescheinigung und Einladung eingereicht.
Jetzt mal schauen, ob diese Dokumente von meiner Seite  her genügen werden.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 07.10.2013 um 15:03:44

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:
Ist es so, dass es bei allen Ehegattennachzügen automatisch Scheineheverdacht besteht? 


Nein, das nicht. Nur wenn aufgrund bestimmter Umstände Bedenken bestehen, dass hier eine eheliche Lebensgemeinschaft gelebt werden soll.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:
Auf jeden Fall habe ich Passkopie, Kopie der Aufenthaltserlaubnis, Gehaltsabrechnungen, Meldebescheinigung und Einladung eingereicht. 


Im Grunde genommen musst du erst mal gar nichts einreichen,
das hat doch deine Frau eingereicht, da sie ja den Antrag auf das Visum stellt.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:
Die Ehe fand in Abidjan ( Elefenbeinküste, ich bin Ivorer) statt. 


Deine Frau muss auch eine Eheurkunde vorlegen und genau da kann es problematisch werden. Die Elfenbeinküste ist ein Land mit unsicherem Urkundswesen, d.h. die Urkunden werden nicht mehr durch die deutsche Botschaft legalisiert. Im Rahmen des FZF-Visums wird vermutlich eine inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde gefordert werden. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bei manchen Ländern kann da schon mal ein halbes Jahr vergehen.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
wie lange dauert eigentlich die Bearbeitung des Antrags?


Nachdem vermutlich erst die inhaltliche Überprüfung stattfinden wird, würde ich mal von mindestens 6 Monaten ausgehen.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Und was könnte seinen Verlauf beschleunigen oder verzörgern?


Beschleunigen ... die geforderten Unterlagen vollständig vorlegen

Verzögern ... nun ja ... Unterlagen nur zögerlich oder unvollständig einreichen.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Zwischen der Botschaft und der Ausländerbehörde, wer spielt die entscheidende Rolle, damit die Dinge schneller gehen?


Die Botschaft schickt die Unterlagen deiner Frau nach Deutschland und die ABH prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im Rahmen dieser Prüfung werden sie auf dich zukommen und in jedem Fall nach Einkommensnachweisen und einem Mietvertrag fragen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann teilt die ABH der Botschaft dies mit und die Botschaft kann dann das Visum erteilen.

Einen Einfluss darauf, dass der Visumsantrag deiner Frau schneller bearbeitet wird, hast du nicht.

Das ist im Übrigen das für euch gültige Merkblatt ...

http://www.abidjan.diplo.de/contentblob/3437874/Daten/3197927/download_VisaEhegattennachzug_de.pdf

Aus diesem geht hervor, dass das "normale" Visaverfahren in der Regel 3 Monate dauert, falls eine inhaltliche Überprüfung nötig ist, wird sich die Bearbeitungszeit um ca. 4 Monate verlängern.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.10.2013 um 15:23:06
Nochmals, vielen Dank für die Erläuterung. Nur ist es so, dass durch eine Erläuterung andere Fragen entstehen.
Sie schreiben:"Die Elfenbeinküste ist ein Land mit unsicherem Urkundswesen"
Das verstehe ich nicht so ganz. Was meinen Sie mit "unsicherem Urkundswesen" und warum gerade mit der Elfenbeinküste?

"Die Heiratsurkund wird inhaltlich überprüft" Stimmt, denn dies wurde meiner Frau während des Gesprächs mit der Mitarbeiterin der Visastelle mitgeteilt. Nur ist zu wissen, wie dies geschieht.
"Es könnte mindestens 6 Monate dauern aufgrund der inhaltlichen Überprüfung des Heiratskunde"  Gibt es bei den Visabestimmungen keine reguläre Frist von höchstens 3 Monaten? Oder kann sich die Botschaft so viel Zeit nehmen, wie sie will?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 07.10.2013 um 15:37:12

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Was meinen Sie mit "unsicherem Urkundswesen" und warum gerade mit der Elfenbeinküste?


Nicht nur die Elfenbeinküste, so wurden doch einige Länder eingestuft. Und "unsicheres Urkundswesen" heißt nichts anderes, als dass in dem Land sehr viele Urkunden gefälscht werden. Daher findet eine inhaltliche Überprüfung statt.

Hier ist ein bisschen was zum Nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_zur_Befreiung_ausl%C3%A4ndischer_%C3%B6ffentlicher_Urkunden_von_der_Legalisierung


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Nur ist zu wissen, wie dies geschieht. 


Der Botschaft muss eine Originalurkunde vorgelegt werden, in eurem Fall die Heiratsurkunde. Die Urkunde wird dann an einen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft weitergeleitet und dieser prüft dann nach, ob die Angaben in der Urkunde stimmig sind, ob es zu der Urkunde einen entsprechenden Registereintrag gibt. Je nachdem, wieviel der Anwalt zu tun hat und wie aufwändig es ist, die Angaben zu prüfen, dauert die inhaltliche Überprüfung eben ihre Zeit.
Geld kostet es auch noch.

