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Beitrag begonnen von bka24141 am 14.06.2013 um 11:58:13

Titel: 60 Monate Rentenversicherung - Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis...
Beitrag von bka24141 am 14.06.2013 um 11:58:13
Hallo ihr lieben,

Ich habe eine kleine Frage, hoffe sehr dass ihr mir dabei helfen könnt...

Ich will demnächst die Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei mir sind andere Voraussetzungen vollständig erfüllt, bis auf die 60 Monate Rentenversicherung: Ich bin mir nicht sicher ob ich die erreicht habe oder nicht.

Und zwar während des Studiums habe ich immer als Werkstudent bei unterschiedlichen Unternehmen gearbeitet. Dem entsprechend habe ich die Rentenversicherung gezahlt. Allerdings habe ich aufgrund Klausurphasen, Urlaubs manchmal nicht den ganzen Monat arbeiten können. Man sieht beispielsweise auf der Bescheinigung des Versicherungsverlaufs, der von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt wurde, dass ich nur von 01.01.2007 bis 15.01.2007, dann wieder von 15.02.2007 bis 15.06.2007 Rentenversicherung gezahlt habe.

Meine Frage ist: Wie werden die unvollständigen Monaten bei meinem Antrag betrachtet (in diesem Fall den 01.2007, den 02.2007 und den 06.2007)? Werden sie dann als normale vollständige Monate angerechnet oder eher nur einen Teil davon?

Es wäre eine sehr große Hilfe wenn ihr mir Infos über diesen Punkt geben könntet.
Ich danke euch sehr im Voraus!

Liebe Grüße
bka24141    

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung - Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis...
Beitrag von bka24141 am 14.06.2013 um 12:52:02
Anbei ist der Ausschnitt meines Versicherungsverlaufs. Könnt ihr mir bitte einfach sagen ob ich damit die 60-Monate-Rentenversicherung erfüllt habe?

Vielen Dank!
Rentenversicherungsverlauf.gif (476 KB | 478 )

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung - Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis...
Beitrag von Bayraqiano am 14.06.2013 um 15:56:32
ich habs kurz überschlagen und da Du kommst auf über 65 Monatsbeiträge. Das müsste also passen.

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