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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
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Beitrag begonnen von Jaimooo am 24.06.2013 um 18:26:37

Titel: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Jaimooo am 24.06.2013 um 18:26:37
Hallo!!

Ich bin in Deutschland seit 2007 und habe auch schon von 2009 bis 2012 eine Ausbildung zum heilerziehungspfleger absolviert. Ich habe momentan einen Arbeitserlaubnis bis September dieses Jahres und meine Arbeitgeberin, möchte mich weiterhin bis September 2014 beschäftigen. Meine frage wäre es, ob ich meine Arbeitserlaubnis verlängern kann, ohne dass die argentur für Arbeit zustimmen muss, da dieses verfahren echt lange dauert. Weiß jemand ob die Ausländerbehörde direkt zustimmen kann un ob es für mich eine Niederlassungserlaubnis in frage käme.

Liebe Grüße
Jaime

Titel: Re: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 24.06.2013 um 20:59:57

Jaimooo schrieb am 24.06.2013 um 18:26:37:
Arbeitserlaubnis bis September dieses Jahres 

nach § ?


Jaimooo schrieb am 24.06.2013 um 18:26:37:
kann un ob es für mich eine Niederlassungserlaubnis in frage käme.

bisherige Titelhistorie in Deutschland? Wurden bisher mehr als 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung geleistet?

Titel: Re: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Jaimooo am 25.06.2013 um 09:39:39
Nach Paragraph 18. Und ja ich habe eine berufsbegleitende Ausbildung gemacht, Inder ich von meinem Lohn zur Rentenversicherung etwas bezahlt habe.

Titel: Re: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 25.06.2013 um 09:45:23
Antrag auf unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis nach § 3b Abs. 1 Nr. 1 BeschVerfV (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BeschV ab dem 1.7) stellen, damit entfällt die Zustimmung der ZAV und die AE wird weiterhin verlängert.


Jaimooo schrieb am 25.06.2013 um 09:39:39:
Nach Paragraph 18.

Und davor? 2007-09 § 16 und 2009-12 § 17 ?

Titel: Re: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Jaimooo am 26.06.2013 um 11:17:07
Von 2007 bis 2009 habe ich ein freiwilliges Jahr gemacht, leider weiß ich nicht welcher Paragraph das ist. Und während meiner Ausbildung hatte ich nach Paragraph 17 meinen Aufenthaltsgenehmigung.

Titel: Re: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Garret am 26.06.2013 um 13:21:13
Hallo Jaimooo,

wie lange hat in deinem konkreten Fall die Entscheidung der Agentur für Arbeit gedauert?

Gruß

Titel: Re: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Jaimooo am 26.06.2013 um 14:09:48
Ca. Drei bis vier Wochen

Titel: Re: Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 26.06.2013 um 16:11:12
für den unbefristeten Aufenthalt brauchst Du insgesamt fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland, Deine Ausbildungszeit wird zur Hälfte angerechnet, der Rest dann voll. Außerdem müsstest Du insgesamt 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung leisten. Sobald Du das hast, kann Du den Daueraufenthalt-EG beantragen.

Die unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis nach § 3b BeschVerfV solltest Du jetzt aber bald beantragen.

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