Hier ist ein Merkblatt, in dem du die wichtigsten Infos entnehmen kannst.

http://www.abidjan.diplo.de/contentblob/916830/Daten/3197922/download_rk_urkundenberprfung.pdf


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Gibt es bei den Visabestimmungen keine reguläre Frist von höchstens 3 Monaten?


Eine reguläre Frist gibt es in dem euch betreffenden Fall nicht. Da muss eben die inhaltliche Überprüfung abgewartet werden.
Dann erst kann über die Erteilung des Visums entschieden werden.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Oder kann sich die Botschaft so viel Zeit nehmen, wie sie will?


Das klingt ein bisschen, als ob der Botschaft Willkür unterstellt wird. Die Botschaft muss eben alle Infos einholen, damit die deutsche ABH prüfen kann, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Dafür nimmt sie sich die Zeit, die sie braucht, nicht die, die sie will.


Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von erne am 07.10.2013 um 15:45:10

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Was meinen Sie mit "unsicherem Urkundswesen" und warum gerade mit der Elfenbeinküste?


das bedeutet, dass einige Länder bekannt/berüchtigt dafür sind, dass man dort alle möglich Urkunden "kaufen" kann ... ohne dass sie den wahren Sachverhalt darstellen.
Das trifft auf einige Länder zu und eben auch auf die Elfenbeinküste.


Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Gibt es bei den Visabestimmungen keine reguläre Frist von höchstens 3 Monaten? Oder kann sich die Botschaft so viel Zeit nehmen, wie sie will?

wenn die Behörden arbeiten und nichts liegen lassen, dann dauert es so lange, wie es dauert.
Die inahltliche Überprüfung von Urkunden nimmt ein "Vertrauensanwalt" in eben diesem Land vor. Die Behörden haben keinen Einfluss darauf, wie schnell der arbeitet. Das Ergebniss seiner Überprüfung ist aber entscheidend für das Visum, also wird das abgewartet. Bestehst du auf eine Bearbeitungszeit von 3 Moanten, kann die AV das Visum nur ablehnen, weil die Voraussetzungen (hier Eheschliessung) nicht nachgewiesen sind.


Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 10.10.2013 um 13:06:11
Hallo,

ich hätte noch eine Frage besonders an dich Runnenwolf. Du hast geschrieben, dass die Überprüfung der Urkunden (weil die deutsche Botschaft die Legalisation der ivorischen Urkunden eingestellt hat) Geld kostet. Ich möchte wissen, wer die Kosten übernimmt, wenn eine Überprüfung von einem Vertrauenanwalt gemacht werden muss.
Und noch. Ist diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland?

Vielen Dank und beste Grüße !

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 10.10.2013 um 13:12:05

Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
Ich möchte wissen, wer die Kosten übernimmt, wenn eine Überprüfung von einem Vertrauenanwalt gemacht werden muss. 


Die Kosten trägt deine Frau, bzw. du selbst.


Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
Ist diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland? 


Vermutlich ja, sowohl die Botschaft als auch die ABH's wissen, dass die Elfenbeinküste ein Land mit unsicherem Urkundswesen ist und da wird diese Überprüfung mit Sicherheit generell gefordert werden.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von tiggger am 10.10.2013 um 13:46:23

Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
st diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland? 

Nein. Sie ist aber obligatorisch für alle Dokumente von der Elfenbeinküste. Ich behaupte, wenn die Heiratsurkunde aus einem Land mit sicherem Urkundenwesen wäre, würde sie auch nicht geprüft werden; auch nicht wenn der Visumsantrag in der Elfenbeinküste gestellt wird.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 10.10.2013 um 14:01:01
@ Runnenwolf, danke für deine Antwort. Mir war das eigentlich nicht klar wegen den Kosten. Jetzt müssen wir abwarten, bis sie eine Meldung von der Botschaft bekommt wegen der Übernahme der Überprüfungskosten. Es sind jetzt schon 2 Wochen vorbei.

@ Ich bin Ivorer, meine Frau auch und unseren Urkunden sind ivorisch.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 10.10.2013 um 14:01:18

Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
Ist diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland? 

Davon darf man ausgehen.

Im Übrigen befindet sich die Elfenbeinküste damit in zahlreicher Gesellschaft.

Hier findest Du die Länder mit unsicheren Urkundenwesen:
http://www.info4alien.de/mick/problemstaaten1.htm

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 10.10.2013 um 14:05:56

Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 14:01:01:
Mir war das eigentlich nicht klar wegen den Kosten. Jetzt müssen wir abwarten, bis sie eine Meldung von der Botschaft bekommt wegen der Übernahme der Überprüfungskosten.


