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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis (DE) und Arbeit in der Schweiz
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Beitrag begonnen von Just01 am 30.07.2013 um 09:43:44

Titel: Niederlassungserlaubnis (DE) und Arbeit in der Schweiz
Beitrag von Just01 am 30.07.2013 um 09:43:44
Guten Tag,

ich habe eine Frage zu meinem Aufenthalt in DE:
ich besitze eine deutsche NE und möchte aus beruflichen Gründen einige Jahre (2-3) in der Schweiz arbeiten (nicht als Grenzgänger, sondern tief in dem Land). Dannach habe ich vor zurück nach DE zu kommen. Ich möchte also auf jeden Fall meine NE beibehalten.
Ich möchte bitte wissen
1-hat eine deutsche NE irgendeine Bedeutung für die Schweiz?
2-besteht ein Gefahr, dass meine NE erlischt? zB mehr als 6 Monate ausserhalb DE.
3-zu den 6 Monaten ausserhalb DE, wie kann man dass umgehen? ich habe meine Freundin und Tochter (drittländer) in DE und sie könnten nah an der Grenze in DE wohnen und ich werde sie wochentlich besuchen.
4-wie sieht das aus mit der Anmeldung? werde ich doppelt besteuert?
5-wie kann ich den Fall allgemein handeln?

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüssen
Just

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis (DE) und Arbeit in der Schweiz
Beitrag von Bayraqiano am 30.07.2013 um 09:57:27

Just01 schrieb am 30.07.2013 um 09:43:44:
hat eine deutsche NE irgendeine Bedeutung für die Schweiz?

Nein.


Just01 schrieb am 30.07.2013 um 09:43:44:
besteht ein Gefahr, dass meine NE erlischt?

Ja, und zwar grundsätzlich mit der Ausreise (nicht nach sechs Monaten). Wenn Du tatsächlich für einen bestimmten, abgegrenzten Zeitraum in der Schweiz leben möchtest, kannst Du eine Fristverängerung bei der ABH beantragen. Dann erlischt Deine NE nicht solange Du rechtzeitig nach D zurückkehrst.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis (DE) und Arbeit in der Schweiz
Beitrag von erne am 30.07.2013 um 10:29:39

Just01 schrieb am 30.07.2013 um 09:43:44:
4-wie sieht das aus mit der Anmeldung? werde ich doppelt besteuert?


es gibt ein DBA zwischen D und CH ... also wirst man normalerweise nicht doppelt besteuert.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2012-06-23-DBA-Schweiz-fliegendes-personal.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis (DE) und Arbeit in der Schweiz
Beitrag von Just01 am 30.07.2013 um 11:07:38
Vielen Dank für die Infos, ich habe eine andere Überlegung:
ich möchte in DE wohnen (nah an der Grenze) also alles in DE ausser die Arbeitsstelle, die in der Schweiz ist. Ich müsste dann jeden Tag hin und zurückfahren (etwa weniger als 2Std die Strecke).
-wie sieht das aus mit meiner NE weil ich im Ausland arbeite aber sonst alles in DE (wohnung, Familie, ...)
-Zur Steuerung wie würde dass aussehen; ich wohne in DE und arbeite in der Schweiz (nicht als grenzgänger, sonder tief im Land).
-Gibt es irgendwelche Nachteile ausser die lange Strecke?

Vielen Dank
Just

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis (DE) und Arbeit in der Schweiz
Beitrag von erne am 01.08.2013 um 19:16:10

Just01 schrieb am 30.07.2013 um 11:07:38:
-wie sieht das aus mit meiner NE weil ich im Ausland arbeite aber sonst alles in DE (wohnung, Familie, ...)


du lebst weiter in DE, also bleibt die NE bestehen


Just01 schrieb am 30.07.2013 um 11:07:38:
-Zur Steuerung wie würde dass aussehen; ich wohne in DE und arbeite in der Schweiz (nicht als grenzgänger, sonder tief im Land).

Du lebst weiterhin in DE, hast DE nicht endgütlig verlassen, also bleibt die NE bestehen



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