i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1372839837 Beitrag begonnen von MaceV am 03.07.2013 um 10:23:57 |
Titel: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich? Beitrag von MaceV am 03.07.2013 um 10:23:57
Folgender Fall: Rentner & Ehefrau haben eine Niederlassungserlaubnis. Sie besitzen also eine Nicht-EU- Staatsbürgerschaft.
Können Sie damit auch z.B. in Spanien dauerhaft wohnen? Wenn ja, wie muss man da vorgehen? Wenn Sie z.B. unerwartet nach 3-4 Jahren nach Deutschland zurückkehren, haben Sie automatisch Anspruch auf Niederlassungserlaubnis oder nur Anspruch auf befristete AE (weil die NE nach 6 Monaten erlischt)? |
Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich? Beitrag von Bayraqiano am 03.07.2013 um 10:28:56 MaceV schrieb am 03.07.2013 um 10:23:57:
Solange die beiden "nur" eine NE haben wird das ganz vom spanischen Ausländerrecht abhängen, da müssten sie sich dann dort erkundigen. Sofern die Voraussetzungen der §§ 9a-c AufenthG erfüllt wären, sollte sie zusätzlich zur NE noch den Daueraufenthalt-EG beantragen, der würde bei ausreichenden Mitteln und einer KV zu einem spanischen Aufenthaltstitel führen. Der DA-EG erlischt erst nach 6 Jahren Aufenthalt in Spanien, die NE unter Umständen gar nicht (§ 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG). Außerdem steht Rentnern ein Wiederkehrsrecht nach § 37 Abs. 5 AufenthG zu. |
Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich? Beitrag von MaceV am 03.07.2013 um 11:10:49
Da die Person Grundsicherung im Alter erhält, ist dann der Punkt 9c erfüllt oder nicht? Ich glaube eher nicht.
Denn dort steht: wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. schrieb am 03.07.2013 um 10:28:56:
|
Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich? Beitrag von Bayraqiano am 03.07.2013 um 11:13:08
der LU wäre dann nicht gesichert, und die NE würde auch bei einer Auwanderung nach Spanien sofort erlischen.
|
Titel: Re: Mit dt. NE dauerhaft im EU Ausland wohnen möglich? Beitrag von MaceV am 03.07.2013 um 11:55:44
Daher auch keine Möglichkeit, Daueraufenthalt-EG zu bekommen, stimmt's?
schrieb am 03.07.2013 um 11:13:08:
|
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |