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Beitrag begonnen von nanu_nana am 14.06.2013 um 17:00:34

Titel: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von nanu_nana am 14.06.2013 um 17:00:34
Guten Tag zusammen,
Ich bin Ausländerin, nicht_EU und bin in Deutschland als Aupair bis Anfang Juli 2013. Nach diesem Aupair Aufenthalt habe ich geplant, einen Sprachkurs zu besuchen. Und jetzt bin ich an einen Deutschkurs (Intensiv) angemeldet. Der Kurs dauert ungefähr 3 Monate. von August bis November. Ich habe den Antrag für die Verlängerung des Aufenthalterlaubnis schon gestellt, und warte jetzt auf die Entscheidung der Behörde.
Ich möchte übrigens wissen, ob nach diesem Sprachkurs (3 MOnate), ist das noch möglich eine Verlängerung ? und wie viele Monate am höchstens? Weil im September möchte ich gern eine Ausbildung machen.
Villeicht jemand könnte mir bitte helfen!

Vielen Dank im Voraus.

nanu_nana

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von reinhard am 15.06.2013 um 11:37:49
Eine Ausbildung ist schwierig, weil Deutschland und Madagaskar kein Abkommen über Ausnahmen haben und eine Ausländerin normalerweise keine Arbeitserlaubnis dafür bekommt. Und wenn Du jetzt eine AE nach § 16 Aufenthaltsgesetz hast (steht drin, Du kannst nachsehen), dann steht zusätzlich im Gesetz, dass keine AE für einen anderen Zweck gegeben werden darf.

Es ist in Mangelberufen (Pflege...) möglich, dass Du eine Arbeitserlaubnis für eine Ausbildung bekommst, wenn Dein Lebensunterhalt gesichert ist. Dazu brauchst Du aber außer der Erlaubnis (die über die ABH gegeben wird) auch ein Visum, das Du nur auf Madagaskar bekommen kannst.

Normal kannst Du vom Sprachkurs nur ins Studium wechseln, aber dafür musst Du gleich mehrere Voraussetzungen erfüllen: Anerkanntes Abitur = Zulassung von einer Uni, Nachweis dass Dein Lebensunterhalt gesichert ist.

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von nanu_nana am 15.06.2013 um 13:42:43
Danke für Ihre Antwort. Eine Ausbildung ist dann schwierig. :( Aber wenn ich fertig mit dem Sprachkurs bin, dürfte ich zum Beispiel ein AE für FSJ antragen?

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von reinhard am 15.06.2013 um 17:23:55
Beantragen darfst Du immer alles. Aber von einer §16-AE geht es nicht weiter.

Guck doch mal nach, was Du hast. Wenn dort § 16 steht, ist nur eine weitere § 16 - AE (Studium...) möglich.

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von nanu_nana am 15.06.2013 um 17:58:11
zurzeit habe ich nur eine Fiktionbescheinigung, denn ich habe den Antrag neulich gestellt. Und darauf steht "Bis zur Entscheidung der Aussländerbehörde über diesen Antrag gilt:

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von reinhard am 15.06.2013 um 18:01:52
FB bedeutet, dass die "alte" AE weiter gilt, bis über die "neue" AE entschieden ist.

Aber Du weißt ja schon mal Bescheid:

Von einer §-18-AE oder einer §-17-AE aus (also Au-Pair oder Ähnliches) kannst du zu einer §-16-AE (Sprachkurs, Studium) kommen. Aber zurück geht es nicht, für ein FSJ brauchst Du dann wieder ein Visum.

Von § 16 (Sprachkurs, Studium) kommst Du erst nach Abschluss eines Studiums zu einer AE nach § 18 (Arbeit), wenn Du Arbeit im Studienfach mit einer Bezahlung entsprechend Deinem Abschluss findest.

Sonst kannst Du nur direkt von Au-Pair zu FSJ oder FÖJ, von allem zum Sprachkurs, aber vom Sprachkurs nicht zurück.

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von nanu_nana am 15.06.2013 um 18:07:14
Ah ok... Danke Ihnen für diese Information,.. Zurzeit habe ich übrigens nur eine Fiktionbescheinigung, denn ich habe den Antrag für den Sprachkurs neulich gestellt. Und darauf steht "Bis zur Entscheidung der Aussländerbehörde über diesen Antrag gilt:  der Aufenthalt als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 . AufenthG). Ich muss noch auf die Entscheidung von der Behörde über den Sprachkurs warten. Falls diese Entscheidung ist nicht positiv, darf ich noch einmal einen Antrag für ein AE (FSJ) stellen?

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von reinhard am 15.06.2013 um 18:16:18
Klar darfst Du das, dazu brauchst Du aber eine Stelle (Vertrag vorzeigen).

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von nanu_nana am 15.06.2013 um 20:02:32
Ahh ok. :) vielen Dank für Ihre Hilfe und für Ihre Antworte.  ;)

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von nanu_nana am 15.06.2013 um 22:19:45
Also..  :) Zusammenfassung: wenn ich diese Aufenthaltbescheinigung für Sprachkurs kriege, dann ist  nur weitere >Studium) möglich. Aber wenn ich nicht diese Bescheinigung für Sprachkurs kriege, dann darf ich einen Antrag für ein FSJ stellen (wenn ich eine Stelle kriege)?

Titel: Re: Ausbildung nach Sprachkurs-
Beitrag von reinhard am 16.06.2013 um 11:58:35
Nicht: Aufenthaltsbescheinigung.

Sondern: Aufenthaltserlaubnis.

Ja, sobald der Antrag positiv entschieden ist, geht es nicht mehr zurück. Das geht dann nur über ein neues Visum (in Madagskar beantragen).

Solange der Antrag nicht entschieden ist, kann man ihn zurück ziehen und einen neuen Antrag stellen.

Vorsicht! Wenn es so aussieht, als wolltest Du nur in Deutschland bleiben (egal wie), können alle Anträge abgelehnt werden. Eine AE für den Sprachkurs erhält nur, wer ernsthaft die Sprache lernen will. Eine AE für ein freiwilliges soziales Jahr erhält nur, wer ernsthaft freiwillig im sozialen Bereich arbeiten will.
Wenn jemand sagt: Ich will hier bleiben, egal wie, kann die Ausländerbehörde beide Anträge ablehnen.

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