Hier stell ich dir nochmal den Link ein zum Ablauf der Überprüfung, dort ist auch ein Hinweis zu den Gebühren.
Lies dir das mal durch, dann weißt du etwas mehr drüber.

http://www.abidjan.diplo.de/contentblob/916830/Daten/3197922/download_rk_urkundenberprfung.pdf

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 10.10.2013 um 14:21:17
@ Runenwolf, danke für den Link. Aber diese Erläuterung richtet sich mehr an die deutschen Ämter, die im Rahmen einer Amtshilfe wünschen, dass die Botschaft eine Urkundenüberprüfung für sie durchführt. Deswegen sind auch die Kosten in Euro und nicht in Franc Cfa ( die ivorische Währung).
Ich verstanden das nicht nur, weil dies meiner Frau während der Vorsprache nicht gesagt wurde. Ihr wurde nur gesagt, dass eine Überprüfung durchgeführt werden könnte, aber über die Kostenübernahme wurde ihr kein Wort gesagt...

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 10.10.2013 um 14:27:23
Die Erläuterungen richten sich nicht an Ämter sondern sind für Personen, die dieses Urkundüberprüfungsverfahren durchlaufen müssen.

Die Überprüfung wird im Grunde genommen nur aufgrund eines Amtshilfeersuchens einer deutschen Behörde gemacht. In eurem Fall (habe ich auch in einem Fall mit Indien mal erlebt) hat die Botschaft nicht erst die ABH darüber informiert, dass ein Urkundenüberprüfungsverfahren nötig ist, sondern hat dies selbst angestoßen.
Die Botschaft ist in diesem Fall die deutsche Behörde.
Das spart euch etwas an Zeit.

Im Normalfall werden die Originalurkunden einer deutschen Behörde vorgelegt, die schickt dann die Urkunde mittels eines entsprechenden Amtshilfeersuchens an die Botschaft in dem betreffenden Land. Das spart ihr euch sozusagen.

Aber egal ob irgendein Standesamt oder Meldeamt oder eine Ausländerbehörde oder die deutsche Botschaft die Urkundenüberprüfung anstößt, die Kosten werden immer in € verlangt.

Was ich an deinen Mitteilungen jetzt aber nicht verstehe ist, ob die Botschaft sagt, es wird eine Urkundenüberprüfung durchgeführt oder es könnte möglicherweise eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.

Du schreibst da etwas unterschiedlich.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 10.10.2013 um 15:05:51
Also um da genauer zu sein, werde ich das sagen, was meine Frau mir nach ihrer Vorsprach in der Botschaft gesagt hatte. Ihr wurde gesagt, dass im Rahmen der FZF eine Urkundenüberprüfung im Normalfall stattfindet und die Dame wollte wissen, ob sie mit dieser Überprüfung einverstanden ist. Sie hat natürlich"ja" gesagt. Ich mache zwei Interpretationen von dieser Frage der Botschaft. Erstens könnte diese Frage diplomatisch sein, denn ein "nein, ich bin damit nicht einverstanden"  könnte schweren zu Konsequenzen wie eine einfache Ablehnung ihres Visums führen, da diese Überprüfung im Rahmen des Verfahrens obligatorisch ist. Zweitens, es könnte heißen, dass die Überprüfung eine Eventualität sein kann und sie bräuchte schon ihre Zustimmung, bevor dies geschieht.

Also jetzt warten wir ab. Die Kostenübernahme ist im Grunde genommen kein Problem. Was im Moment für uns wichtig ist, ist, dass meine Frau ihr Visum bekommt und dies auch schnell wenn möglich, denn warten kann manchmal tödlich sein, vor allem, wenn man nicht weiß, wie lange man warten muss.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 10.10.2013 um 15:30:46
Wenn die Prüfung verlangt wird, ist es egal, ob deine Frau die Zustimmung gibt oder nicht.

Verweigert sie die Zustimmung, dann liegt kein Nachweis über eine in Deutschland gültige Eheschließung vor und damit gibts kein Visum. Klar kann sie sagen, ich will keine Überprüfung ... dann bleibt sie eben in ihrem Heimatland.

Bei euch kann es jetzt sein, dass die Botschaft Kontakt mit der ABH aufnimmt und die Sache mit der inhaltlichen Überprüfung bespricht.
Ihr müsst da halt abwarten, bis klar ist, was gemacht werden soll. Dann wird man sich bei euch melden.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 10.10.2013 um 15:47:41
Da hast du völlig recht. Nur abwarten kann man, mehr nicht. Und danke auch, dass du dich so viel Mühe gibst, um unsere Fragen zu beantworten und erläutern. Über das Visaverfahren gibt es ja so viel zu fragen und zu verstehen und irgendwie ist das sehr spannend...

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 10.10.2013 um 15:51:41
Es wäre ja hilfreich und sehr schön, dass man hier auch Erfahrungsberichte liest. Wie es mit der Sache ausgegangen ist? Die Erfolge und Misserfolge etc. Nicht nur Fragen und Fragen. 

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Runenwolf am 10.10.2013 um 15:59:52

Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 15:51:41:
Es wäre ja hilfreich und sehr schön, dass man hier auch Erfahrungsberichte liest.


Weißt du, mit Erfahrungsberichten ist das so eine Sache.

