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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Bundesfreiwilligendienst https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1372184305 Beitrag begonnen von Silke123 am 25.06.2013 um 20:18:25 |
Titel: Bundesfreiwilligendienst Beitrag von Silke123 am 25.06.2013 um 20:18:25
Hallo Zusammen,
für welches Visum (genauer Name) muss ein Nicht EU Bürger sich bewerben, wenn er in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leisten möchte? Ist es richtig, dass er erstmal sich eine mögliche Stelle suchen soll und mit dem Vertrag für diese Stelle sich dann bei seiner Botschaft bewirbt um das Visum? Schon einmal vielen Dank |
Titel: Re: Bundesfreiwilligendienst Beitrag von BAMSI am 25.06.2013 um 22:04:35
Hallo Silke123,
genau das macht mein Bekannter auch gerade. Zuerst muss er sich eine Stelle suchen, dann kann er das Visum beantragen, denn er braucht alle Unterlagen. Er braucht ein Langzeitvisum. Das Visum kann allerdings bis zu 6 Monate dauern. Gruß Bamsi |
Titel: Re: Bundesfreiwilligendienst Beitrag von reinhard am 25.06.2013 um 22:13:34 BAMSI schrieb am 25.06.2013 um 22:04:35:
Nein, sowas gibt es nicht. Er braucht ein Visum, das gilt normalerweise bis zu 90 Tagen. Und nach der Einreise muss die AE beantragt werden. Da die ABH im Rahmen des Verfahrens dem Visum zustimmen muss, stimmt sie der AE gleichzeitig zu. Die muss tatsächlich nur noch beantragt und abgeholt werden. |
Titel: Re: Bundesfreiwilligendienst Beitrag von BAMSI am 26.06.2013 um 05:57:21
Doch das gibts, mein Bekannter hat das jetzt erst beantragt.
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Titel: Re: Bundesfreiwilligendienst Beitrag von Silke123 am 30.06.2013 um 12:28:17
Hallo Zusammen,
vielen Dank schonmal für Eure Antworten - obwohl ich nun ein bisschen verwirrt bin. Ich habe gelesen man muss das D-Visum (nationales Visum) beantragen - ist das richtig so? Hat jemand Erfahrungen gemacht mit Erfolgschancen ein Visum für den Bundesfreiwilligendienst zu erhalten? Wie ist es mit den Lebenshaltungskosten (denn von einem Taschengeld von bis zu 330 Euro kann ja niemand leben)? Kann auch ein Deutscher bürgen, in dem er mit seinen Verdienstabrechnungen nachweist, dass er für zwei aufkommen kann? Schon einmal vielen Dank |
Titel: Re: Bundesfreiwilligendienst Beitrag von grisu1000 am 30.06.2013 um 13:06:21 Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
Bitte mal hier schauen unter dem Stichwort Ausländische Freiwillige. http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/bfd-von-a-bis-z.html Es muss ein Visa und nachfolgend eine AE nach § 18 AufenthG beantragt werden. Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
Es gibt ja durchaus Stellen bei denen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt wird, dann kann IMHO ein Taschengeld von 330 Euro ausreichen. Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
Es kann natürlich eine Verpflichtungserklärung bei der ABH durch einen im Inland lebenden Bürger abgegeben werden. |
Titel: Re: Bundesfreiwilligendienst Beitrag von reinhard am 30.06.2013 um 13:06:28 Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
Ja, das ist richtig. Der Antrag heißt "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis". Zitat:
Ja. Er sollte aber auch in Deutschland wohnen, weil die ABH ja notfalls auf ihn "zugreifen" will. |
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