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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschaft annehmen!!
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Beitrag begonnen von Menny am 23.07.2013 um 18:44:18

Titel: Vaterschaft annehmen!!
Beitrag von Menny am 23.07.2013 um 18:44:18
Hallo leibe Leute, ich habe da mal eine Frage.

Also zur Geschichte.

Ich habe eine Freundin aus Vietnam. Sie ist schwanger! Aber das Kind ist wohl nicht von mir. Sie hat keine Aufentalsgenehmigung mehr? Also wenn sie gefunden wird, würde man sie sovort abschieben.....

Aber da wir uns lieben, wollte ich wissen was habe ich für Möglichkeiten.

Kann ich einfach die Vaterschaft annehmen auch wenn es nicht mein Kind ist? Wird soetwas kontrolliert? DNA Test?

Ich weiß einfach nicht mehr weiter, sie hat große Angst vor allem was passiert. Wir wollten auch mal später heiraten...

Könnt ihr mir irgendwie helfen oder Tipps geben wie ist die Rechtslage was können wir machen? Wir haben so viel Stress und Angst vor der Zukunft. Sie ist schwanger und das ist nicht gut für das Kind.

HELP

Liebe Grüße Menny


Titel: Re: Vaterschaft annehmen!!
Beitrag von reinhard am 23.07.2013 um 19:10:22
Klar kannst Du die Vaterschaft anerkennen.

Es kann angezweifelt werden, eine Behörde kann eine Prüfung einleiten. Aber Du kannst dann klar sagen, dass Du die soziale Vaterschaft gemeint hast, also Unterhalt bezahlen und Dich um die Erziehung des Kindes (mit) kümmern willst.

Sobald das durch ist, ist das Kind deutsch und die Mutter hat einen gesicherten Aufenthalt. Sie braucht allerdings einen gültigen Pass. Außerdem muss sie bereit sein, das Sorgerecht zu teilen (geht auch ohne, aber das wird noch komplizierter).

Wenn Ihr sowieso heiraten wollt, nehmt Ihr damit nur etwas voraus, was Ihr sowieso wollt.

Titel: Re: Vaterschaft annehmen!!
Beitrag von grisu1000 am 24.07.2013 um 00:33:30

Menny schrieb am 23.07.2013 um 18:44:18:
Kann ich einfach die Vaterschaft annehmen auch wenn es nicht mein Kind ist? Wird soetwas kontrolliert? DNA Test?


Ja  kannst du. Die Behörde kann direkt keinen Vaterschaftstest verlangen. Ein solches direktes Ersuchen ist nicht verbindlich und sollte abgelehnt werden. Sie kann die Vaterschaft vor Gericht anfechten (§1600 Abs 1 Nr 5 BGB). Das Gericht entscheidet dann über die Feststellung.

Bist du mit der Mutter verheiratet oder lebst in einem sozial-familiäre Beziehung zum Kind, so ist eine Anfechtung durch Behörden gar nicht mehr möglich (§1600 Abs 3 und Abs 4)

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