Hier im Board wirst du sehr viel darüber hören, dass es schwierig mit den Botschaften und ABH's ist. Das liegt aber daran, dass die, bei denen alles glatt läuft, gar keinen Bedarf haben, sich an ein solches Board zu wenden.

Dann musst du auch darauf achten, dass die Fälle nie gleich sind und aufgrunddessen auch Unterschiede in der Bearbeitung auftreten.

Während meiner Zeit in der ABH habe ich erlebt, dass Urkundenüberprüfungen manchmal sehr schnell gingen, d.h. nach 2 Monaten war das Ergebnis schon da. Eine andere hat sich über 9 Monate hinweggezogen, weil da aufgrund von früheren falschen Angaben plötzlich Bedenken aufgetaucht sind, dass die Frau auch tatsächlich nie verheiratet war.

Mit Sicherheit werden so viele unterschiedliche Erfahrungen gemacht wie du Sandkörner in einer Handvoll Sand hast.

Wichtig ist für euch daher, Geduld haben und nicht den Mut verlieren.



Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 10.10.2013 um 16:10:32
Ah, sehr schön zu wissen, dass du in einer ABH gearbeitet hast. Das hätte ich auch schon an deinen Antworten, der Sicherheit mit der du die Fälle erläutert, vermuten können. Und dass du auch frei drüber redest, um uns zu ermutigen, ist sehr nett.
Ja, von Land zu Land, von Person zu Person sind die Fälle sehr unterschiedlich und es gibt keine Generalität.


Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 10.10.2013 um 19:04:01

Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 14:21:17:
Aber diese Erläuterung richtet sich mehr an die deutschen Ämter, die im Rahmen einer Amtshilfe wünschen, dass die Botschaft eine Urkundenüberprüfung für sie durchführt. Deswegen sind auch die Kosten in Euro und nicht in Franc Cfa ( die ivorische Währung).

Alle anfallenden Kosten (z.B. Visagebühren) werden bei den Botschaften  in €uro ausgewiesen und dann zum Tageskurs in die jeweilige Landeswährung umgerechnet, weil man natürlich nicht erwarten kann, dass die Antragsteller über €uros verfügen und die jeweilige Währung dem im Lande üblichen Zahlungsmittel entspricht.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 30.10.2013 um 13:42:34
Hallo,

nach Wochen habe ich am Montag bei der ABH telefoniert und nachgefragt, ob die Unterlagen meiner Frau angekommen sind. Der Sachbearbeiter meinte, ja er habe die Unterlagen bekommen und auch mit der Prüfung schon angefangen. Er meinte auch, er habe mich schon angeschrieben. Wir sind aber heute Mittwoch und ich habe noch keinen Brief von ihm bekommen. Das finde ich etwas seltsam, denn wenn er meint, er habe mir schon einen Brief wegen dem Visumantrag meiner Frau geschickt, sollte dieser Brief schon da sein, oder? Es ja innerhalb derselben Stadt.
Und noch eine Frage: was prüft er eigentlich, wenn ich noch nichts eingereicht habe?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 05.02.2014 um 19:24:37
Hallo Leute,

Also nach drei Monaten Urkundenüberprüfung hat die Botschaft die Ergebnisse der AB am 29.01.2014 gefaxt. Ich habe mich bei meinem Sachbearter gemeldet und er meinte, er habe die Mitteilung der Botschaft bekommen aber er habe die Daten noch nicht auswerten können Meine Frage: Was muss er da eigentlich auswerten? Bevor die Botschaft die Ergebnisse der Urkundenüberprüfung schickt, hatte ich Kontakte mit ihm  und er meinte immer zu mir, er wartete nur auf die Reaktion der Botschaft. Nun ist alles da und er hat sich immer noch nicht schriftlich bei mir gemeldet. Er hat noch nichts von mir gefordert und ich weiß nicht, wie lange er noch braucht, um die Daten, die er von der Botschaft bekommen hat, auszuwerten. Wir warten jetzt seit 5 Monaten davon drei Monaten für die Überprüfung der Urkunden. Langsam wird die Geduld unerträglich. Was kann man tun, damit sich die Dinge bewegen?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 05.02.2014 um 19:50:51

Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 19:24:37:
Nun ist alles da und er hat sich immer noch nicht schriftlich bei mir gemeldet. Er hat noch nichts von mir gefordert und ich weiß nicht, wie lange er noch braucht, um die Daten, die er von der Botschaft bekommen hat, auszuwerten. 

Vielleicht solltest Du mal in Erwägung ziehen, dass Euer Antrag nicht der einzigste ist, der bei dem Sachbearbeiter zur Bearbeitung ansteht. Diese Anträge werden normalerweise der Reihe nach bearbeitet, warum sollte er den Eurigen vorrangig behandeln ?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von reinhard am 05.02.2014 um 20:20:41
@Koamo

Am Anfang wurde Dir ja hier im Forum geschrieben, es könnte ungefähr 6 Monate dauern.

