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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
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Beitrag begonnen von hey joe am 02.07.2013 um 16:13:22

Titel: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hey joe am 02.07.2013 um 16:13:22
Ein deutscher Mann hat auf den Philippinen eine philippinische Frau kennengelernt. Die Frau wurde schwanger, dre Mann kehrte zunächst nach Deutschland zurück und wollte die Ehe vorbereiten. Doch dann kam er - noch vor der Geburt des Kindes - bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Da er mit der Kindsmutter (noch) nicht verheiratet war gilt er nicht automatisch als Kindsvater, ebenso konnte er natürlich das Kind auf der philippinichen Geburtsurkunde nicht mehr als eigenes anerkennen.

Dennoch müsste dem Kind doch die deutsche Staatsbürgerschaft zustehen und somit auch das Aufenthaltsrecht in Deutschland - sowie die Einreise der Mutter zur Personenbetreuung? Welche Schritte sind zu unternehmen, um dies zu erreichen?

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von Runenwolf am 02.07.2013 um 17:11:11

hey joe schrieb am 02.07.2013 um 16:13:22:
Dennoch müsste dem Kind doch die deutsche Staatsbürgerschaft zustehen und somit auch das Aufenthaltsrecht in Deutschland


Hmm ... die deutsche Staatsbürgerschaft steht dem Kind dann zu, wenn der deutsche Mann rechtlich gesehen der Vater des Kindes ist.
Verheiratet mit der Mutter war er nicht, also auf dem Weg funktioniert das nicht.
Anerkannt hat er es zu Lebzeiten nicht. Also funktioniert das auch nicht.

Ob die Anerkennung der Vaterschaft oder Feststellung der Vaterschaft posthum geht, bezweifle ich. Ich kenne keinen Fall.

Da wäre es geschickt gewesen, er hätte das Kind vorgeburtlich anerkannt.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hge2001 am 02.07.2013 um 18:59:53
Über DNA könnte die Vaterschaft noch nachgewiesen werden:

http://www.dna-planet.de/vaterschaftstest-bei-verstorbenem-vater.htm

.. wenn noch Geschwister oder Eltern leben würden...


...ob dies aber auch juristisch denn reicht um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen ????



Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hey joe am 02.07.2013 um 21:08:42
Demnach könnte man die Vaterschaft des Verstorbenen auch mit DNA seiner noch lebenden Mutter (also der Grossmutter des Kindes) nachweisen? (Um mal auf den Aufwand einer Exhumirung zu verzichten.)


Runenwolf schrieb am 02.07.2013 um 17:11:11:
Ob die Anerkennung der Vaterschaft oder Feststellung der Vaterschaft posthum geht, bezweifle ich.


Das Kind kann doch seine Rechte als deutscher Staatsbürger nicht verlieren, weil sein Vater vor der Geburt verstorben ist? Dies kann meines Erachtens zumindest nicht dem Sinn eines Gesetzes entsprechen, selbst wenn ein solcher Fall nicht ausdrücklich geregelt ist.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von Bayraqiano am 02.07.2013 um 21:14:03

hey joe schrieb am 02.07.2013 um 21:08:42:
Das Kind kann doch seine Rechte als deutscher Staatsbürger nicht verlieren, weil sein Vater vor der Geburt verstorben ist?

Das Kind ist noch nicht Deutsch, dafür muss erstmal die Vaterschaft eines dt. Mannes feststehen, siehe § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG.

Die Vaterschaft muss dann gerichtlich festgestellt werden, § 1600d BGB.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von erne am 02.07.2013 um 21:15:57

hey joe schrieb am 02.07.2013 um 21:08:42:
Das Kind kann doch seine Rechte als deutscher Staatsbürger nicht verlieren, weil sein Vater vor der Geburt verstorben ist?


es geht nicht um biologische Vaterschaft, sondern um rechtliche Vaterschaft.
Als Ehemann wäre er automatisch der Vater.
Als Nicht-Ehemann bedarf es einer Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung.
Ob dafür ein DNA Abgleich mit der Großmutter genügt?
Ich denken, ohne Anwalt lässt sich das nicht durchboxen

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hey joe am 02.07.2013 um 21:20:04

erne schrieb am 02.07.2013 um 21:15:57:
Ob dafür ein DNA Abgleich mit der Großmutter genügt?


