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Beitrag begonnen von Calpesun am 10.06.2013 um 14:49:42

Titel: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von Calpesun am 10.06.2013 um 14:49:42
Guten Tag,
die Frage bezieht sich auf die Gründung einer kleinen Firma, wenn man eine noch befristete AE hat (Par. 30) und eine allgemeine Arbeitserlaubnis. Geht es, wenn man solche Papiere hat?
Wenn das Geschäft gut läuft, bekommt man später, wenn man eigene Firma hat, eine AE-Verlängerung?

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von tapir am 10.06.2013 um 15:04:15
Klar geht das. Eine wegen § 30 erteilte AE wird aber nicht wegen einer Unternehmensgründung verlängert, sondern weil die Ehe noch besteht oder mindestens drei Jahre bestanden hat oder ein Härtefall vorliegt.

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von Calpesun am 10.06.2013 um 16:39:58
Danke für die Rückmeldung.
ich meinte mit der Verlängerung der AE, ob das Einkommen des Unternehmens als Gehalt zählt bei der Verlängerung? Weil man schaut ja immer in ABH auf den Gehalt.

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von tapir am 10.06.2013 um 18:59:10
Ja, das zählt. Aber das Zahlenwerk sollte der Steuerberater aufbereiten. Wichtig ist, dass nachhaltige Betriebseinnahmen eine positive LU-Prognose für den Erteilungszeitraum auch noch nach Abzug von Betriebsausgaben und Steuern erlauben.

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von Calpesun am 11.06.2013 um 15:26:04
Ist man selbstständig, wenn eine Firma gegründet wird? Weil mit befristeter AE darf man sich eigentlich noch nicht als selbstständig anmelden...

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von reinhard am 11.06.2013 um 15:39:14
Du bist selbständig, sobald Du Dich beim Finanzamt angemeldet hat. Das Finanzamt kontrolliert keine Erlaubnis.

Falls Du nicht weißt, wie Selbständigkeit geht, rate ich Dir dringend von einem Versuch ab. Du musst die gesetzlichen Bestimmungen, Buchführungsregeln, Steuerrecht etc. kennen. Es gibt Angebote für Existenzgründungskurse (z.B. bei der IHK gucken), in denen die Grundlagen erklärt werden.

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von Calpesun am 11.06.2013 um 22:39:53

reinhard schrieb am 11.06.2013 um 15:39:14:
Du bist selbständig, sobald Du Dich beim Finanzamt angemeldet hat. Das Finanzamt kontrolliert keine Erlaubnis.


Man muss noch ein Gewerbe anmelden, und dabei achtet die lokale Behöde auf die AE, ich zitiere: "Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen. Hier ist darauf zu achten, dass die Aufenthaltsgenehmigung gleichzeitig die Erlaubnis beinhaltet, eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen."

Frage: Gewerbetätigkeit = Selbstständigkeit? In AE meines Bekannten steht geschrieben: Erwerbstätigkeit gestattet. Aber so viel er weiss, kann man als selbstständig nur mit einer NE arbeiten. Kann er mit seiner jetzigen AE ein Gewerbe überhaupt anmelden?

Vielen Dank

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von Bayraqiano am 11.06.2013 um 22:43:35

Calpesun schrieb am 11.06.2013 um 22:39:53:
Aber so viel er weiss, kann man als selbstständig nur mit einer NE arbeiten.


nein, es reicht eine AE mit "Erwerbstätigkeit gestattet". § 2 Abs. 2 AufenthG:

Erwerbstätigkeit ist die selbständige Tätigkeit und die Beschäftigung im Sinne von § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.

Titel: Re: Gründung einer kleinen Fa. mit befristeter AE
Beitrag von reinhard am 12.06.2013 um 10:55:37
Und ob Du Dich nur beim Finanzamt anmelden musst oder auch zusätzlich ein Gewerbe anmelden musst, hängt davon ab, was Du konkret machen willst. Du musst Dich vorher sehr gründlich informieren, weil die richtigen Informationen vor der Gründung häufig über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.

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