Jetzt sind 5 Monate um, alle Unterlagen sind da, die Prüfung ist anscheined fertig, und die Ausländerbehörde wird sich die Unterlagen wohl diese oder nächste Woche ansehen, je nachdem, wie viele Akten auf dem Stapel liegen.

Es geht also ganz normal voran, auch wenn klar ist, dass Du ungeduldig bist und Deine Frau hier haben willst. Aber wenn man das alles liest, scheint alles normal zu laufen – langsamer als du hoffst, aber schneller als bei einigen anderen, die genauso warten.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 05.02.2014 um 20:31:19
Es geht nicht darum, dass er unseren Antrag vorrangig behandelt und ich weiß auch, dass unser Antrag nicht die einzigste ist. Aber den Antrag meiner Frau hat er seit Oktober 2013 bekommen und hat automatisch eine Urkundenüberprfung gefordert, die über drei Monate gedauert hat. Während dieser Zeit habe ich mich zwei Mal bei ihm gemeldet, und die Antwort war immer: ich warte auf die Meldung der Botschaft. Der Antrag ist nicht neu, den hat er seit Monaten. Die Bearbeitung eines Visumantrags ist nicht fristlos oder? Mann kann nicht ewig warten, oder?

=========

@ Reinhard
danke für deine Antwort. Elle me reconforte, tschuldigung, aber ich weiß nicht, wie man das auf Deutsch sagen kann. Ja, mir wird langsam klar, dass das Visum zum FZF das schwierigste ist zu bekommen. Aupairvisa werden jetzt ganz schnell und unkompliziert ausgestellt (bei den Aupair-Mädchen von der Elfenbeinküste ist das der Fall). Ein Visum zum FZF dauert hingegen ewig und ist mit hohen Kosten verbunden. Fazit: Deutschland hat kein Bock auf diese Art von Migration. Urkundenüberprüfung hin und her, Sicherheitsabfragen hier und da. Man hat das Gefühl, man will, den Antragsteller und den Betroffenen einfach leiden sehen.

Daddys' [edit] Folgepost angefügt...

Im Übrigen...
Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 20:31:19:
Man hat das Gefühl, man will, den Antragsteller und den Betroffenen einfach leiden sehen. 
"Man" hat mit Sicherheit besseres zu tun...  :öhm:[/edit]

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von reinhard am 05.02.2014 um 21:10:58

Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 20:31:19:
Ja, mir wird langsam klar, dass das Visum zum FZF das schwierigste ist zu bekommen.


Nein, das ist falsch.

Es ist einfach ein "Einwanderungsvisum", das einmal sehr gründlich geprüft wird. Die Ausländerbehörde geht (wie die Botschaft) davon aus, dass die Frau nicht nur einreisen, sondern voraussichtlich ihr Leben lang hier bleiben will.


Zitat:
Ein Visum zum FZF dauert hingegen ewig und ist mit hohen Kosten verbunden. Fazit: Deutschland hat kein Bock auf diese Art von Migration. Urkundenüberprüfung hin und her, Sicherheitsabfragen hier und da.


Das ist nicht so sehr ein Problem von Deutschland. Ein Visumantrag aus der Türkei zur Familienzusammenführung ist manchmal schon nach vier oder sechs Wochen fertig bearbeitet.

In der Elfenbeinküste gibt es eben viele Fälschungen und gekaufte Dokumente, deshalb die Prüfung. Das sollte man in der Elfenbeinküste anpacken.


Zitat:
Man hat das Gefühl, man will, den Antragsteller und den Betroffenen einfach leiden sehen.


Das ist eine Einschätzung, die vermutlich entsteht, weil Du nicht "in die Behörde reingucken" kannst. Vielleicht ist auch eine Sachbearbeiterin krank, die zweite hat jetzt doppelt so viele Akten und kommt extra früher aus der Pause zurück, damit Deine Frau nach sechs und nicht nach sieben Monaten die Antwort hat – woher willst Du das wissen?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 05.02.2014 um 21:24:14

Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 20:31:19:
Ein Visum zum FZF dauert hingegen ewig und ist mit hohen Kosten verbunden. 

Das kann man so pauschal nicht behaupten.

Höhere Kosten entstehen meistens nur dann, wenn es sich um Länder mir unsicheren Urkundenwesen handelt. Es läge doch an diesen Ländern selbst, ein ordentlich funktionierendes Urkundenwesen zu installieren. Über die Gründe, warum das nicht getan wird, kann man spekulieren.

Es gibt auch in Afrika Länder, die über ein sicheres Urkundenwesen verfügen, wo solche vertrauensanwaltliche Überprüfungen nicht erforderlich sind. 