Eben das wollte ich ja in diesem Thread geklärt haben. :fragz:

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von Bayraqiano am 02.07.2013 um 21:27:35
da müssen wir raten. Es muss auf jeden Fall ein Verfahren eingeleitet werden, zuständig ist - da hier niemand in Deutschland wohnt - das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

Alles weitere sollte mit einem Anwalt für Familienrecht besprochen werden.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von grisu1000 am 03.07.2013 um 01:08:46

hey joe schrieb am 02.07.2013 um 21:08:42:
Demnach könnte man die Vaterschaft des Verstorbenen auch mit DNA seiner noch lebenden Mutter (also der Grossmutter des Kindes) nachweisen? (Um mal auf den Aufwand einer Exhumirung zu verzichten.)


Inwieweit irgendwelche Nachweise, sprich DNA-Teste ,von wem erbracht werden müssen entscheidet das Gericht.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von HeFi am 03.07.2013 um 02:08:00

grisu1000 schrieb am 03.07.2013 um 01:08:46:
Inwieweit irgendwelche Nachweise, sprich DNA-Teste ,von wem erbracht werden müssen entscheidet das Gericht. 

Eben!
Und das Gericht wird sich den Sachverstand eines Humangenetikers holen (müssen), bevor es einen dahingehenden Beweisbeschluß fasst (nicht anders als bei jedem x-beliebigen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft). Das Kind, vertreten durch die Mutter bzw. RA, ist Kläger.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hey joe am 03.07.2013 um 10:38:07

HeFi schrieb am 03.07.2013 um 02:08:00:
Das Kind, vertreten durch die Mutter bzw. RA, ist Kläger. 


Da Mutter und Kind auf den Philippinen sind müsste also die deutsche Grossmutter einen Rechtsanwalt für Familienrecht beauftragen - und der müsste sich mit dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg in Verbindung setzen?

Darf die Grossmutter (bzw. deren Anwalt) das Kind vertreten oder muss das die Mutter auf den Philippinen über einen philippinischen Anwalt machen?

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von planloser am 03.07.2013 um 10:48:20

hey joe schrieb am 03.07.2013 um 10:38:07:
Darf die Grossmutter (bzw. deren Anwalt) das Kind vertreten oder muss das die Mutter auf den Philippinen über einen philippinischen Anwalt machen?


Wenn die Vaterschaft formal nicht feststeht, dann ist die Dame NICHT die Großmutter, die gesetzliche Vertreterin kann daher nur die Mutter sein.

Der beste Weg wird wohl ein deutscher Anwalt, der von der philippinischen Mutter im Namen des Kindes beauftragt wird, sein. (Ob den dann die "Großmutter" bezahlt ist egal und sie kann auch im Hintergrund als Kontaktperson etc. tätig werden)

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hey joe am 04.07.2013 um 19:56:18
Erst mal vielen Dank soweit, ich werde das so an die "biologische Grossmutter" weiterleiten.

Allerdings erreichte mich inzwischen eine Nachricht (die Quelle will aber nicht genannt werden), die sagt: In der Regel stellen deutsche Gerichte den Antrag auf DNA-Tests dann, wenn sie bezweifeln, dass ein deutscher Mann der Vater eines Kindes ist, das er (mit Mutter) nach Deutschland holen will. DNA-Tests, die dem Zweck dienen, die Vaterschaft eines Deutschen nachzuweisen, werden hingegen in der Regel gar nicht erst angeordnet - denn im Erfolgsfall wären sie ein Präzedenzfall für alle versehentlich von deutschen Sextouristen, Seemännern oder Urlaubern gezeugten Kinder für das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern die Mutter den Namen des "Kunden" herausfindet und einen entsprechenden Test in Auftrag gibt...

Keine Ahnung, ob das so richtig ist - die Grossmutter wird es vielleicht herausfinden.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von grisu1000 am 04.07.2013 um 23:56:31

hey joe schrieb am 04.07.2013 um 19:56:18:
die Quelle will aber nicht genannt werden), die sagt: In der Regel stellen deutsche Gerichte den Antrag auf DNA-Tests dann, wenn sie bezweifeln, dass ein deutscher Mann der Vater eines Kindes ist, das er (mit Mutter) nach Deutschland holen will. DNA-Tests, die dem Zweck dienen, die Vaterschaft eines Deutschen nachzuweisen, werden hingegen in der Regel gar nicht erst angeordnet - denn im Erfolgsfall wären sie ein Präzedenzfall für alle versehentlich von deutschen Sextouristen, Seemännern oder Urlaubern gezeugten Kinder für das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern die Mutter den Namen des "Kunden" herausfindet und einen entsprechenden Test in Auftrag gibt...


