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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich?
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Beitrag begonnen von MaceV am 03.07.2013 um 10:23:57

Titel: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich?
Beitrag von MaceV am 03.07.2013 um 10:23:57
Folgender Fall: Rentner & Ehefrau haben eine Niederlassungserlaubnis. Sie besitzen also eine Nicht-EU- Staatsbürgerschaft.

Können Sie damit auch z.B. in Spanien dauerhaft wohnen? Wenn ja, wie muss man da vorgehen?

Wenn Sie z.B. unerwartet nach 3-4 Jahren nach Deutschland zurückkehren, haben Sie automatisch Anspruch auf Niederlassungserlaubnis oder nur Anspruch auf befristete AE (weil die NE nach 6 Monaten erlischt)?

Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 03.07.2013 um 10:28:56

MaceV schrieb am 03.07.2013 um 10:23:57:
Können Sie damit auch z.B. in Spanien dauerhaft wohnen? Wenn ja, wie muss man da vorgehen?

Solange die beiden "nur" eine NE haben wird das ganz vom spanischen Ausländerrecht abhängen, da müssten sie sich dann dort erkundigen.

Sofern die Voraussetzungen der §§ 9a-c AufenthG erfüllt wären, sollte sie zusätzlich zur NE noch den Daueraufenthalt-EG beantragen, der würde bei ausreichenden Mitteln und einer KV zu einem spanischen Aufenthaltstitel führen.

Der DA-EG erlischt erst nach 6 Jahren Aufenthalt in Spanien, die NE unter Umständen gar nicht (§ 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG). Außerdem steht Rentnern ein Wiederkehrsrecht nach § 37 Abs. 5 AufenthG zu.

Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich?
Beitrag von MaceV am 03.07.2013 um 11:10:49
Da die Person Grundsicherung im Alter erhält, ist dann der Punkt 9c erfüllt oder nicht? Ich glaube eher nicht.

Denn dort steht: wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.



schrieb am 03.07.2013 um 10:28:56:
Sofern die Voraussetzungen der §§ 9a-c AufenthG erfüllt wären, sollte sie zusätzlich zur NE noch den Daueraufenthalt-EG beantragen


Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 03.07.2013 um 11:13:08
der LU wäre dann nicht gesichert, und die NE würde auch bei einer Auwanderung nach Spanien sofort erlischen.


Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich?
Beitrag von MaceV am 03.07.2013 um 11:55:44
Daher auch keine Möglichkeit, Daueraufenthalt-EG zu bekommen, stimmt's?


schrieb am 03.07.2013 um 11:13:08:
der LU wäre dann nicht gesichert, und die NE würde auch bei einer Auwanderung nach Spanien sofort erlischen.


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