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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
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Beitrag begonnen von nasir am 10.09.2013 um 21:46:14

Titel: 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Beitrag von nasir am 10.09.2013 um 21:46:14
hallo ich bin aus Sachsen-anhalt. Ich brauche hilfe über Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen. Ich bin schon eine deutscher qualifizierte. ich war fertige mit mein studium im 2005 . Später ging ich zu meinem Land. im Jahr 2011 bekam ich die Beschäftigung in Deutschland. Seitdem habe ich 24 Rentenversicherung geleistet.
jetzt habe ich gelernt, dass ich nicht gewährt werden kann, Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen, Weil ich nicht den arbeit bald nach dem meinem Studium begonnen.
bitte erklaren Sie mich, Ob ich qualifiziere für Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen.

bitte entschuldigen Sie mich uber meine nicht so gut Deutsch.

Titel: Re: 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Beitrag von Bayraqiano am 10.09.2013 um 23:54:27

nasir schrieb am 10.09.2013 um 21:46:14:
Weil ich nicht den arbeit bald nach dem meinem Studium begonnen.

Davon steht überhaupt nichts in § 18b AufenthG. Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst solltest Du die NE auch bekommen.

Im Zweifel immer einen Antrag schriftlich stellen und abwarten.

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