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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
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Beitrag begonnen von Janiah am 24.07.2013 um 09:02:31

Titel: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Janiah am 24.07.2013 um 09:02:31
Hallo,

die zuständige ABH (Berlin)  hat heute auf unsere Terminanfrage geantwortet. Der Termin zur erstmaligen Vorsprache ist in zwei Monaten. Das erscheint mir relativ spät, zumal davon jede Menge anderer Dinge abhängen (Aufnahme in die GKV, Beginn des Integrationskurses etc.)
Um einen Termin wurde unsererseits direkt nach Erhalt des Visums und noch vor Einreise gebeten um lange Wartezeiten zu vermeiden. Jetzt ist meine Frage, sind euren Erfahrungen nach diese langen Wartezeiten normal und gibt es vielleicht eine Möglichkeit diese zu verkürzen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Janiah

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Märchenprinz am 24.07.2013 um 10:04:32
ja, für Berlin ist das ganz normal, insb. jetzt im sommer.
Alternativ könntest du versuchen dort auch ohne Termin vorzusprechen, dann musst du aber sehr früh dorthin, machmal bekommt man schon ab 9.00 Uhr keine Wartenummer mehr. Denk dir einen Vorwand aus, warum es gerade jetzt und ohne Termin sein muss. Mit einer gewissen Kombination aus Höflichkeit und Forschheit, bekommst du vllt. eine Wartenummer. Geh aber davon aus dass du dann bis zu 4h warten müsstest.

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Janiah am 24.07.2013 um 10:10:26
Vielen Dank für den Tipp  :)
Ich werde es einfach mal versuchen.

LG Janiah

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von tiggger am 24.07.2013 um 12:40:25

Märchenprinz schrieb am 24.07.2013 um 10:04:32:
aber sehr früh dorthin, machmal bekommt man schon ab 9.00 Uhr keine Wartenummer mehr

Dann ist Berlin aber noch moderat. In einer anderen grossen Stadt waren zumindest letztes Jahr alle Nummern 1 h vor der Oeffnung vergeben. (2-3 Stunden vor der Oeffnung bildet sich eine lange Schlange, fuer die erste Haelfte waren genug Wartenummern da). D.h wenns voll ist, kann sich zwischen 5-6 Uhr (kleinen Stuhl mitbringen) anstellen je nach Situation auszahlen.

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von reinhard am 24.07.2013 um 13:21:56
@janiah
Du solltest auch dem regierenden Bürgermeister einen Brief zu der Angelegenheit schreiben. Die ABH kann nichts dafür, die Verwaltungsspitze plant die Personalausstattung und legt einen Haushaltsentwurf mit Stellenplan vor.

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Märchenprinz am 24.07.2013 um 18:11:02
Das absurde ist, dass dort vor einiger zeit sogar frageboegen ausgelegt waren, bei denen man den 'service' bewerten konnte und verbesserungsvorschlaege unterbreiten konnte. Ist wohl beim regierenden nicht angekommen,der hat auch so schon zuviel aerger mit mit dem fluchhafen.

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von grisu1000 am 24.07.2013 um 23:30:44

reinhard schrieb am 24.07.2013 um 13:21:56:
Du solltest auch dem regierenden Bürgermeister einen Brief zu der Angelegenheit schreiben. Die ABH kann nichts dafür, die Verwaltungsspitze plant die Personalausstattung und legt einen Haushaltsentwurf mit Stellenplan vor. 


Ihr könnt euren Antrag jetzt schon ohne Termin schriftlich und formlos stellen. Damit könnt ihr dann nach drei Monaten die erste Beschwerde wegen Untätigkeit stellen oder wenn ihr wollt auf Untätigkeit klagen.

Solange sich das die Bürger in Berlin gefallen lassen und es einfach hinnehmen wird sich nichts ändern.

