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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Gerold am 02.09.2013 um 17:17:59

Titel: Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
Beitrag von Gerold am 02.09.2013 um 17:17:59
Hallo !

Kann mir hier jemand sagen, wie eine Ausländerbehörde bei der Zustimmung  eines Familienzusammenführungs - Visum vorgeht?

Insbesondere was verlangt die ABH von einem gebürtigen geschiedenen Deutschen an Unterlagen, zu dem seine neue  ausländische Ehefrau zuziehen möchte?
-Wird der Deutsche automatisch auf seine Vergangenheit überprüft, sprich z.b. ob Unterhaltsverpflichtungen aus erster Ehe bestehen, was sich  für die Sicherung des LU der neuen  Ehefrau negativ auswirken könnte ?

Wie ist allgemein der Vorgang einer ABH ?

Gruß   Gerold

Titel: Re: Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 02.09.2013 um 18:38:08

Gerold schrieb am 02.09.2013 um 17:17:59:
automatisch auf seine Vergangenheit überprüft

nein, da gibt es keinen Automatismus

Es ist ganz "einfach":
Die AV beteiligt die ABH behördenintern. Die AV kann erst dem Visum zustimmen, wenn die ABH ebenfalls zugestimmt hat.
Die ABH prüft grundsätzlich, ob die Voraussetzungen für die AE nach §28.1 AufenthG gegeben sind oder nicht.
Die Zustimmung der ABH ist deswegen notwendig, weil sie dann nach der Einreise die AE nach dem gleichen § geben soll(te).
Es gibt auch Fälle, in denen die ABH nach "Aktenlage" entscheidet und nicht mehr wissen will, als bei der Visumbeantragung vorgelegt wurde.


Gerold schrieb am 02.09.2013 um 17:17:59:
z.b. ob Unterhaltsverpflichtungen aus erster Ehe bestehen, was sichfür die Sicherung des LU der neuenEhefrau negativ auswirken könnte ?

du willst damit auf §27 hinaus?
Es kann sein, dass die ABH entsprechende Fragen stellen wird. Ob das wirklich passiert, kann dir keiner sagen (und Wahrsagern würde ich nicht trauen)


Titel: Re: Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
Beitrag von datteln am 02.09.2013 um 18:54:52
Genau, ich sollte nur die letzten drei Lohnabrechnungen und die Wohnbescheinigung vom Vermieter abgeben. Mehr nicht. Wurde noch nicht mal zum Gespräch eingeladen oder gefragt ob ich Kinder habe bzw. Unterhalt zahle.

Hängt wohl sehr stark davon ab, was für einen Mitarbeiter man in der ABH man als Sachbearbeiter bekommt. Muss dazu sagen, dass ich bei der VE Abgabe schon ein nettes Gespräch mit dem Herrn geführt habe. Keine Ahnung, ob das geholfen hat. Andere ABH werden da wohl viel intensiver "graben"

Titel: Re: Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 02.09.2013 um 19:02:36

datteln schrieb am 02.09.2013 um 18:54:52:
ich musste nur die letzten drei Lohnabrechnungen und die Wohnbescheinigung vom Vermieter abgeben.

nien, musstest du nicht - es war kein "MUSS". Hättest du es nicht getan, hätte deswegen das Visum nicht abgelehnt werden dürfen.

Titel: Re: Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
Beitrag von Gerold am 02.09.2013 um 20:02:06
Ja!

Anscheinend haben die ABH`s da unterschiedliche Handhabungen!


Ist doch recht merkwürdig !

Titel: Re: Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
Beitrag von datteln am 02.09.2013 um 20:32:06
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/AsylZuwanderung/Vorlaeufige_Anwendungshinweise_AufenthG_FreizuegG.pdf?__blob=publicationFile

schaut mal paragraph 28, da steht alles zu dem Thema

Titel: Re: Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 03.09.2013 um 17:19:07
das ist alt,
besser ist http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28

und da steht eben nicht, dass man seine Lohnaberchnungen zeigen muss.

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