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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einladen als Azubi.
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Beitrag begonnen von Golradir am 04.08.2013 um 20:08:19

Titel: Einladen als Azubi.
Beitrag von Golradir am 04.08.2013 um 20:08:19
Hey, ich bin neu hier und hab mich auch schon etwas eingelesen aber ich steige noch nicht ganz durch :D
Ich habe 2 Freundinnen aus Südostasien die hier in DE studieren, eine 3e wiederum studiert in ihrem Heimatland in SOA und wollte uns im Winter besuchen kommen.
Nun stellt sich mir die Frage, kann ich als Azubi überhaupt eine Einladung verschicken bzw. macht das Sinn? Kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben? Habe eine eigene Wohnung falls das was zur Sache tut^^
Welche Möglichkeit wäre denn am Vielversprechendsten um an ein Visum dranzukommen? Sie selber ist auch Studentin hat die Indonesische Staatsbürgerschaft, ausserdem hat sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Japan, weiß nicht ob das nen Unterschied macht.

Ich danke euch,

MfG.

Titel: Re: Einladen als Azubi.
Beitrag von reinhard am 04.08.2013 um 20:11:09
Eine VE kannst Du nur sinnvoll unterschreiben, wenn Du ein ausreichendes Einkommen hast. Sonst gibt es drei Möglichkeiten:

1) Du hast genug Geld für ein Sperrkonto, das das Risiko abdeckt.

2) Jemand anderes unterschreibt.

3) Sie hat selbst genug Geld.

Wenn sie einen Aufenthaltstitel in Japan hat, ist der Unterschied, dass sie dort ihr Visum beantragen kann.

Titel: Re: Einladen als Azubi.
Beitrag von Golradir am 05.08.2013 um 17:41:41
Hey dank dir.
Weißt du denn ca. wieviel Geld ich auf meinem Sperrkonto nachweisen müsste? Oder wieviel Geld sie nachweisen müsste?
Also um welche Beträge handelt es sich da?
Was wäre denn sich sicherste Methode für sie ein Visa zu bekommen ?

MfG

PS: Sorry wenn ich so viel frage, aber das ganze kam jetzt sehr spontan auf mich zu :D

Titel: Re: Einladen als Azubi.
Beitrag von reinhard am 05.08.2013 um 17:47:26
Beim Sperrkonto musst Du die Ausländerbehörde fragen. Kommt auf die Aufenthaltsdauer und ein bisschen aufs Herkunftsland an.

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