Sagt diese Quelle auch mit welcher Begründung so ein Gericht das Verfahren dann einstellt. Ich würde auf solche Aussagen nichts geben. Es scheitert bei solchen Fällen doch eher daran, dass der biologische Vater gar nicht ermittelbar ist.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von HeFi am 05.07.2013 um 01:57:33

hey joe schrieb am 04.07.2013 um 19:56:18:
In der Regel stellen deutsche Gerichte den Antrag auf DNA-Tests dann, wenn ...

Naja, viel Ahnung von zivilrechtlichen Verfahren scheint Deine Quelle nicht zu haben, denn Gerichte stellen nie Anträge, Gerichte fassen Beschlüsse,
Die Parteien stellen Anträge (um ihre Rechtsposition zu belegen), das Gericht folgt diesen oder auch nicht. In diesem Falle begehrt das Kind als Kläger die Feststellung der Vaterschaft, nicht mehr und nicht weniger.
Wenn es keine anderen hinreichend sicheren Beweismittel gibt, wird das Gericht den Antrag auf DNA-Test kaum ablehnen können.
Andere sachfremde Erwägungen bezüglich Staatsbürgerschaft, Erbfolge usw. darf das Gericht in diesem Kontext gar nicht anstellen oder seiner Entscheidungsfindung zugrunde legen.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hey joe am 05.07.2013 um 10:37:58

HeFi schrieb am 05.07.2013 um 01:57:33:
Naja, viel Ahnung von zivilrechtlichen Verfahren scheint Deine Quelle nicht zu haben, denn Gerichte stellen nie Anträge, Gerichte fassen Beschlüsse...

Wenn es keine anderen hinreichend sicheren Beweismittel gibt, wird das Gericht den Antrag auf DNA-Test kaum ablehnen können.


Okay.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von Märchenprinz am 05.07.2013 um 14:21:45
Hallo,
mir fällt gerade auf, dass es für die Betroffenen mglw. praktikabler und kostengünstiger ist, die Vaterschaft nach phillipinischem Recht durchführen zu lassen. Vorausgesetzt dass es dort die entspr. rechtl. Möglichkeiten gibt, Großmutter mitspielt und ein DNS- Abgleich mit ihr hinreichend beweiskräftig ist. Der beschluss muss dann natürlich legalisiert und apostilisiert werden

Das müsste gehen wegen
Art. 19 Abs.1 EGBGB, §106 FamFG und §108 Abs1. FamFG, da ja das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf den Phillipinen hat.

Im Übrigen, soweit mir bekannt ist, ist im Rahmen von Abstammungsgutachten bei Defizienzfällen zwar der Nachweis der negativen Vaterschaft nicht hinreichend möglich (d.h. es lässt sich nicht genau sagen, on z.B. ein Blutsverwandter des mutm. Vaters nicht auch der Vater sein könnte), im umgekehrten Fall könnte es jedoch durchaus möglich sein.

P.S. hab gerad ein paar Seiten von kommerziellen DNA- Labors überflogen. Es soll wohl tatsächlich möglich sein die Enkelschaft zu 99.9% feststellen zu können...

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von Ralf am 05.07.2013 um 15:33:10
Habe das ganze mal hierher verschoben, da es
ja im Kern um eine Personenstandsfrage geht.
Nach deren Lösung ergibt sich die staatsange-
hörigkeitsrechtliche Frage ja von selbst.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von Floppine am 17.07.2013 um 15:36:31
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich, da der mutmaßliche Erzeuger vor einer Vaterschaftsanerkennung verstorben ist. Ob er der biologische Vater ist, ist hier nicht relevant. Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben.

Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von hge2001 am 18.07.2013 um 09:20:52

Floppine schrieb am 17.07.2013 um 15:36:31:
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich, da der mutmaßliche Erzeuger vor einer Vaterschaftsanerkennung verstorben ist. Ob er der biologische Vater ist, ist hier nicht relevant. Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben



Deine (private) Meinung?

Irgendwelche Quellen?


Titel: Re: Vater verstorben: Kind nach Deutschland holen?
Beitrag von Tina05 am 18.07.2013 um 10:49:40

Floppine schrieb am 17.07.2013 um 15:36:31:
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich, da der mutmaßliche Erzeuger vor einer Vaterschaftsanerkennung verstorben ist.


Es gibt ein Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. zu genau diesem Thema - es sollte also möglich sein, eine postmortale Vaterschaftsfeststellung zu beantragen:
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Themengutachten_Vaterschaftsfeststellung_I_(Verfahrenseinleitung_und_-fuerung)_v._04.05.12%20.pdf

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