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Janiah am 25.07.2013 um 10:50:52
Vielen Dank für eure Antworten.
Mir geht es vor allem um die Teilnahme am Integrationskurs und die Aufnahme in die gesetzliche KV.An einem Anfang September beginnenden Kurs könnte ja aufgrund des späten Termines bei der ABH nicht teilgenommen werden. Ich hoffe, dass ich mit diesem Argument vor Ort weiterkomme und, wenn auch mit Wartezeit alles etwas beschleunigen kann.

Liebe Grüße

Janiah

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von grisu1000 am 25.07.2013 um 18:20:11

Janiah schrieb am 25.07.2013 um 10:50:52:
An einem Anfang September beginnenden Kurs könnte ja aufgrund des späten Termines bei der ABH nicht teilgenommen werden. Ich hoffe, dass ich mit diesem Argument vor Ort weiterkomme und, wenn auch mit Wartezeit alles etwas beschleunigen kann.


Dann schreibt dies doch als Zusatz in den formlosen schriftlichen Antrag und bittet um schnellstmöglichen Termin.

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Nonjo am 25.07.2013 um 20:23:07
Das mit dem I-Kurs ist doch kein Problem.
Habe auch erst nächste Woche meinen Termin bei der ABH nach Einreise, beim Kursträger habe ich dies einach gesagt und somit auch den reduzierten Betrag für 1,20/Stunde erhalten. Meine Frau konnte in den Kurs bei 165 Stunden einsteigen und ist dennoch vor den anderen. So wurde keine Zeit verloren, günstiger gehts sowieso nicht (ausser man ist vollständig befreit).
Das einzige Nachteilige ist das man die 50% nach bestandener Prüfung nur ab Zustelldatum des Vouchers zurück erhält - hier verlieren wir halt knapp 70 Euro in Summe was aber besser ist als 2-3 Monate auf den nächsten Kurs zu warten.

Aber was hat die KV-Versicherung denn mit dem Termin bei der ABH zu tun? Du kannst Deinen Anyang doch direkt nach der Registrierung ei der Meldestelle aufnehmen lassen, hierfür ist der endgültige Aufenthaltstitel nicht

Deine Frau/Mann ist doch bereits in Deutschland oder nicht ?!

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Alacrity am 26.07.2013 um 01:08:16
Einfach einen formlosen Antrag auf AE heute noch an die ABH faxen, die AE kann dann später rückwirkend auf den Tag der Antragstellung erteilt werden.

An der VHS in Berlin kostet die Teilnahme am Kurs für Selbstzahler, die keine Vepflichtung haben, im übrigen auch nicht viel mehr als für die vom BAMF geförderten (€150 vs €120).

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Janiah am 26.07.2013 um 09:40:22
Ich dachte, dass eine Aufnahme in die KV nur möglich ist, wenn eine AE für über ein Jahr ausgestellt wurde.
Ich versuche einfach mal was ich erreichen kann.

LG Janiah

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Alacrity am 26.07.2013 um 10:15:52
Der Aufnahmeantrag kann gleich gestellt werden und die AE kann dann in drei oder vier Monaten nachgeliefert werden, sobald sie ausgestellt wurde (gültig ab Tag der Antragstellung).

Titel: Re: Termin zur erstmaligen Vorsprachen erst nach zwei Monaten
Beitrag von Nonjo am 26.07.2013 um 10:21:18
Ich habe meine Frau angemeldet bei der Meldebehörde, dort auch gleich den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgefüllt.
Im Anschluss mit dem Meldebescheid zur Krankenkasse, 3 Minuten später war sie in die Familienversicherung integriert.
Den Aufenthaltstitel hat meine Frau noch nicht bzw. Termin für Fingerabdrücke usw bei der ABH haben wir erst nächste Woche.

Bei der Meldebehörde wird halt das nationale Visum mit ersterm Einreisestempel per Sichtkontrolle überprüft, das wars dann. Kein Wort von AE-Titel oder sowas...

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