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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1370985298 Beitrag begonnen von appatrio am 11.06.2013 um 23:14:58 |
Titel: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von appatrio am 11.06.2013 um 23:14:58
Hallo,
hier kommt noch eine Frage: seit 2009 Februar habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Derzeit bin ich staatlich examinierter Altenpflegehelfer in Deutschland und befinde mich weiterhin in der Ausbildung. In Deutschland lebe ich seit 2006 September. - Kann es auf Grund solchen Arbeitvertrages und abgeschlossener Berufsausbildung (Und auch, dass ich weiterhin mich in der Ausbildung befinde) mir eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden? Die Rentenbeiträge würden von mir ab Dezember 2008 bezahlt, bis dahin war ich ein Student. Danke voraus Georg |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 11.06.2013 um 23:53:34
ja, § 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Nr. 4 BeschV.
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Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von appatrio am 25.06.2013 um 21:56:21 schrieb am 11.06.2013 um 23:53:34:
Hallo, eine Frage noch: wie soll ich solchen Visum beantragen, was ist notwendig zu machen, benötigt es Arbeitsamtzustimmung und wie stehen die Chancen dass ich Visum bekomme trotz der einjährigen Ausbildung zum Altenpflegehelfer und unbefristeten Arbeitsvertrag? Danke voraus Georg |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von HeFi am 25.06.2013 um 22:57:38 appatrio schrieb am 11.06.2013 um 23:14:58:
Da drängen sich Fragen auf: 1. bist "staatlich examinierter Altenpflegehelfer" und "weiterhin in der Ausbildung"; welche Ausbildung ist das jetzt? 2. Welche Staatsangehörigkeit und 3. welchen AT hast Du ? |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von appatrio am 25.06.2013 um 23:27:57 HeFi schrieb am 25.06.2013 um 22:57:38:
Hallo, ich habe nach einem Jahr meiner Ausbildung den Staatsexamen zum Altenpflegehelfer abgelegt und jetzt werde ich in 1 Jahr Staatsexamen zum Altenpfleger machen (3 Jährige Ausbildung zum Fachkraft- Altenpfleger) ; Staatsangehörigkeit -georgisch; derzeit habe AT wegen gemeinsamen Kindes mit deutschen Staatsangehörigen. |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von HeFi am 26.06.2013 um 01:19:55 appatrio schrieb am 25.06.2013 um 23:27:57:
Warum fragst Du dann überhaupt nach einem anderen AT ? Was ist der Hintergrund? Für einen (ausgebildeten) Altenpfleger käme ggf. auch § 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 30 BeschV in Betracht http://www.buzer.de/gesetz/6774/a96384.htm |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 26.06.2013 um 07:03:20 HeFi schrieb am 26.06.2013 um 01:19:55:
nein, weil es mit Georgien kein entsprechendes Abkommen gibt. Bei einer in Deutschland abgeschlossenen Berufsausbildung bleibt es bei § 27 BeschV. HeFi schrieb am 26.06.2013 um 01:19:55:
Der TS hat wohl Angst, dass die AE 28 dann nicht mehr verlängert wird: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1370967314 |
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