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 05.02.2014 um 22:12:44
Du hast vielleicht recht. Aber wenn man davon ausgeht, dass ein Land über ein unsicheres Urkundenwesen verfügt, warum führt man die Überprüfung nur im Rahmen der FZF durch? Ich meine, bei den Au-pair zählt auch das Alter, oder? Warum führt man keine Überprüfung durch, um sicher zu sein, dass die eingereichte Geburtsurkunde das richtige Alter enthält? Wenn man  zum Studieren hierher kommt, warum führt man auch keine Überprüfung durch, um sicher zu sein, dass die eingereichten Abschlüsse echt sind?
Man sagt, der Visumantrag zum FZF muss gründlich geprüft werden, weil man davon ausgeht, dass die/der Einreisende ihr/sein Leben hier langfristig führen will. Ist nicht immer der Fall, weil alles immer von der Situation der hier lebenden Person, die einlädt, abhängt. Ein Student hat auch mehrere Jahre Zeit um zu studieren. Ist das nicht langfristig? Die meisten Au-pair hauen nicht ab nach einem Jahr und das ist den Behörden bewusst. Sie haben anderen Möglichkeiten, um hier zu bleiben nach ihrem einjährlichen Aufenthalt als Au-pair.
Ich glaube, wenn man der Logik von einem Land mit unsicheren Urkundenwesen folgt, sollte man, um koherent zu sein bei jedem Antrag zum langfristigen Aufenthalt hier, eine Urkundenüberprüfung durchführen und nicht nur für die FZF. Da dies nicht der Fall ist, sage ich, das Visum zum FZF ist äußerst kompliziert zu bekommen, weil man da viel Stress macht.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 05.02.2014 um 22:25:18

Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 22:12:44:
das Visum zum FZF ist äußerst kompliziert zu bekommen, weil man da viel Stress macht.            

Das stimmt doch schlicht und ergreifend überhaupt nicht.

Hier im Forum liest man nur von Fällen, wo es Komplikationen gibt.

In tausend anderen FZF-Fällen läuft alles unkompliziert und zügig ab. Diese Menschen haben deshalb keinerlei Veranlassung, hier im Forum Rat und Beistand zu suchen.


Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 06.02.2014 um 11:37:03
Heute hat sich der Sachbearbeiter per Mail bei mir gemeldet. Er meinte in der Mail, er wollte mich informieren, dass er "die Entscheidung zur Einreise meiner Frau auf dem Weg zur Botschaft gebracht" habe. Ich habe mich zuerst gefreut, aber danach habe ich angefangen, mir tausende Fragen zu stellen. Was heißt " die Entscheidung zur Einreise" ? Heißt das eine Zustimmung? Und wie kann er die Entscheidung treffen, ohne irgendwas von mir zu verlangen? Ist das normal? Ich wurde nie angeschrieben zur Vorlage von irgendwelchen Dokumenten. Oder genugen schon meine Unterlagen, die er hat?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 06.02.2014 um 11:58:43

Kloamo schrieb am 06.02.2014 um 11:37:03:
Was heißt " die Entscheidung zur Einreise" ? Heißt das eine Zustimmung? Und wie kann er die Entscheidung treffen, ohne irgendwas von mir zu verlangen? Ist das normal? Ich wurde nie angeschrieben zur Vorlage von irgendwelchen Dokumenten. Oder genugen schon meine Unterlagen, die er hat? 

In Kürze wird Deine Frau erfahren, zu welchen Ergebnissen es gekommen ist und wie entschieden wurde, denn die ist die Antragstellerin und die Botschaft/das Konsulat erteilt das Visum (- oder eben auch nicht ?)

Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Deine Anwesenheit bei der ABH entbehrlich war und nichts weiteres von Dir verlangt wurde.

Jetzt musst Du nur abwarten, bis Dich Deine Frau über das Resultat informiert.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 06.02.2014 um 12:44:10
Ah ok, dann warte ich ab.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.02.2014 um 12:45:32
Wie viel Zeit hat die Botschaft, um nach Eingang des Bescheides der ABH über das Visum zu entscheiden? Gibt es da eine Regelfrist oder liegt das einfach in den Händen der Visastelle je nachdem wie viel sie gerade hat ?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von reinhard am 07.02.2014 um 12:57:08
Das macht die Visastelle so, wie es passt.

Sie versuchen täglich, möglichst viele Akten vom Tisch zu kriegen. Ich habe schon gehört, dass es 15 Minuten dauert, bei anderen dauerte es 15 Tage. Aber in dem Bereich liegt fast alles, wenn nicht noch eine andere Behörde involviert ist, auf deren Antwort man noch wartet.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.02.2014 um 20:34:45
Die Botschaft hat sich heute nicht bei meiner Frau gemeldet ( klar, das hatten sie auch nicht versprochen) und erst gestern hat die ABH ihre Entscheidung geschickt. Ich bin aber irgendwie verwirrt und habe richtig Angst angesicht der Tatsache, wie die Dinge gelaufen sind. Dass sich der Sachbearbeiter bei mir nicht gemeldet hat, um irgendwelche Dokumente zu fordern, macht mir Angst. Als ich mich bei ihm Ende Oktober gemeldet hatte, sagte er mir, er hatte zuerst eine Urkundenüberprüfung gefordert und nach den Ergebnissen würde er sich melden, um die übrigen notwendigen Unterlagen zu fordern. Da ich kein deutscher Staatsbürger bin, ist es nicht notwendig Sachen wie Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Lohnabrechnungen usw vorzulegen? Nichts von diesen Papieren hat er gefordert.
Wenn ich mir keine Sorgen über die Ergebnisse der Urkundenüberprüfung mache (da habe ich gar nichts zu verbergen, die Ehe wurde nach dem ivorischen Recht abgeschloßen. Die Ehe ist also legal und echt, habe darüber Film und reichliche Fotos), verstehe ich das Verhalten des Sachbearbeiters nicht ganz.
Zu meiner Person, ich bin Lektor an der Universität, unbefristet angestellt und arbeite Vollzeit. Probezeit ist schon um.

