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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
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Beitrag begonnen von Danke am 21.07.2013 um 21:48:03

Titel: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Beitrag von Danke am 21.07.2013 um 21:48:03
Meine Frau ist seit kurzem EU-Bürger...

Ihr Reisepass läuft bald ab, Sie hat noch eine Aufenthaltserlaubnis als Aufkleber... in Ihrem Reisepass... es handelt sich um eine NE...

In der BRD ist Sie seit knapp 10 Jahren...

Sie muss bald bei Ihrer Botschaft vorsprechen, zwecks neuem Pass.

Sie hat einen gültigen EU-Personalausweis, darf Sie sich auch mit dem ausweisen? Oder muss es ein Pass sein...?

Muss Sie dann wieder zur ABH?

Wenn nicht, was muss Sie generell tun um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt nicht zu verlieren...?

Titel: Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 21.07.2013 um 22:10:16

Danke schrieb am 21.07.2013 um 21:48:03:
Sie hat einen gültigen EU-Personalausweis, darf Sie sich auch mit dem ausweisen? Oder muss es ein Pass sein...?

Bei Unionsbürgern reicht ein gültiger Personalausweis zur Erfüllung der Ausweispflicht in Deutschland.


Danke schrieb am 21.07.2013 um 21:48:03:
Wenn nicht, was muss Sie generell tun um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt nicht zu verlieren...? 

Mit dem EU-Beitritt dürfte sie wohl ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügG/EU i.V.m EuGH Ziolkowski erworben haben. Für 28,80 Euro kriegt sie bei der ABH eine Bescheinigung darüber.

Titel: Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Beitrag von Danke am 21.07.2013 um 22:20:18
[/quote]

schrieb am 21.07.2013 um 22:10:16:
Mit dem EU-Beitritt dürfte sie wohl ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügG/EU i.V.m EuGH Ziolkowski erworben haben. Für 8 Euro kriegt sie bei der ABH eine Bescheinigung darüber. 


auch in Form einer "Karte", sowie der eAT....?


schrieb am 21.07.2013 um 22:10:16:
Bei Unionsbürgern reicht ein gültiger Personalausweis zur Erfüllung der Ausweispflicht in Deutschland.


Muss dieser Personalausweis nach dem EU-Beitritt ausgestellt sein, oder ist das Ausstellungsdatum für die Deutschen Behörden irrelevant...?

Ich frage, nur aus dem Grund... das Sie eventuell vorhat einen Zeitraum von 5 Monaten zu überbrücken... Und im (Heimat-) Urlaub, sich dann den neuen Pass ausstellen zu lassen... Im Konsulat muss Sie 145,-€ bezahlen und in der Heimat irgendwie nur ca. 30,-€...

Titel: Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 21.07.2013 um 22:22:42

Danke schrieb am 21.07.2013 um 22:20:18:
auch in Form einer "Karte", sowie der eAT....?

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d16_163.html kostet übrigens nur 8 Euro, keine 28.


Danke schrieb am 21.07.2013 um 22:20:18:
Muss dieser Personalausweis nach dem EU-Beitritt ausgestellt sein, oder ist das Ausstellungsdatum für die Deutschen Behörden irrelevant...?

irrelevant.

Titel: Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Beitrag von Danke am 21.07.2013 um 22:28:03
shokran Bayraqiano

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