Wer könnte mir bitte das Nichtfordern von Nachweis über Wohnraum und Lebensunterhalt erklären?

Könnte das heißen, dass die ABH die Einreise meiner Frau einfach abgelehnt hat? Oder weil der Sachbearbeiter schon Informationen und paare Dokumente von mir hat?

Ich mache mir echt viele Gedanken. In seiner Mail  hat er folgendes geschrieben: "Ich habe eben die Entscheidung über die Einreise Ihrer Ehefrau auf dem Weg zur Botschaft gebracht. Ihre Frau wird weitere Informationen von der Auslandsvertretung erhalten". Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Informiert man in der Regel den hier in Deutschland leben Ehegatten nicht über die getroffene Entscheidung, d.h ob positiv oder negativ? Könnte mir jemand bitte was sagen?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 07.02.2014 um 20:53:49

Kloamo schrieb am 07.02.2014 um 20:34:45:
Informiert man in der Regel den hier in Deutschland leben Ehegatten nicht über die getroffene Entscheidung, d.h ob positiv oder negativ? Könnte mir jemand bitte was sagen? 

Nicht unbedingt.
Deine Frau ist die Antragstellerin, damit alleiniger Gesprächspartner der Botschaft und wird von dieser auch nach Abschluss des Verfahren über deren Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Du bist am Visumsverfahren nicht unmittelbar beteiligt, deshalb wird man Dich auch nicht informieren.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.02.2014 um 20:59:41
Ja, aber Saxonicus, könntest mir noch etwas über die anderen gestellten Fragen sagen? Muss ein Nicht-Deutscher, der hier seine Frau einlädt für eine Familienzusammenführung Nachweis über ausreichenden Wohnraum und Lebensunterhalt nicht vorlegen?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.02.2014 um 21:03:33
Das ich nicht der Antragsteller bin, ist mir schon klar, aber ich bin derjenige, der einlädt. Insofern bin ich indirekt am Visaverfahren beteiligt.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 07.02.2014 um 21:15:01

Kloamo schrieb am 07.02.2014 um 21:03:33:
Insofern bin ich indirekt am Visaverfahren beteiligt. 

Genau, eben  nur indirekt.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.02.2014 um 21:26:32
Danke sehr Saxonicus für dein Aktiv Sein, nur du antwortest nicht genau auf meine Frage. Ich frage, ob es kein Muss ist, wenn man als Nicht-Deutscher seine Frau einlädt, Nachweis über ausreichenden Wohnraum und Lebensunterhalt vorzulegen.  Denn das wurde von mir gar nicht verlangt. Könnte das ein Zeichen für eine negative Antwort sein? Ich dachte, hier gibt es ehemalige ABHler, die genau wissen was was bedeutet.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von reinhard am 07.02.2014 um 21:29:49
Voraussetzungen für die Familienzusammenführung sind die geklärte Identität, die Heirat nach den Landesgesetzen, ausreichender Wohnraum, ausreichendes Einkommen.

Falls etwas fehlt, was Du beisteuern kannst oder sollst, bekommst Du Nachricht. Ansonsten ist es das Verfahren der Antragstellerin, und die bekommt den Bescheid. Du wirst normalerweise von der Antragstellerin informiert, sobald sie eine Antwort oder einen Zwischenbescheid erhält.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.02.2014 um 21:43:58
Für den Antrag hatte sie Lohnabrechnungen, Meldebescheinung von mir bekommen. Aber keinen Mietvertrag, keinen Arbeitsvertag. Und das wurde auch hier nicht verlangt. Wie kann man prüfen, ob der Lebensunterhalt gesichert ist und der Wohnraum ausreicht, wenn man keine Nachweise fordert? Hat die ABH andere Weg, um das zu prüfen oder kann sie auf einfach auf  solche Nachweise manchmal verzichten ?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von reinhard am 07.02.2014 um 22:01:04
Es nützt nichts: Sie bekommt den Bescheid, Du musst hinterher sie fragen. Was soll das Grübeln jetzt? Hier weiß doch niemand, welche Unterlagen die Behörde hatte und wie sie entschieden hat.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 07.02.2014 um 22:11:46
@ Reinhard, es ist kein Grübeln. Wenn man in einem Bereich jahrelang gearbeitet hat, dann weiß man aus Erfahrung, wie es dort funktioniert. Deswegen melden sich hier jeden Tag Menschen, um Rat zu suchen. Und deswegen frage ich, sonst würde ich mich hier nie melden, um von irgendeinem Fall zu Berichten. Ja klar, sie wird irgendwann Bescheid bekommen, aber immer kann man auch fragen, warum einer so macht und nicht so. Meine Frage ist nicht kompliziert und zu fragen ist kein Verbrechen.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Reni am 08.02.2014 um 06:20:52
Genau. Und ich teile auch nicht die Bordmeinung, dass der Ehegatte mit dem Antrag "nichts zu tun" hat. Vielmehr greift die Entscheidung in seine eigenen Grundrechte ein - der Verwaltungsakt hat somit eine Drittwirkung. Tatsächlich gibt es Verwaltungsgerichte, die daher auch die Klage des Ehegatten zulassen. Die Informationsverweigerung steht m.E. auf dünnem Eis - dass es da wenig energische Beschwerden bzw. am Ende Klagen gibt, liegt eher daran, dass kein Antragsteller/Ehegatte die ABH verärgern will. Dadurch wird es aber  noch lange nicht rechtens.

Bei dir - stimmt, hilft nur abwarten. Ich will auch nicht spekulieren. Es mag aber durchaus sein, dass man sich mit den bereits vorhandenen Unterlagen zufriedengibt.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Petersburger am 08.02.2014 um 08:07:05

Kloamo schrieb am 07.02.2014 um 21:43:58:
Für den Antrag hatte sie Lohnabrechnungen, Meldebescheinung von mir bekommen. Aber keinen Mietvertrag, keinen Arbeitsvertag.

Dann liegen schon mal Angaben zu diesen Fragen vor.
Es ist mir keine Vorschrift bekannt, die Angaben dazu ausschließlich und immer in einer bestimmten Form fordert.

Reicht das Vorgelegte der ABH, sind die Fragen vom Tisch.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von nixwissen am 08.02.2014 um 08:52:18
Hi,

wenn die Gehaltsabrechnung vorliegt, geht aus der auch hervor, wie lange Du dort schon arbeitest. Lektor in Vollzeit hört sich auch nach anständigem Einkommen an. Da hat sich der Sachbearbeiter wohl gesagt, das wird schon alles passen. Nun noch Arbeitsvertrag und Mietvertrag anzuforden macht ja nur Arbeit, der wird schon nicht unter der Brücke leben.
Und glaubst Du, bei einer negativen Entscheidung teilt er Dir das extra aus Schadenfreude vorab per Email mit?

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 08.02.2014 um 09:41:17
@ Reni, Peterburger, Nixwissen, vielen lieben Dank für eure konkreten Antworten. Die beruhigen mich.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von deerhunter am 09.02.2014 um 13:49:39
Die Antwort des Sachbearbeiters könnte auch heißen, dass das Visum abgelehnt wurde und er sich nicht damit mit Kloamo auseinandersetzen will. Das soll mal schön die Botschaft mit Frau Kloamo klären.
Es wird vermutlich kein Visum ohne aktuellen Gehaltsnachweis und Wohnraum geben.
Wünsche allerdings viel Erfolg

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 13.02.2014 um 19:47:49

deerhunter schrieb am 09.02.2014 um 13:49:39:
Es wird vermutlich kein Visum ohne aktuellen Gehaltsnachweis und Wohnraum geben.



Hat sich alles heute erledigt. Vielen Dank an alle. Board werde ich auf alle Faälle weiterempfehlen !

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von nixwissen am 13.02.2014 um 19:51:06
Hi,

ja inwiefern erledigt? Alles gut?
Eine Rückmeldung mit dem Ergebnis wäre nett.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 13.02.2014 um 20:02:56

nixwissen schrieb am 13.02.2014 um 19:51:06:
Hi,

ja inwiefern erledigt? Alles gut?
Eine Rückmeldung mit dem Ergebnis wäre nett.

Gruß,
Norbert 


Positiv. Frau hat ihr Visum heute bekommen. Jetzt kann man lächeln :D

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von nixwissen am 13.02.2014 um 20:18:19
Hi,

Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch!
"Erledigt"hätte ja auch heissen können, sie hat gar keinen Bock mehr auf D  :o

Wenn sie dann in D ist:
-Meldebehörde
-Krankenversicherung
-ABH und AT beantragen

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 13.02.2014 um 20:38:44
Danke sehr Nobert. Krankenversicherung: wäre das eine Familienkrankenversicherung?

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von nixwissen am 13.02.2014 um 20:44:24
Hi,

Ja, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist.
Dann ist sie bei Dir mitversichert, sobald sie bei Dir gemeldet ist (Wohnsitz in D zusammen mit Dir).
Einige KVen wollen einen AT für mehr als 12 Monate sehen, was imho nicht rechtens ist.
Da bin ich aber kein Experte. Meist ist das auch kein Problem.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Kloamo am 13.02.2014 um 21:43:09
Ich bin bei AOK, als gesetzlich versichert. Danke sehr für den Rat.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.